Strompreiskompensation: Genehmigung der Förderrichtlinie

Die nationale SPK-Förderrichtlinie wurde durch die Europäische Kommission genehmigt.

Die Europäische Kommission hat am 19. August 2022 die lang erwartete Genehmigung der nationalen Förderrichtlinie erteilt. Die Antragsformulare wurden bereits im Juli im Formular-Management-System (FMS) der DEHSt veröffentlicht (RGC berichtete). Das Ende der Antragsfrist wurde noch nicht veröffentlicht – ist aber nach allgemeinen Informationen weiterhin für den 30. September 2022 vorgesehen.

Die DEHSt weist darauf hin, dass die Anträge auf Strompreiskompensation erst dann rechtswirksam eingereicht werden können, wenn die Antragsfrist bekannt gegeben wurde. Dies ist in Vorbereitung, jedoch noch nicht umgesetzt. Antragsberechtigte Unternehmen sollten die Anträge zur Strompreiskompensation vorbereiten, bis zum Einreichen jedoch die Veröffentlichung der Frist durch die DEHSt abwarten, um einen rechtswirksamen Antrag sicherzustellen.

Die DEHSt hat auf ihrer Webseite zwei Leitfäden zur Strompreiskompensation zur Verfügung gestellt – einen für Antragstellende „zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten“ und einen für Wirtschaftsprüfer*innen zur Prüfung dieser Anträge (RGC berichtete).

Zu diesem Thema veranstalten wir ein RGC-Fokus-Webinar am 12. September 2022, in dem wir Sie in kompakten 1,5 Stunden zu den Neuerungen der Strompreiskompensation und den Änderungen des Antragsverfahrens informieren. Zur Anmeldung zu unserem RGC-Fokus gelangen Sie hier.

Autorinnen:  Lena Ziska
                        Sandra Horn