EU-Kommission hat das KWKG 2020 endlich genehmigt

Mit der Genehmigung kann eine wichtige gesetzliche Grundlage für den Ausstieg aus der Kohleverstromung angewendet werden.

Mit der Novelle des KWKG im August 2020 hatte Deutschland die Verlängerung und die Änderung der Förderung von Stromerzeugung aus hocheffizienten KWK-Anlagen beschlossen.

Am 3. Juni 2021 erklärte die EU-Kommission, die Änderungen des KWKG 2020 und die Verlängerung bis 2026 stehen im Einklang mit dem EU-Beihilferecht. Sie seien angemessen zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz und besseren Integration des KWK-Stroms in den deutschen Strommarkt.

Damit besteht nun Rechtssicherheit zum Kohleersatz- und Wärmebonus, zur Anwendung der Fördersätze und zur Zahl der beihilfefähigen Betriebsstunden. Fest steht damit auch die Absenkung des Schwellenwertes der KWK-Anlagen für die Teilnahme an einer Ausschreibung auf 500 Kilowatt.  Damit wird sich künftig der Pool potenzieller Bieter vergrößern und der Wettbewerb bei den kommenden KWK-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergrößern.

Einige genauere Ausgestaltungen des KWKG 2020 sollen bis Ende Juni beschlossen werden. Die Bundesregierung hat dazu bereits eine erste Formulierungshilfe beschlossen (RGC berichtete).