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In den letzten Wochen hat sich einiges getan im Hinblick auf die Fortentwicklung des Rechtsrahmens für Wasserstoff in Deutschland.

Schon im Oktober hatte der jüngst installierte nationale Wasserstoffrat seine Arbeit aufgenommen und Stellung zum neuen EEG genommen (RGC berichtete). Darin hatte der Wasserstoffrat die generelle Befreiung von Strom, der zur Erzeugung von Wasserstoff eingesetzt wird, von der EEG-Umlage gefordert. Eine Beschränkung auf die Wasserstofferzeugung aus Grünstrom wurde dabei ausdrücklich nicht vorgeschlagen, d.h. die Stromherkunft soll für eine Privilegierung unbeachtlich sein.

Auch der Bundesrat hat sich nun in die Diskussion eingeschaltet. In einer Entschließung vom 27.11.2020 fordert er die Schaffung eines ambitionierten Rechtsrahmens für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft.

In der Entschließung fordert der Bundesrat zunächst eine grundlegende Reform des Umlagen-, Steuer- und Abgabensystems im Energiesektor, das künftig systematisch, sektorenkopplungsfreundlich, dekarbonisierungsorientiert und technologieoffen fortentwickelt werden müsse. Es müsse umgehend eine Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff erfolgen, um einen wirtschaftlichen Anreiz zu setzen. Damit setzt der Bundesrat an dieser Stelle einen anderen Schwerpunk als der nationale Wasserstoffrat, der die EEG-Umlagebefreiung unabhängig von der Stromherkunft gefordert hatte.

Zudem müssten rechtzeitig die Voraussetzungen zur Realisierung von Vorhaben zur Erzeugung, Nutzung, Transport und Import von Wasserstoff geschaffen werden. Dabei wies der Bundesrat auf die hohe Bedeutung der Weiterentwicklung von Gasspeichern für die Wasserstoffspeicherung hin.

Auch forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Anpassung eines regulatorischen Rahmens für Wasserstoffnetze kurzfristig noch in dieser Legislaturperiode anzustoßen. Dieses Thema war bereits einer der Schwerpunkte der in der ersten Jahreshälfte veröffentlichten Wasserstoffstrategie und ist damit erklärtes Ziel der Bundesregierung (RGC berichtete).

Weitere Themen der Entschließung betreffen den grenzüberschreitenden Gashandel, einheitliche europäische Klassifizierungen und Standardisierungen von Wasserstoff und der Rechtsrahmen für grünes Kerosin.

Wir werden die Entwicklungen weiterverfolgen und in regelmäßigen Abständen hierzu berichten. 

Der Ausbau der Wasserstoffkapazitäten kann einen neuen klimaneutralen Energieträger auch für KWK-Anlagen erschließen

Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Wasserstoffstrategie für Deutschland (RGC berichtete) soll „Wasserstoff, der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wurde“ (= „grüner Wasserstoff“), künftig als Energieträger zum Erreichen der angestrebten Klimaneutralität genutzt werden. Bisher mit fossilen Brennstoffen betriebene industrielle Verfahren und Prozesse sollen auf emissionsarme Prozesse umgestellt werden.

Auch in KWK-Anlagen ist der Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff bereits möglich:

Mehrere Hersteller erproben, wie sich Motoren verhalten, wenn sich der Anteil am Wasserstoff im Gasverteilungsnetz erhöht. Bei Wasserstoffzumischungen bis maximal zehn Prozent soll ein Betrieb der bisherigen Gasmotoren gut möglich sein, sogar ohne Umrüstungen.

Schon 2019 ging das erste BHKW mit reinem Wasserstoff in Betrieb. In einem Pilotprojekt der Städtische Betriebe Haßfurt GmbH mit Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) wurde eine bestehende Power-to-Gas Anlage um ein Wasserstoff-Blockheizkraftwerk (H2-BHKW) zur Rückverstromung von regenerativ gewonnenem Wasserstoff erweitert. Die innovative Anlage hat eine elektrische Leistung von bis zu 200 kW, wird reiner Wasserstoff eingesetzt, erreicht das Aggregat bisher 140 kW.

