Gas: Entgelte und Umlagen ab Oktober 2022 und Senkung der MwSt
Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat in einer Pressemitteilung die Entgelte und Umlagen veröffentlicht, die ab dem 1. Oktober 2022 anfallen werden. Daneben stellt sie FAQ-Dokumente zu den verschiedenen Entgelten und Umlagen zur Verfügung. Gleichzeitig wurde von Bundeskanzler Olaf Scholz eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas bekannt gegeben.
Nachdem bereits die Höhe der Gasbeschaffungsumlage veröffentlicht wurde (RGC berichtete hier), legt die THE nun auch die weiteren Entgelte und Umlagen fest. Die offizielle Pressemitteilung der THE finden Sie hier.
Festgelegt werden unter anderem die Bilanzierungsumlage in Höhe von 5,70 EUR/MWh für SLP- bzw. 3,90 EUR/MWh für RLM-Kunden. Zudem wird neben dem Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas in Höhe von 0,45 EUR/MWh eine Konvertierungsumlage in Höhe von 0,38 EUR/MWh zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung erhoben.
Erstmals wird die Gasspeicherumlage auf Basis des § 35e EnWG in Rechnung gestellt – diese beträgt 0,59 EUR/MWh und dient der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen.
Das VHP-Entgelt wurde auf 0,00148 EUR/MWh festgelegt und wird dem abgebenden und dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen in Rechnung gestellt.
Neben der Veröffentlichung der Entgelte und Umlagen hat die THE zwei FAQ-Dokumente zur Verfügung gestellt – eines für die Gasbeschaffungs- sowie die Gasspeicherumlage und ein zweites für die sonstigen Entgelte und Umlagen. Darin beantwortet die THE grundlegende Fragen zu den Entgelten und Umlagen, wie z.B. zum jeweiligen Hintergrund, zu Berechnungsmethoden und zur Art und Weise der Erhebung.
Zudem gab Bundeskanzler Olaf Scholz bekannt, dass die Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19% auf 7% für die Dauer der Erhebung der Gasbeschaffungsumlage, also bis März 2024, gesenkt werde. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Ablehnung der EU, die Gasbeschaffungsumlage komplett von der Mehrwertsteuer zu befreien. Letzteres sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas sei hingegen möglich, sodass diese nun umgesetzt wird.
Autorinnen: Yvonne Hanke
Dr. Franziska Lietz
Sandra Horn