Gasmangellage: EU stellt Gas-Notfallplan vor

Die EU-Kommission hat heute (20.07.2022) unter dem Motto „Save Gas for a safe winter“ ihren Gas-Notfallplan vorgestellt, der mögliche Maßnahmen zur Reaktion auf einen potenziellen Lieferstopp russischen Erdgases enthält.

Der EU-Gas-Notfallplan (RGC berichtete hier) enthält unter anderem folgende Maßnahmen:

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich – zunächst auf freiwilliger Basis – darum zu bemühen, den Gasverbrauch von 1. August 2022 bis 31. März 2023 um 15 Prozent zu reduzieren. Zum Vergleich wird dabei der Schnitt der vergangenen fünf Jahre im selben Referenzzeitraum herangezogen. Reduzieren sollen vor allem Haushaltskunden, die öffentliche Hand und die Industrie. Hier setzt die EU-Kommission auf Solidarität, sodass auch Mitgliedstaaten, die geringer von russischem Gas abhängig und daher von einer drohenden Gasmangellage weniger stark betroffen sind, ihren Gasverbrauch senken.

Die Mitgliedstaaten sollen bis September ihre nationalen Notfallpläne anpassen und darin ausführen, wie dieses Ziel erreicht werden soll.

Daneben schlägt die Kommission eine neue Verordnung des Rates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage vor, um auf diese Weise den Mitgliedstaaten die Senkung der Gasnachfrage um 15% von August 2022 bis März 2023 vorgeben zu können. Durch diese Verordnung könnte die Kommission unter bestimmten Umständen einen „Unionsalarm“ für die Versorgungssicherheit ausrufen, der die Mitgliedstaaten zur verbindlichen Senkung der Gasnachfrage verpflichtet.

Zudem enthält der EU-Gas-Notfallplan folgende Maßnahmen:

  • Die Mitgliedstaaten sollen der Industrie Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs schaffen. Hierfür könnten sich Auktionen oder Ausschreibungen eignen.
  • Geschützte Kunden wie Haushaltskunden oder Krankenhäuser haben auch weiterhin Priorität und sollen als letztes von einer Rationierung betroffen sein. Um deren Versorgung zu sichern, soll Energie in allen Sektoren eingespart und Gas nach Möglichkeit durch andere Energieformen – vorzugsweise erneuerbare oder weniger kohlenstoffintensive Energien – substituiert werden.
  • Sowohl bei der Beheizung als auch bei der Klimatisierung von Gebäuden soll ein sparsamer Umgang gepflegt werden.
  • Den Staaten wird aufgegeben, selbst Industriezweige festzulegen, die besonders geschützt sind und erst nachrangig abgeschaltet werden. Dabei sollen auch entsprechende Lieferketten berücksichtigt und aufrechterhalten werden.

Autorinnen: Sandra Horn
                       Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz