BNetzA bereitet Datenabfrage bei Unternehmen für den Fall einer Gasmangellage vor.
Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass aktuell eine Datenabfrage bei von einem Gasmangel betroffenen Unternehmen vorbereitet und in Kürze durchgeführt wird.
Auf ihrer Webseite teilt die Bundesnetzagentur mit, dass sie aktuell eine Datenabfrage bei Unternehmen im Hinblick auf die Gasmangellage vorbereitet.
Mit der Abfrage sollen alle Letztverbraucher angesprochen werden, die über mindestens eine Entnahmestelle mit einer technischen Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/h verfügen.
Die BNetzA plant, die Abfrage im Zeitraum vom 02.05.2022 bis zum 15.05.22 durchzuführen und alle Betroffenen zeitnah zu informieren.
Die Behörde macht auf ihrer Webseite deutlich, dass aktuell die Gasversorgungslage weiterhin sicher sei. Man werde aus den Abfrageergebnissen keine feste Abschaltreihenfolge ableiten. Die gesammelten Informationen sollen die BNetzA vielmehr in die Lage versetzen, eine „informierte Abwägungsentscheidung“ bei Eintritt der sog. Notfallstufe treffen zu können. Zudem kündigt die BNetzA an, dass die Abfrage „voraussichtlich durch eine Verfügung begleitet“ werde, zum Inhalt dieser Verfügung wurden bislang aber noch keine Informationen mitgeteilt.
Dieses Vorgehen der BNetzA ist für Industrieunternehmen durchaus begrüßenswert, denn die bisher von den Netzbetreibern durchgeführten Abfragen adressieren die relevanten Punkte oft nur punktuell, sodass die aktuell bestehende Informationslage bislang bescheiden sein dürfte. Darüber hinaus beschäftigen sich Anschlussnetzbetreiber stets nur mit der Situation im eigenen Netz. Ob ein Unternehmen bspw. über mehrere Standorte hinweg Einsparpotentiale realisieren kann, wird nicht erhoben, dabei bestehen gerade darin ggf. Möglichkeiten, trotz umfangreicher Einsparungen bestimmte Lieferketten aufrechterhalten zu können. Durch eine bundesweite Abfrage könnte daher dieser Aspekt besser aufgefangen werden.
Industrieunternehmen ist zu empfehlen, an der Abfrage fristgerecht mitzuwirken und relevante Aspekte wahrheitsgetreu mitzuteilen. Insbesondere aber dann, wenn wesentliche Punkte nicht mit der Abfrage adressiert werden, empfehlen wir weiterhin, diese in einem ergänzenden Schreiben dem Lieferanten, Netzbetreiber und ggf. der BNetzA mitzuteilen.
Sofern wir über weitere Informationen verfügen, werden wir versuchen, Ihnen diese schnellstmöglich an dieser Stelle aufzubereiten.
Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
Yvonne Hanke