Energierat: Einigung zum „Fit for 55“-Paket

Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets – RGC berichtete hier – hat die Europäische Kommission diverse Richtlinien mit dem Ziel der Senkung der Treibhausgasemissionen vorgeschlagen. Über einige dieser Vorschläge verhandelte der Rat der Energieminister*innen rund um Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am 27. Juni 2022 in Luxemburg.

Unter anderem wurden folgende wesentliche Ergebnisse erzielt:

  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der dazugehörige Netzausbau soll im Rahmen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) als „Frage des überragenden öffentlichen europäischen Interesses und der öffentlichen Sicherheit“ eingestuft werden. Durch diese Einstufung können Genehmigungsverfahren beschleunigt und Umweltverträglichkeitsprüfungen, z.B. bei der Erneuerung bestehender Erneuerbare-Energie-Anlagen, vereinfacht werden.
  • Das Ausbauziel der Erneuerbaren Energien wird von 32% auf 40% angehoben. Daneben wurden Ziele für die Sektoren Wärme, Verkehr, Gebäude und Industrie beschlossen. Für grünen Wasserstoff in der Industrie legte der Energierat ein verbindliches Ziel von 35% fest.
  • Die Energieminister*innen haben sich zudem erstmals auf ein verbindliches EU-Energieeffizienzziel geeinigt. Danach muss der Primär- und der Endenergieverbrauch in der EU um 9% gesenkt werden. Bei Verfehlung dieses Ziels durch einen Mitgliedstaat treffen diesen konkrete Pflichten zur Nachbesserung.
  • Im Energierat wurde weiterhin die Gasspeicherverordnung angenommen. Die Verordnung dient u.a. der Einführung von Mindestfüllständen in den nationalen Gasspeicheranlagen.

Autorin: Sandra Horn