CO2-Grenzausgleichssystem für einen effektiven Klimaschutz
CO2-Abgabe auf bestimmte Importe ab 2023 geplant.
Das EU-Parlament hat eine Entschließung zu einem EU-CO2-Grenzausgleichsmechanimus verabschiedet. Zu der Pressemitteilung gelangen Sie hier.
Den ambitionierten Klimazielen der EU ist nicht geholfen, wenn Unternehmen angesichts der Zertifikatspreise des Europäischen Emissionshandels in das EU-Ausland abwandern (sog. Carbon Leakage) und in Drittstaaten ohne bzw. mit weniger straffen Klimazielen die Emissionen gleichermaßen freisetzen.
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben sich daher dafür ausgesprochen, bestimmte Waren, die von außerhalb der EU importiert werden, mit einer CO2-Abgabe zu belegen, wenn diese Länder nicht mehr Ehrgeiz in Bezug auf den Klimawandel zeigen (RGC berichtete). Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus soll alle Einfuhren von Produkten und Rohstoffen erfassen, die unter den Europäischen Emissionshandel fallen. Ab 2023 sollen die Energiewirtschaft und energieintensive Industriezweige wie Zement, Stahl, Aluminium, Ölraffinerien, Papier, Glas, Chemikalien und Düngemittel erfasst werden.
Es wird erwartet, dass die Kommission im zweiten Quartal 2021 einen Gesetzesvorschlag für eine Kohlenstoffabgabe als Teil des europäischen „Green Deal“ vorlegen wird.
Auch der nationale Emissionshandel ist zum 01.01.2021 gestartet. Wir haben in drei Fachvideos die wesentlichen Informationen zu den Grundsätzen, den Pflichten der sog. Inverkehrbringer, sowie To-Do’s für die Industrie zusammengefasst. Weitere Infos erhalten Sie in unserer News, zur Anmeldung unseres Video-Tutorials „BEHG – Aktueller Stand: To-Do´s für Industrie und Inverkehrbringer“ gelangen Sie hier.