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Neue Förderaufrufe für klimafreundliche Nutzfahrzeuge

Das Verkehrsministerium fördert H2- und E-Nutz- und Sonderfahrzeuge mit bis zu 80%.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat aktuell neue Förderaufrufe für klimafreundliche Nutz- und Sonderfahrzeuge bekannt gegeben. Diese betreffen vor allem emissionslose H2/Brennstoffzelle-, Hybrid- und Elektronutzfahrzeuge sowie entsprechende Machbarkeitsstudien. Es sind hierbei Förderungen von bis zu 80% möglich.

Basis ist die „Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur“ (KsNI) und eine dazugehörige Änderungsrichtlinie vom 21. März 2022.

Konkret gefördert wird

die Anschaffung von Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen und umgerüsteten Dieselfahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle sowie Plug-In-Hybriden und hybrider Oberleitungsantriebe,

  • die Beschaffung von Tank- und Ladeinfrastruktur,
  • die Erstellung von Machbarkeitsstudien.

Zuwendungsberechtigt sind

  • Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine,
  • Leasinggeber oder Fahrzeugvermieter.

Als Höhe des Zuschusses wird angegeben

  • 80 % der Investitionsmehrausgaben bei Fahrzeuganschaffungen,
  • 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben bei Tank- und Ladeinfrastrukturanschaffungen,
  • Machbarkeitsstudien werden mit 50 % bezuschusst.

Die Antragsfristen laufen jeweils vom 29.06.2022 bis 10.08.2022.

Weitere Informationen und Details finden Sie auf der Webseite des Förderaufrufes.

Autorin: Dr. Franziska Lietz