Konsultationsverfahren zu EU-Regelungen gestartet

EU-Regularien sollen an die Klimaschutzziele angepasst werden.

Die EU-Kommission hat kürzlich einige Konsultationsverfahren in Bezug auf die folgenden EU-Regelungen gestartet:

  • EU-Emissionshandels-Richtlinie
  • Effort-Sharing-Verordnung (ESR; Lastenteilung) 
  • LULUCF-Verordnung
  • EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
  • EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EE-RL) 
  • CO2-Emissionsstandars für Kraftfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge
  • EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL)

Die Europäischen Regelungen sollen an die neuen Klimaschutzziele der CO2-Einsparung von 55 % bis 2030 und der angestrebten Klimaneutralität bis 2055 angepasst werden.

Im Rahmen der Konsultation finden sich u. a. die folgenden Themen: Anpassungen beim Europäischen Emissionshandel, Anhebung des EU-weiten Energieeffizienzzieles für 2030, Verpflichtung großer Unternehmen, Energieeffizienzmaßnahmen aus dem Energieaudit umzusetzen, Angebot kostenfreier Energieaudits für kleine und mittlere Unternehmen, Einführung von Anreizen zur Effizienzsteigerung, Anhebung des EU-weiten Erneuerbaren-Energien-Ziels für 2030, Verbindlichkeit der EE-Ziele auf EU- oder nationaler Ebene, Vorgabe einer Mindestmenge für den Einsatz von Erneuerbaren Energien in der Industrie, Vorgabe konkreter Maßnahmen für die Elektrifizierung im Industrie-, Gebäude- und Transportbereich, Anpassung der Besteuerung von Energieprodukten und Strom an die EU-Klima- und Energieziele.

Die Konsultationen laufen bis Anfang Februar 2021. Mit einer Verabschiedung der angepassten Regelungen kann nach aktuellem Stand im 2. Quartal 2021 gerechnet werden.

Auch zur Revision der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) wurde eine Konsultation gestartet. Die aktuellen Leitlinien laufen Ende 2021 aus (RGC berichtete). Im Rahmen der Konsultation sollen Interessenträger aktuell die Gelegenheit erhalten, zu den künftigen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen, die ab dem 1. Januar 2022 gelten werden, Stellung zu nehmen. Sie können an dieser öffentlichen Konsultation teilnehmen, indem Sie den Online-Fragebogen ausfüllen. Zu dem Fragebogen gelangen Sie hier.