Es besteht aber weiterhin Forschungsbedarf, welche Anpassungen an größeren Motoren erforderlich sind, um BHKW mit variablen Wasserstoff-Erdgas-Gemischen bis hin zu 100 % Wasserstoff ohne Leistungsreduzierungen mit hohen Wirkungsgraden zu betreiben.

Änderungsvorschlag für verdoppelte Wasserentnahmegebühren ab 01.01.2021 für Niedersachsen

Die Fraktionen der CDU und SPD haben einen Änderungsvorschlag des Niedersächsischen Wassergesetzes in den Landtag eingebracht, der zu einer Verdoppelung der Wasserentnahmegebühren ab 01.01.2021 führen könnte.

In dem Änderungsvorschlag heißt es: „Die Gebührensätze werden durchgängig um 100 Prozent angehoben […].“

Ziel der geplanten Erhöhung ist ein sparsamerer Umgang mit Wasser, da die Fraktionen erwarten, dass Endverbraucher ihren Wasserverbrauch aufgrund der höheren Kosten reduzieren. Bei privaten Endverbrauchern wird prognostiziert, dass die Mehrbelastung für den Einzelnen im Ergebnis sehr gering ausfiele.

Diese Kostenerhöhung wird die Landwirtschaft, die in den immer trockener werdenden Sommern stark wässern muss, besonders hart treffen. Im Entwurf gar nicht berücksichtigt werden jedoch die Folgen der erhöhten Wasserentnahmegebühren für die ebenfalls betroffene Industrie. Der Änderungsvorschlag sagt hierzu lediglich: „[…] Erhöhungen in den anderen Bereichen [können sich] unterschiedlich auswirken und nicht pauschal abgeschätzt werden […].

Die Erhöhung der Wasserentnahmegebühren stellt für die Industrie einen Kostenfaktor dar, der zur Unzeit kommt. Nicht nur durch die Corona-Pandemie bedingten Hygienevorschriften sind höhere Kosten unvermeidbar. Auch ist es aufgrund der kurzen Frist zum Jahresende nicht realisierbar, den Wasserverbrauch für die laufende Produktion – der sowieso schon unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes möglichst gering ist – kurzfristig noch weiter zu senken, um so eine signifikante Erhöhung der Wasserkosten zu vermeiden. Hinzu kommt, dass der Änderungsantrag ohne vorherige Beteiligung von Industrie oder Verbänden in den Niedersächsischen Landtag eingebracht wurde.

Neben dem Ärgernis der höheren Kosten für laufende Produktionsprozesse tritt noch eine weitere Fernwirkung zutage: Wie viele von Ihnen durch unseren VEA/RGC Online-Kongress Energie und Klima und unsere Videoreihe „#RGC-TOPWasserstoff – unsere Beitragsserie zu H2“ in Erfahrung gebracht haben, wird die Entwicklung von Wasserstoffprojekten einen großen Beitrag zur Verwirklichung der Klimaschutzziele durch die Dekarbonisierung der Industrie leisten. Wie der Name schon sagt, wird für die Erzeugung von Wasserstoff „Wasser“ benötigt. Eine Verdopplung der Wasserentnahmegebühren könnte sich somit auch auf die Kosten der Wasserstofferzeugung auswirken.

Aufgrund der drohenden massiven Kostensteigerung der Wasserentnahmeentgelte und den damit verbundenen negativen Folgen haben sich mehrere Industrie- und Wirtschaftsverbände direkt an die Vertreter der niedersächsischen Regierung gewandt, um so zu versuchen auf die Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes noch Einfluss zu nehmen. Bleibt zu hoffen, dass ihre Argumente gehört werden und die Belange der Unternehmen berücksichtigt werden. Die dargestellten Folgen sollten von der niedersächsischen Regierung zum Anlass genommen werden, die geplante Erhöhung der Wasserentnahmegebühren zu überdenken.

Der nationale Wasserstoffrat fordert eine verstärkte Förderung der Wasserstoffherstellung mittels Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen der Novelle des EEG.

