Veranstaltungstipp RGC-Fokus: Strompreiskompensation nach 2021

Im vergangenen Jahr begann die vierte Handelsperiode im Europäischen Emissionshandel (EU ETS) mit einer Laufzeit von 2021 bis 2030. Über Neuerungen, die diese Handelsperiode mit Blick auf die Strompreiskompensation mit sich bringt, informieren wir Sie am 19. Juli 2022.

Nach Informationen der zuständigen Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) soll die finale Förderrichtlinie zur Ausgestaltung der Strompreiskompensation ab 2021 in Kürze – noch im Frühsommer 2022 – veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung dieser Förderrichtlinie bildet dann auch den Startschuss für den Antrag auf Strompreiskompensation betreffend das Abrechnungsjahr 2021.

Die vierte Handelsperiode (2021-2030) bringt hinsichtlich der Strompreiskompensation einige Veränderungen mit sich, so bspw. die Einführung eines Gegenleistungssystems, die Förderfähigkeit von Stromlieferverträgen ohne CO2-Kosten und die Aufnahme eines „Super-Caps“. Zum Entwurf der neuen Förderrichtlinie berichteten wir bereits hier.

In dem RGC-Fokus bereiten unsere Kolleginnen Lena Ziska und Sandra Horn die Neuerungen in 1,5 Stunden auf und bringen Sie auf den aktuellen Stand.

Interessant ist die Veranstaltung vor allem für Unternehmen aus beihilfeberechtigten Sektoren und Teilsektoren. Diese ergeben sich aus Anhang I der Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021“.

Autorinnen: Lena Ziska
                       Sandra Horn