CCfD-Förderprogramm: Interessensbekundungsverfahren gestartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entwickelt ein Programm zur Förderung projektbezogener Klimaschutzverträge. Unternehmen der energieintensiven Industrie können im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens bis zum 25. Mai 2022 Projektdarstellungen einreichen, um dem BMWK einen Einblick in die jeweiligen Bedarfe zu geben.

Als Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms soll der Betrieb klimafreundlicher Verfahren in der energieintensiven Industrie, insb. in den Grundstoffindustrien, zeitnah ermöglicht werden. Erreicht werden soll dies u.a. durch das Instrument der Klimaschutzverträge, den sog. Carbon Contracts for Difference (CCfD).

Klimaschutzverträge dienen dem Zweck, energieintensive Branchen bei der Dekarbonisierung zu unterstützen und Betriebskostendifferenzen zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Verfahren auszugleichen. Dafür schließt der Staat (oder eine staatlich beauftragte Institution) mit den betroffenen Unternehmen Verträge ab, in denen er sich dazu verpflichtet, einen bestimmten CO2-Preis zu garantieren. Auf diese Weise soll das Unternehmensrisiko von Investitionen in treibhausgasarme oder -neutrale Produktionen gemindert werden. Näheres zu Hintergründen und Funktionsweise der Klimaschutzverträge finden Sie hier.

Für die Förderung projektbezogener Klimaschutzverträge erarbeitet das BMWK derzeit eine Förderrichtlinie, die im Sommer 2022 vorliegen soll und anschließend der Genehmigung der Europäischen Kommission bedarf.

Um die Industrie weiterhin in den Dialog rund um das Instrument der Klimaschutzverträge einzubinden und das Förderprogramm wirkungsvoll auszugestalten, startete das BMWK nunmehr ein Interessensbekundungsverfahren. Dort können betroffene Unternehmen bis zum 25. Mai 2022 freiwillig und unverbindlich ihre Projektdarstellungen einreichen, um dem BMWK Erkenntnisse für die konkrete Ausgestaltung des Förderprogramms zu liefern. Die Teilnahme hieran hat keinen Einfluss auf eine etwaige spätere Teilnahme am Förderprogramm selbst.

Die Projektdarstellung soll ein Projektkonzept beinhalten, das hinsichtlich bestehender Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungslücken fachlich beurteilbar ist. Insbesondere sind Ausführungen zur Technologie, dem Zeitplan, der Vermeidung von THG-Emissionen, zu wesentlichen Bedarfsparametern des Projekts und zum Markt des geförderten Produkts zu machen.

Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren und zur Teilnahme daran finden Sie hier.

Autorin: Sandra Horn