Umweltverbände, namentlich DUH und Greenpeace, haben seit Ende 2020 etliche Klimaklagen angestrengt. Neben der Verfassungsbeschwerde gegen den Bund und Klagen gegen Automobilhersteller und Mineralölunternehmen sind zuletzt auch zehn Bundesländer in den Fokus geraten. Wir ordnen die Klagen für Sie ein.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Ende 2021 gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen weitere Klimaklagen gegen die Landesregierungen von zehn Bundesländern eingereicht.
Die Klagen gegen die Länder schließen sich an die Klima-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Bundesklimaschutzgesetz aus dem Frühjahr 2021 an (RGC berichtete). Die Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesklimaschutzgesetz begründete die Organisation seinerzeit damit, dass der Bund in seinem Klimaschutzgesetz zwar jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase für einzelne Sektoren festlege, die Maßnahmen, um diese zu erreichen, jedoch bei weitem nicht ausreichten. Betroffen seien die Sektoren Verkehr, Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Bundesklimaschutz in seinem Urteil für teilweise verfassungswidrig. Besonderes Aufsehen erregte die Begründung des Urteils, in dem das Bundesverfassungsgericht Intergenerationengerechtigkeit und intertemporale Freiheitssicherung in Klimaschutzfragen als einklagbare subjektiv-öffentliche Rechte auf Grundrechtsniveau einordnete.
Die neuen Klagen richten sich gegen die jeweiligen Landesklimaschutzgesetze (soweit vorhanden), haben aber jeweils im Detail unterschiedliche Anknüpfungspunkte. Allen Klagen gemeinsam ist, dass die Kläger von den beklagten Bundesländern jeweils Landesklimaschutzgesetze fordern, die dem Pariser Klimaschutzabkommen sowie dem Grundgesetz entsprechen.
In Baden-Württemberg beispielsweise klagt die DUH gegen das Landesklimaschutzgesetz, nach dem das Land bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen will. Das soll bedeuten, dass bis 2030 die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken sollen. Allerdings gäbe es bislang keine konkreten Maßnahmen und Konzepte zur Umsetzung dieses Ziels. Daneben klagt die DUH auch noch in Form der Verbandsklage vor dem VGH Mannheim, eingereicht gegen die Aufstellung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts“ nach dem Klimaschutzgesetz.
In Bayern geht die DUH gleich mit drei Klagen an den Start: Einer Verbandsklage, einer Verfassungsbeschwerde sowie einer Popularklage, mit der die Verletzung der Freiheitsrechte in der intertemporalen Dimension der Kläger gerügt werden. Hauptkritikpunkte sind, dass das bayrische Klimaschutzgesetz keine Fristen oder Zwischenziele zur Erreichung von Klimaschutzzielen nennt.
Auch das niedersächsische „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels“ vom 10. Dezember 2020 genüge nach Auffassung der DUH nicht den Anforderungen, da es keine ausreichenden Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen enthalte.
Im Freistaat Sachsen gibt es noch gar kein Klimaschutzgesetz, ein Entwurf lag zwar vor, scheiterte jedoch bereits Ende 2020. Genau das Fehlen eines solchen nehmen die DUH bzw. drei Privatpersonen als Kläger zum Anlass für eine Verfassungsbeschwerde. Hierbei wird unter anderem auf die besonders hohen Treibhausgasemissionen der Braunkohlekraftwerke Boxberg und Lippendorf hingewiesen.
Alle Klageschriften können auf der Webseite der DUH im Volltext eingesehen werden.
Vertreter der betroffenen Bundesländer, z.B. der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD), haben bereits Nachbesserungen an den angegriffenen Gesetzen in Aussicht gestellt. Damit dürfte auf absehbare Zeit mit deutlich verschärften Klimazielen in den Ländern und letztendlich auch mit neuen Anforderungen für Industrieunternehmen zu rechnen sein. Wir werden die Entwicklungen für Sie beobachten und an dieser Stelle weiter berichten.
Autorin: Dr. Franziska Lietz