Referentenentwurf zur Änderung der BEHV vorgelegt

Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf für eine „Erste Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)“ vorgelegt.

Die BEHV ist die zentrale Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“) und beinhaltet Regelungen u.a. zum Verkauf der Emissionszertifikate und zum nationalen Emissionshandelsregister.

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll die BEHV teilweise geändert und ergänzt werden.

Einige ausgewählte Highlights aus dem Entwurf:

• Härtefallkompensation:

Das BEHG sieht vor, dass zur Vermeidung „unzumutbarer Härten“ infolge der CO2-Bepreisung betroffenen Unternehmen eine finanzielle Kompensation gewährt werden kann. Der Referentenentwurf bestimmt für das zugehörige Antragsverfahren unter anderem, dass die Entlastungen in der Regel für einen Zweijahreszeitraum bei der DEHSt jeweils bis zum 31. Juli des zweiten Jahres des Zeitraums beantragt werden können.

Unternehmen, die einem beihilfeberechtigten (Teil-)Sektor nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung („BECV“, näheres zur BECV hier) angehören, sollen von der Kompensation ausgeschlossen sein.

• Festlegung der jährlichen Emissionsmengen („Cap“):

Der BEHV-Entwurf enthält zudem Regelungen betreffend die im BEHG vorgesehene „Deckelung“ der freigesetzten Brennstoffemissionen. In diesem Rahmen spielt insbesondere das Verhältnis zum europäischen Emissionshandel und den dort erfassten CO2-Mengen eine Rolle.

• Bestimmungen zur Ermittlung der Erhöhungsmengen und des Zusatzbedarfs:

Im direkten Zusammenhang mit dem Thema „Cap“ und den doppelt erfassten Emissionsmengen sieht der BEHV-Entwurf Regelungen zur Ermittlung der Erhöhungsmengen vor und bestimmt die Berechnungsweise des Zusatzbedarfs.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf können im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung bis zum 11. November 2021, 18:00 Uhr, eingereicht werden.

Autoren: Sandra Horn
                 Lena Ziska