Der Nationale Wasserstoffrat wurde auf Grundlage der im Juni 2020 vorgestellten Nationalen Wasserstoffstrategie berufen und hat jetzt seine Arbeit aufgenommen. Im nationalen Wasserstoffrat befassen sich insgesamt 26 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit Fragen des Einsatzes von Wasserstoff. Die Besetzung erfolgte durch das Bundeskabinett, zuvor konnten Institutionen Experten vorschlagen. Von den 26 Mitgliedern kommen 16 aus der Wirtschaft (z.B. Energieversorger, Industrie), vier Vertreter aus der Forschung und drei von Umweltverbänden.

Der nationale Wasserstoffrat (NWR) hat zum Referentenentwurf für das EEG 2021 Stellung genommen:

Darin stellt der NWR zunächst fest, dass die EEG-Novelle eine Chance biete, um für den schnell gebotenen Markthochlauf von Wasserstoff und seinen Anwendungen in Deutschland den geeigneten Rahmen zu setzen. Dem folgen einige konkrete Empfehlungen zur Förderung von Wasserstoff:

Es sei sinnvoll und notwendig, mittels Erhöhung der in § 1 EEG gesetzlich fixierten Ausbauziele und -pfade für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien den für Wasserelektrolyseanlagen notwendigen, zusätzlichen Strombedarf sicherzustellen.

Zudem solle der in Elektrolyseanlagen (inklusive der notwendigen Nebenanlagen) eingesetzten Strom für den Markthochlauf vollständig von der EEG-Umlage befreit werden. Eine Beschränkung auf die Wasserstofferzeugung aus Grünstrom will der NWR hier nicht, ausdrücklich soll die Stromherkunft für eine Privilegierung unbeachtlich sein. Eine solche Befreiung soll nach Auffassung des NWR aber nicht zur Mehrbelastung anderer Stromverbraucher und damit auch anderer strombasierter Energiewendetechnologien führen.

Es werden Regelungen gefordert, die Investitionssicherheit von 20 Jahren für Wasserstoffprojekte sicherstellen. Zudem soll die Wasserstoffherstellung als begünstigte Branche im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) genannt werden.

Schließlich äußert der NWR die Forderung, dass in der Zukunft ein flexibler Betrieb von Wasserelektrolyseuren angereizt werden soll.

Die neuen Leitlinien sehen einige Veränderungen bei den begünstigten Sektoren vor.

In Teil 2 in Ergänzung unserer gestrigen News zu den neuen Leitlinien zur Strompreiskompensation der EU berichten wir darüber wie sich der in Anhang I festgelegte Kreis der Berechtigten verändert – einige Sektoren sind neu hinzugekommen, andere dagegen herausgefallen:

Neu aufgenommen wurden folgende begünstigte Sektoren:

  • Herstellung von Holz- und Zellstoff
  • Mineralölverarbeitung
  • Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
  • Matten aus Glasfasern
  • Vliese aus Glasfasern
  • Wasserstoff
  • Anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle

Dagegen sind folgen Sektoren künftig nicht mehr gelistet:

  • Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien
  • Herstellung von Chemiefasern
  • Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
  • Baumwollaufbereitung und -spinnerei
  • Eisenerzbergbau
  • Nahtlose Stahlrohre
  • Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen
  • Herstellung von Kunststoffen in Primärform (bis auf eine Ausnahme: Polyethylen in Primärformen, dessen Herstellung als Teilsektor weiter begünstigt ist!)

Die Stromverbrauchseffizienzbenchmarks sowie die CO2-Faktoren für den Strom der Länder fehlen bisher noch in den entsprechenden Tabellen (Anhang II und III).

Sollte Ihr Unternehmen eine Strompreiskompensation bisher beantragen können, prüfen Sie, ob künftig die Beihilfe weiter gewährt wird oder Sie neu in den Kreis der begünstigen Sektoren fallen. Befassen Sie sich dabei frühzeitig mit dem Thema, denn die Beantragung der Strompreiskompensation bei der DEHSt erfordert umfangreiche Unterlagen und muss innerhalb des Antragszeitraums (01.03. bis 31.05.) erfolgen.

Die EU-Kommission hat aktuelle Leitlinien zur Strompreiskompensation veröffentlicht und hierbei auch die Herstellung von Wasserstoff als Carbon-Leakage-gefährdet aufgenommen.

