Der „Schutzschild“ der Bundesregierung schreitet weiter voran
Margining-Finanzinstrument als Absicherung der Energieunternehmen im Rahmen des Schutzschilds ist gestartet – Energiepreisbeihilfen für energieintensive Unternehmen lassen weiter auf sich warten.
Die stark gestiegenen Erdgas- und Strompreise stellen für viele Unternehmen eine besondere Belastung dar. Wie wir bereits hier berichtet haben, hat die Bundesregierung Anfang April ein Paket mit fünf Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Neben dem bereits gestarteten KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 und dem Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm (RGC berichtete) ist nun die dritte Maßnahme gestartet: das sog. Margining-Finanzierungsinstrument.
Energieunternehmen, die Strom, Erdgas und Emissionszertifikate an den Terminbörsen handeln, müssen sog. Marginings als Sicherheitsleistungen erbringen, um ihre Produktion zu steuern und abzusichern. Steigen die Preise, so steigen auch diese Sicherheitsleistungen. Die Preissteigerungen können für Energieunternehmen zu Liquiditätsproblemen führen. Die gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier.
Durch dieses Finanzinstrument werden Energieversorger unterstützt, sodass industrielle Verbraucher nur mittelbar davon profitieren. Denn durch die Unterstützung sollen weitere Ausfälle von Versorgungsunternehmen verhindert und insgesamt eine Erhöhung der Versorgungssicherheit angestrebt werden.
Die von der energieintensiven Industrie sehnlich erwarteten Energiepreisbeihilfen und das „Energiekostendämpfungsprogramm“, welches die Erdgas- und Stromkosten teilweise abdämpfen soll, sind hingegen noch nicht angelaufen. Sobald diese in den Startlöchern stehen, werden wir Sie in unseren RGC-News darüber informieren.
Autorinnen: Pia Weber
Yvonne Hanke