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Die Datenabfrage der BNetzA läuft an: Wer nicht angeschrieben wurde, soll sich melden!

Die Datenabfrage der Bundesnetzagentur bei Unternehmen mit einer technischen Anschlusskapazität von mindestens 10 MWh hat begonnen.

Im Hinblick auf eine mögliche Gasmangellage hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in dieser Woche eine Datenabfrage gestartet (RGC berichtete).

Wenn Ihr Unternehmen also Abnahmestellen mit einer technische Anschlusskapazität im Gasbereich von mindestens 10 MWh besitzt, dann sollten Sie mittlerweile von der BNetzA kontaktiert worden sein. Sollte dies bis zum 9.5.2022 nicht geschehen sein, müssen Sie sich laut BNetzA selbstständig per E-Mail bei der BNetzA melden. Es wird von einer Mitwirkungsverpflichtung gesprochen. Details (einschließlich der aktuellen Ausfüllhilfe und der zu Grunde liegenden Allgemeinverfügung) finden Sie auf der Seite der BNetzA hier.

Auf dieser Seite wird jetzt auch eine E-Mailadresse angegeben, an die unter bestimmten Voraussetzungen auch Informationen zu Standorten mit kleinerer Anschlussleistung gesendet werden können. Dort heißt es:

„Wenn Sie Angaben zu weiteren Letztverbrauchern mit einer technischen Anschlusskapazität unter 10 MWh/h machen möchten, weil Sie technisch oder prozessual in direktem Zusammenhang mit den zu meldenden Daten stehen, schreiben Sie bitte ebenfalls eine E-Mail an Sicherheitsplattform-Gas@BNetzA.de.“

Das soll sicher nur einen sehr kleinen Anwendungsbereich haben, aber der Kommunikationskanal ist damit vorgegeben. Denkbar ist eine derartige Meldung insbesondere für eng verzahnte vor- und nachgelagerte Stufen in einer Lieferkette.

Darüber hinaus ist auf der Internetseite der BNetzA auch der Kontakt zum Marktgebietsverantwortlichen THE zu finden (E-Mail und Telefonnummer), bei dem die Gassicherheitsplattform später geführt werden soll. Beides kann für technische oder fachliche Rückfragen im Zusammenhang mit der Datenabfrage genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen, die an ihrem Netzanschlusspunkt andere große Letztverbraucher „drittbeliefern“, ergänzende Informationen angeben müssen. Dies betrifft vor allem Betreiber von Industrieparks. Auch hierzu findet sich eine Ausfüllhilfe auf der Seite der BNetzA.

Trotz dieser Ausfüllhilfen bleiben Fragen offen. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
                       Yvonne Hanke