Am 21. September 2020 hat die EU-Kommission die Leitlinien zur Strompreiskompensation veröffentlicht.

Hintergrund: Mit der Strompreiskompensation soll es ermöglicht werden, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die sog. Indirekte CO2-Kosten tragen müssen (hiervon betroffen sind insbesondere stromkostenintensive Unternehmen), gegenüber Wettbewerbern zu erhalten, die keine derartigen Kosten tragen müssen. Es sollen damit Produktionsverlagerungen ins Ausland (so genanntes Carbon Leakage) verhindert werden.

Die Europäische Kommission hat daher Leitlinien veröffentlicht, in denen sie einige Sektoren und Teilsektoren identifiziert, bei denen ein besonderes Risiko für indirektes Carbon Leakage besteht. Dies sind typischerweise Sektoren, in denen besonders stromintensive Produktionsprozesse erfolgen und die einem starkem internationalem Wettbewerb ausgesetzt sind. Nach der maßgeblichen Anlage 1 der Leitlinien fielen darunter bislang bereits z. B. die Stahlindustrie, Kupfer- oder Glasfaserherstellung.

Neben einer Reihe von anderen Änderungen hat die EU-Kommission in den aktuell veröffentlichten neuen Leitlinien in Anlage 1 „Sektoren, für die angesichts der indirekten CO2-Kosten davon ausgegangen wird, dass ein tatsächliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht“ die Herstellung von Wasserstoff aufgenommen (Ziff. 20.11.11.50).

Die Pressemitteilung der Kommission hierzu finden Sie unter diesem Link.

Im ersten Video erläutern wir die komplexen Inhalte der BNetzA-Konsultation zur Regulierung von H2-Netzen. Wasserstoff gilt als wesentlicher Schlüssel zur Erreichung der bis zum Jahr 2050 angestrebten Klimaneutralität und wird einen bedeutenden Wandel in der Energieversorgung bewirken. Fossile Brennstoffe werden durch den deutlich zunehmenden Einsatz von CO2-neutralem (grünen oder blauen) Wasserstoff verdrängt. Beflügelt wird diese Entwicklung durch den nationalen und europäischen CO2-Handel.

Auf diesen Wandel müssen sich unsere Mandanten, die energieintensiven Unternehmen des Mittestandes bis zur Großindustrie, einstellen. Es werden umfassende Umstrukturierungen der Versorgungs- und Produktionskonzepte innerhalb der Unternehmen notwendig. Zusätzlich muss eine Wasserstoffinfrastruktur geschaffen werden, die die bedarfsgerechte Versorgung der Unternehmen mit Wasserstoff sicherstellt.
 
Wir haben es uns als Kanzlei zur besonderen Aufgabe gemacht, unsere Mandanten bei der klimafreundlichen Umgestaltung ihrer Unternehmen mit Rat und Tat zu unterstützen. Einen Beitrag hierzu möchten wir mit unserer neuen Video-Beitragsreihe #RGC-TOPWasserstoff leisten.

Wir starten unsere Beitragsreihe mit drei Videos. In dem ersten Video erläutern wir die komplexen Inhalte der BNetzA-Konsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen. Ein sehr wichtiges Thema, über welches wir schon hier berichtet haben und mit dem sich alle energieintensiven Unternehmen befassen sollten. Die BNetzA hat dieses in einem fast 100-seitigen Positionspapier beleuchtet, das die Grundlage der zukünftigen Diskussion bildet. Mit unserem Video fassen wir die aus unserer Sicht für energieintensive Unternehmen wichtigen Inhalte zusammen und hoffen, Ihnen hiermit einen schnellen und bequemeren Zugang zu diesem Thema zu verschaffen.

Beim zweiten Video handelt es sich um ein RGC-Mandanteninterview, das wir zum GET H2-Projekt mit Martin Ahlert von der BP Gelsenkirchen führen. Im GET H2-Projekt, auf welches auch die BNetzA in ihrem Positionspapier zur Regulierung von Wasserstoffnetzen eingeht,  wird die Errichtung des ersten öffentlich zugänglichen H2-Netzes geplant. So sieht die Zukunft aus!

