Die DEHSt hat die lang ersehnten Formulare zur Beantragung der Strompreiskompensation am 14. Juli im Formular-Management-System (FMS) veröffentlicht.
Zwar liegt die nationale Förderrichtlinie, die die Strompreiskompensation ab dem Abrechnungsjahr 2021 ausgestalten soll, weiterhin nur im Entwurfsstadium vor (RGC berichtete hier). Dennoch hat die DEHSt nunmehr weitere Informationen zum Antrag für das Abrechnungsjahr 2021 bekanntgegeben:
Danach soll die Antragsfrist am 30. September 2022 enden – vorbehaltlich der Genehmigung der Förderrichtlinie seitens der Europäischen Kommission und ihrer Bekanntmachung. Darüber hinaus sollen in Kürze zwei Leitfäden zur Strompreiskompensation veröffentlicht werden: einer für die Antragstellenden und einer für die Wirtschaftsprüfer*innen.
Wichtigster Hinweis: Die Antragsformulare wurden im FMS veröffentlicht, sodass die Antragstellenden sich hiermit bereits vertraut machen können. Die Formulare lassen vermuten, dass hinsichtlich der Förderrichtlinie es zu keinen wesentlichen Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung kommt.
Die DEHSt wird am 27. Juli 2022 bei einer Online-Veranstaltung zu dem Thema ausführen (RGC berichtete hier). Zudem werden die RGC-Kolleginnen Lena Ziska und Sandra Horn am 12. September 2022 in einem RGC-Fokus zur Strompreiskompensation ab 2021 informieren.
Autorinnen: Sandra Horn
Lena Ziska