nEHS: Referentenentwurf der EBeV 2030 liegt vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf der Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 („EBeV 2030“) vorgelegt.

Bislang waren nur diejenigen Unternehmen unmittelbar vom 2021 eingeführten nationalen Emissionshandel erfasst, die bestimmte Brennstoffe wie Erdgas, Benzin o.ä. in Verkehr gebracht haben. Nachdem die Einführungsphase des nationalen Emissionshandels – 2021 und 2022 – abgeschlossen ist, erweitert sich nun der Kreis der vom Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erfassten berichtspflichtigen Brennstoffe, sodass auch die Zahl der unmittelbar Verpflichteten steigt. Insbesondere Brennstoffe wie Kohle und bestimmte Abfälle lösen ab 2023 ebenfalls die Pflichten aus dem BEHG aus.

Um die nächste Phase des nationalen Emissionshandels für die Jahre 2023 bis 2030 zu regeln, legte das BMWK kürzlich einen Referentenentwurf der EBeV 2030 vor. Diese enthält Vorschriften über das praktische Handling des nationalen Emissionshandels.

Neben einer Regelung zum Überwachungsplan, der nach dem Entwurf erstmalig für das Kalenderjahr 2024 einzureichen ist, behandelt der Referentenentwurf der EBeV 2030 im Schwerpunkt die Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung der Brennstoffemissionen.

Die EBeV 2030 wird die Emissionsberichterstattungsverordnung 2022, die während der ersten beiden Jahre des nationalen Emissionshandels galt, ersetzen.

Veranstaltungstipp: Am 23. November findet ein RGC Fokus zum nationalen Emissionshandel ab 2023 statt. Dieser richtet sich insbesondere an diejenigen, die ab dem kommenden Jahr erstmals verpflichtet sind, direkt am nationalen Emissionshandel teilzunehmen. Gemeinsam mit Herrn Nicolas Schneider von GALLEHR+PARTNER® berichten wir zu den wesentlichen Pflichten, die auf Sie zukommen werden.

Autorin: Sandra Horn