Im dritten Video befassen wir uns mit den Pros und Cons der Brennstoffumstellung auf Biogas/Biomasse und H2 in einem  BHKW und geben hierzu eine Menge Praxistipps.

Die Videos können Sie in unserer RGC Manager APP oder über unser RGC-Webportal ansehen. Die ersten beiden Videos sind kostenfrei, das dritte Video können Sie sich entgeltlich freischalten lassen.

Die BNetzA konsultiert ihre Bestandsaufnahme, Analyse der Regulierungsbedürftigkeit und Regulierungsvorschläge für Wasserstoffnetze

Die BNetzA hat ein fast 100-seitiges und sehr lesenswertes Papier zu Wasserstoffnetzen veröffentlicht und stellt dieses bis zum 4. September 2020 zur Konsultation. Die Konsultation richtet sich abstrakt an den „Markt“. Teilnehmen kann aus unserer Sicht damit jedermann, der in einem Kontext zu diesem Thema steht. Das sind insbesondere (potentielle) Betreiber von Wasserstoffnetzen, Erzeuger von Wasserstoff, Verbraucher von Wasserstoff (insb. aus Industrie und Verkehr), Wirtschaftsverbände, aber auch einschlägig spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien, wie die unsrige. Für die Stellungnahmen stellt die BNetzA einen konkreten Fragebogen bereit, der in einem Online-Formular beantwortet werden soll. Alle genannten Unterlagen finden Sie hier.

Kernfrage der Konsultation ist, ob und in welchem Umfang eine Regulierung von Wasserstoffnetzen erforderlich ist. Dazu differenziert die BNetzA zunächst zwischen drei Netzarten, und zwar lokalen Inselnetzen, lokalen Inselnetzen mit einzelnen zusätzlichen langen Transportleitungen und engmaschigen Verteilnetzen mit zusätzlichen einzelnen Transportleitungen. Danach stellt sie für die einzelnen Netzarten Überlegungen zu einer Zugangs- und/oder Entgeltregulierung an. Im Rahmen der Entgeltregulierung äußert sich die BNetzA zur Finanzierung derartiger Netze. Gerade in den Fällen, in denen bestehende Erdgasnetze in Wasserstoffnetze umgewidmet und umgerüstet werden, müsse die Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob die Kosten der Wasserstoffnetze gesondert auf die Kunden dieses Netzes oder über eine einheitliche Erlösobergrenze zusätzlich auf die Erdgaskundenkunden gewälzt werden. Im letzteren Fall würde eine Quersubventionierung der Wasserstoffnetze aus den Erdgasnetzen stattfinden.

Bei diesem Einblick in die Inhalte des Papiers der BNetzA möchten wir es an dieser Stelle zunächst belassen. Wir werden Ihnen jedoch wegen der großen Praxisrelevanz schnellstmöglich ein Fachvideo zu den Inhalten der Konsultation bereitstellen. Zusätzlich wird sich unsere Kanzlei an dem Konsultationsverfahren beteiligen und wir planen, vorher Ihre Meinungen einzuholen. Details dazu folgen.

Das Bundeskabinett beschließt Wasserstoffstrategie für Deutschland.

Das Klimaschutzgesetz legt für Deutschland als langfristiges Ziel eine Treibhausgasneutralität bis 2050 fest. Der Schlüssel zu diesem ambitionierten Ziel könnte in Wasserstoff als Energieträger und Energiespeicher liegen. Um dies auf den Weg zu bringen, hat das Bundeskabinett gestern die nationale Wasserstoffstrategie (NWS) für Deutschland beschlossen. Das ganze Dokument „Die Nationale Wasserstoffstrategie“ finden Sie unter diesem Link.

Dabei wurde die Wasserstoffstrategie für Deutschland mit einem halben Jahr Verspätung beschlossen. Hintergrund der Verzögerung war u. a. die Frage mit „welchem“ Wasserstoff Deutschland seine Klimaschutzstrategie bestreiten will. Denn Wasserstoff ist nicht gleich Wasserstoff – und nicht jedes Herstellungsverfahren führt zur Klimaneutralität.

