DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage mit Details zum Beihilfeantrag

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat einen „Leitfaden BEHG Carbon Leakage“ veröffentlicht, in dem sie Hinweise zum Kompensationsantrag nach der BECV gibt.

Durch die Einführung des nationalen Emissionshandels zum 01.01.2021 wurden und werden verschiedene Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel, Flugbenzin und Propangas mit den sog. BEHG-Kosten belastet; ab 2023 folgen zudem weitere Brennstoffe. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung ermöglicht es Unternehmen aus bestimmten (Teil-)Sektoren, eine Beihilfe zu beantragen und so die BEHG-Kosten zu kompensieren (RGC berichtete). Die Frist für die Antragstellung läuft bis zum 30. Juni.

Für das zugehörige Antragsverfahren hat die zuständige Behörde, die DEHSt, nun einen Leitfaden veröffentlicht. In diesem führt sie u.a. zu folgenden Punkten aus:

  • Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Beihilfefähigkeit mit Hinweisen zu verschiedenen Fallkonstellationen bzgl. der Antragsberechtigung und der Zuordnung von Unternehmen und (selbständigen) Unternehmensteilen zu beihilfeberechtigten Sektoren und Teilsektoren.
  • Vorgehen beim Antragsverfahren mit formellen Hinweisen zu Fristen und zur elektronischen Kommunikation mit der DEHSt.
  • Grundlagen für die Ermittlung der Daten im Antrag, insb. Komponenten der Beihilfeberechnung, der Ermittlung der beihilfefähigen Brennstoff- und Wärmemengen sowie sonstiger beihilferelevanter Daten.
  • Datenerfordernisse im Beihilfeantrag mit Erläuterungen zu den einzelnen – noch zu veröffentlichenden – Antragsformularen.

Die entsprechenden zwingend zu nutzenden Antragsformulare sollen zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für eine aktualisierte Fassung des Leitfadens, der weitergehende Hinweise zum ab dem Antragsjahr 2023 relevanten Gegenleistungssystem und zur Prüfung durch Wirtschaftsprüfer*innen enthalten soll.

Zu diesem Thema veranstalten wir ein RGC-Fokus-Webinar am 26. April 2022, in dem wir Sie in kompakten 1,5 Stunden zu den Details der Antragsvoraussetzungen und des Antragsverfahrens informieren. Zur Anmeldung geht‘s hier.

Für die begünstigten Unternehmen übernehmen wir auch gern die komplexe Antragstellung zu einem Pauschalpreis und können dabei auf unsere vieljährige Erfahrung der BesAR-Antragstellung für über 120 Unternehmen zurückgreifen. Bei Interesse melden Sie sich gern unter: becv@ritter-gent.de.

Autorinnen: Lena Ziska
                       Sandra Horn