Nächste EEG-Novelle ist angelaufen (Teil 1: neue Förderungen)

Mit einem Referentenentwurf zum „EEG 2021“ will das Bundeswirtschaftsministerium die Klimaschutzziele der Bundesregierung weiter umsetzen.

Die Änderungen im EEG verfolgen die Ziele einer stärkeren finanziellen Beteiligung der Kommunen und Bürger, den regional gesteuerten Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zur Vermeidung von Netzengpässen und es soll der Netzausbau nach dem Bundesbedarfsplangesetz künftig mit dem Ausbau der erneuerbaren-Energien synchronisiert werden. Das geltende EEG 2017 möchte das Bundeswirtschaftsministerium durch ein grundlegend novelliertes EEG 2021 ersetzen.

Mit dieser ersten News wollen wir Sie über die vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Neuerungen in der EEG-Förderung informieren:

  • Die Ausbaupfade sollen erheblich wachsen mit einer Steigerung der installierten Leistung für Solarenergie auf 100.000 MW, für Windenergie an Land auf 71.000 MW und bei der Biomasse auf 8.400 MW bis zum Jahr 2030.
  • Neu kommen sollen „Südquoten“ in den Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zur Förderung einer flexiblen Stromerzeugung in Süddeutschland und der Vermeidung von Netzengpässen in der Mitte Deutschlands.
  • Neu geplant sind auch Ausschreibungen für PV-Dachanlagen. Gestartet werden soll schon im kommenden Jahr mit einem Volumen von 200 MW.
  • Hoch flexible Biomethananlagen im Süden Deutschlands sollen neu in die Ausschreibungen geführt werden.
  • Die Vergütung von EE-Anlagen bei negativen Börsenpreisen soll für Neuanlagen abgeschafft werden.
  • Geplant ist die Ausweitung der Anforderungen an die Steuerbarkeit von EE-Anlagen.
  • Es kommt ein Einstieg in die „Post-Förderungs-Ära“ mit einer Alternative zur Direktvermarktung für Betreiber kleiner ausgeförderter Anlagen in Form einer zeitlich begrenzten Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber.

Noch befindet sich der Entwurf für die Novelle des EEG in der Ressortabstimmung, aber die Bundesregierung möchte die neuen gesetzlichen Regelungen möglichst in Kürze beschließen, damit die Änderungen zum 01.01.2021 in Kraft treten. Wir werden das Gesetzgebungsverfahren weiterhin für Sie beobachten und in weiteren News zu den geplanten Neuerungen bei der BesAR und den Meldepflichten informieren.