„Nur, wenn wir wissen, wo wir stehen, können wir entscheiden, welche Schritte wir als nächstes gehen“
Der Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ begleitet die Entwicklung der Energiewende und dient so auch der Überprüfung, inwieweit die gesteckten Ziele der Energiewende mit Blick auf eine wirtschaftliche, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung erreicht und welche Maßnahmen dazu umgesetzt werden.
Im Rahmen des Monitoring-Prozesses wird eine Vielzahl verfügbarer energiestatistischer Informationen gesammelt und verständlich gemacht. Bereits realisierte Maßnahmen stehen in der Analyse, genauso wie die Frage, in welchen Bereichen zukünftig Anstrengungen erforderlich sind. Zentrale Quelle für die energiestatistischen Informationen ist die amtliche Energiestatistik. Weitere Daten und Statistiken liefern u. a. die BNetzA, das Umweltbundesamt, das Kraftfahrt-Bundesamt, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, die „Statistik der Kohlenwirtschaft“ sowie verschiedene Arbeitsgruppen. Die Daten sind in Dateiform hier öffentlich zugänglich. Das Monitoring der Energiewende wird federführend durch das BMWi sowie wissenschaftlich durch eine unabhängige Expertenkommission begleitet. So findet sich auf den Seiten des BMWi auch das schöne Motto unter dem das Monitoring steht: „nur, wenn wir wissen, wo wir stehen, können wir entscheiden, welche Schritte wir als nächstes gehen.“
Das Herzstück des Monitoring-Prozesses ist der jährliche Monitoring-Bericht. Er liefert neue Fakten zur Energiewende. Der 8. Monitoring-Bericht dokumentiert den Stand der Energiewende für die Jahre 2018 und 2019 und bewertet den Fortschritt bei der Erreichung der 2020-Ziele. Als Kernbotschaft des Monitoring-Berichts lässt sich hervorheben, dass nach Auffassung der Bundesregierung die Energiewende insgesamt „auf Kurs“ sei. In allen zentralen Bereichen seien große Fortschritte gemacht worden. So sei das Wirtschaftswachstum zunehmend vom Energieverbrauch entkoppelt, die Treibhausgasreduktionen könnten sich sehen lassen und das Ziel des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung sei übertroffen worden. Auch könne ein erneutes Ansteigen der EEG-Umlage wohl ausgeschlossen werden. Hierneben sind die von der Expertenkommission dargestellten Perspektiven interessant. Mit dem neuen Treibhausgasemissionsminderungsziel der EU von 55% erwarten die Experten für Deutschland ein Treibhausgasminderungsziel 2030 gegenüber 1990 von 65%. Dies sei laut den Experten durch ein marktgetriebenes Ausphasen der Kohleverstromung bis zum Jahr 2030 erreichbar. Für den Industriesektor erwarten die Experten, dass die Treibhausgasminderung 2030 nach dem Klimaschutzgesetz erreicht oder sogar übertroffen werden kann, wenn die Umstellung auf CO2-arme bzw. CO2-freie Prozesse gelingt. Kritisch sieht die Expertenkommission die viel diskutierte Annahme der Bundesregierung einer Stromnachfrage 2030 von 580 TWh. Hier sei wohl eher eine Steigerung von ca. 10% zu erwarten. In weiteren Handlungsempfehlungen plädiert die Kommission u.a. für die Einführung einer zweiten Gebotskomponente für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie, den Erhalt der einheitlichen Gebotszone, die Umrüstung bestehender (Erdgas-)Infrastrukturen auf Wasserstoff, freie Preisbildung am Stromgroßhandelsmarkt, die langfristige Integration des Verkehrs in den Emissionshandel und eine allgemeine CO2-Bepreisung als Leitinstrument . Der gesamte Bericht kann bei Interesse hier eingesehen werden.