Kleine Wasserstoff-Fibel:

  • Grüner Wasserstoff entsteht durch Elektrolyse mittels Strom aus erneuerbaren Energien – und damit CO2-neutral.
  • Als blau wird der Wasserstoff bezeichnet, bei dessen Herstellung durch Dampfreformierung CO2 zwar entsteht, jedoch gespeichert wird und nicht in die Atmosphäre gelangt.
  • Türkiser Wasserstoff wird durch Methanpyrolyse aus Methan gewonnen. Anstelle von CO2 entsteht dabei fester Kohlenstoff.
  • Grauer Wasserstoff entsteht durch Dampfreformierung unter Freisetzung von CO2.

Nach einigem Hin und Her bei der Frage welchen Wasserstoff Deutschland bei der Wasserstoffstrategie verfolgen soll, formuliert die Bundesregierung nun, dass nur „Wasserstoff, der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wurde (= „grüner Wasserstoff“) auf Dauer nachhaltig [ist]. Daher ist es Ziel der Bundesregierung grünen Wasserstoff zu nutzen (…).“ Zukünftig wird jedoch so viel Wasserstoff benötigt, dass Deutschland den Bedarf nicht alleine abdecken kann, da die Kapazitäten für erneuerbare Energien innerhalb Deutschlands begrenzt sind, sodass ein Import erforderlich wird. Auf diesem mittelbaren Weg wird dann letztlich doch auch nicht-grüner Wasserstoff genutzt – wobei sich der europäische und globale Wasserstoffmarkt auf „blauen“ und „türkisen“ Wasserstoff beschränken soll.

Wasserstoff als Energieträger soll zunächst primär dort eingesetzt werden, wo der Einsatz von Wasserstoff nahe an der Wirtschaftlichkeit ist oder wo es derzeit keine Alternativen für den Verzicht auf fossile Brennstoffe gibt z. B. in der Stahlproduktion, der Chemieindustrie sowie der Luftfahrt. Die Umstellung von industriellen Verfahren und Prozessen rückt somit näher.

Schätzungen gehen in der Industrie von einem zusätzlichen Bedarf von Wasserstoff i. H. v. 10 TWh aus. Um diesen Bedarf zu decken, müssen die Erzeugungskapazitäten für Strom aus erneuerbaren Energien (insb. Wind und Photovoltaik) entsprechend erhöht werden.
 
Die insgesamt 37 Maßnahmen umfassende NWS sieht bei den Ziffern 14-17 explizite Maßnahmen für die Industrie vor. Die Maßnahmen umfassen in Stichpunkten:

  • Maßnahme 14: Die Bundesregierung fördert durch verschiedene Programme die Umstellung von konventionellen fossilen Technologien mit prozessbedingten Emissionen auf treibhausgasarme oder treibhausgasneutrale Verfahren.
  • Maßnahme 15: Es werden Unterstützung und Investitionszuschüsse für den Betrieb von Elektrolyseanlagen zugesichert.
  • Maßnahme 16: Es soll eine Stärkung der Nachfrage nach Industrieprodukten, die mittels emissionsarmer Prozesse und der Nutzung von Wasserstoff hergestellt wurden durch z. B. Nachfragequoten oder ein entsprechendes Labelling der klimafreundlicheren Produkte erreicht werden.
  • Maßnahme 17: Es sollen branchenspezifische langfristige Dekarbonisierungsstrategien auf der Basis von Wasserstoff entwickelt werden.

Die NWS sieht zudem, dass die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf den Einsatz von Wasserstoff verbunden mit höheren Betriebskosten einer Weiterentwicklung bedürfen. So soll auch der Frage nachgegangen werden, ob zur Herstellung von grünem Wasserstoff verwendeter Strom weitgehend von Steuern, Abgaben und Umlagen befreit werden kann. Dabei wird die Befreiung von der EEG-Umlage bei der Produktion von grünem Wasserstoff angestrebt – ohne dass die EEG-Umlage allgemein ansteigt.

Über die Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden und Wasserstoff ist natürlich auch ein wichtiges Thema in unserem laufenden VEA/RGC Online-Kongress für Energie und Klima. So berichtet Martin Ahlert von der BP Gelsenkirchen von dem GET H2-Projekt. Es geht um die Errichtung des ersten öffentlich zugänglichem (grünen) Wasserstoffnetzes in Deutschland. Sein Fachvideo wird in der nächsten Woche für die Kongressteilnehmer freigeschaltet.

Allianz aus Industrie und Energiewirtschaft formuliert Forderungen an die Regierung

Ende Januar wurde der bereits im Herbst 2019 angekündigte „Entwurf der Nationalen Wasserstoffstrategie“ der Bundesregierung bekannt. Der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium soll dazu dienen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung und dem Export von Wasserstoff-Technologien einnimmt. Aktuell befindet sich das Papier in der Ressortabstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien. Wann das Strategiepapier endgültig vorliegen wird, ist noch nicht absehbar. Gerade erst wurde bekannt, dass der Kabinettsbeschluss sich weiter verzögert. Ursprünglich sollte die Strategie bereits Ende 2019 beschlossen werden.

Als Reaktion auf den Entwurf der Nationalen Wasserstoffstrategie hat das Bündnis Power-to-X nun einen Katalog mit 10 Punkten vorgelegt (siehe auch #RGCfragtnach zum Rechtsrahmen beim Einsatz von grünem Wasserstoff in der Industrie). Denn insbesondere die Industrie setzt auf Wasserstoff, um Produktionsprozesse klimaneutral zu gestalten. Dort werden bereits aktiv Umstellungsprozesse vorbereitet. Hierfür sind aber Wasserstoffmengen in großem Umfang erforderlich, die – so die Annahme der Industrie – durch Importe gedeckt werden müssen. Daher sei es erforderlich, dass die Regierung entsprechende Partnerschaften mit möglichen Lieferländern anstößt. 

Der Allianz gehören unter anderem der Mineralölkonzern BP, der Autobauer Audi, der Energiekonzern Uniper sowie weitere Unternehmen und Branchenverbände an. Sie alle fordern einen breiteren Einsatz von Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen in verschiedenen Wirtschaftssektoren. Die Produktionskapazitäten müssten schneller ausgebaut werden, als von der Bundesregierung geplant. Die Technologie müsse allen Anwendungsbereichen und allen Sektoren gleichrangig offenstehen, heißt es. Eine zügige Marktreife sei ein erforderlicher Schritt, um die Technologie wirtschaftlich werden zu lassen. 

Die beteiligten Unternehmen sehen u.a. die Planung der Bundesregierung für eine Förderung der Erzeugung von Wasserstoff im Industriesektor kritisch. In diesem Bereich konkurriere grüner Wasserstoff mit der weitaus günstigeren fossilen Alternative. In der Fahrzeugindustrie sei hingegen die Bereitschaft in CO2-arme Kraftstoffe zu investieren viel größer. Denn wenn die EU-Emissionsvorgaben für Fahrzeuge nicht erreicht werden, drohen den Autoherstellern Strafzahlungen. Die PtX-Allianz, der auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) angehört, spricht sich deshalb dafür aus, synthetische Kraftstoffe bei den EU-Abgasvorgaben anzuerkennen.

Eine weitere Forderung betrifft den Preis für grünen Wasserstoff und darauf basierende Treibstoffe. Diese sind aktuell teurer als fossile Alternativen, da der für die Produktion notwendige Strom mit Ablagen, Umlagen und Netzentgelten belastet ist. Das Wasserstoff-Bündnis schlägt deshalb vor, für den in der Wasserstoffproduktion eingesetzten Strom wenigstens die EEG-Umlage zu streichen, zumindest wenn die Produktion netzdienlich erfolge, z.B. bei hoher Einspeisung von erneuerbaren Energien.

Weitere Forderungen betreffen den Einsatz von synthetischen Brennstoffen im Gebäudesektor (durch Beimischung zu herkömmlichen Brennstoffen) und die Anrechnung von grünem Wasserstoff in Raffinerieprozessen. Die Bundesregierung solle zudem eine Mindestquote für regenerativen Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe prüfen.

Über die Auswirkungen der Klimagesetze auf die Industrie informieren wir Sie beim VEA/RGC Klimakongress 2020. Diskutieren Sie dort mit uns über die Möglichkeiten klimafreundlicher Standortkonzepte.