Kabinett verabschiedet Rechtsverordnung zur Netzreserve

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch, den 13.07.2022, die „Verordnung zur befristeten Ausweitung des

Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve“

(Stromangebotsausweitungsverordnung – StaaV) beschlossen, mit der Anlagen aus der Netzreserve

an den Strommarkt zurückkehren können.

Aufgrund des aktuell erhöhten Risikos eines Energiemangels verfolgt die StaaV das Ziel, die

Verstromung von Gas zu reduzieren. Dafür sollen Kraftwerke aus der Reserve zur Stromerzeugung

herangezogen werden. Auf diese Weise wird die Erzeugung von Strom aus Kohle und Öl unter

bestimmten Umständen wieder ermöglicht.

Anlagen, die kein Erdgas zur Erzeugung von Strom verwenden und in der Netzreserve vorgehalten

werden, können am Strommarkt teilnehmen. Auch Anlagen, für die ab dem 31. Oktober 2022 das

Kohleverfeuerungsverbot gilt, werden in die Netzreserve überführt und erhalten die Möglichkeit, am

Strommarkt teilzunehmen.

Die Erlaubnis für die Teilnahme am Strommarkt ist befristet bis zum 30. April 2023 und gilt nur bei

Vorliegen der Alarm- oder Notfallstufe nach dem Notfallplan Gas.

Die Verordnung wurde auf Grundlage des gerade erst beschlossenen

Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes (RGC berichtete hier) beschlossen und tritt am Donnerstag,

den 14.07.2022, in Kraft.

Autorinnen: Sandra Horn
                       Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz