Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission verlängert und ändert Befristeten Krisenrahmen (TCF)

Die EU-Vorgaben für staatliche Beihilfen werden weiter gelockert und bis Ende 2023 verlängert.

Ende Oktober hat die EU-Kommission eine Änderung des befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen (TCF) angenommen. Damit ist der beihilferechtliche Rahmen u.a. für die von Deutschland geplante Gas- und Strompreisbremse gesetzt. Zudem könnte das Papier der Bundesregierung erweiterten Spielraum beim Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) geben. Inwieweit dieser genutzt wird, ist derzeit aber offen.


Im Detail:

Im März hatte die EU-Kommission infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine die befristeten Regeln für staatliche Beihilfen (TCF) eingeführt, damit EU-Länder Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen einfacher stützen können. So fußt z.B. das EKDP auf dem TCF. Ziel der nun erfolgten Änderungen sei es, dass die EU-Staaten den Spielraum der Beihilfevorschriften weiterhin nutzen können, um die Wirtschaft zum Beispiel über Strom- und Gaspreisbremsen zu stützen.

Die jetzige Änderung des TCF sieht mit Relevanz für energieintensive Unternehmen u.a. folgende Anpassungen gegenüber der bisherigen Version (Stand Juli 2022) vor:

  • Verlängerung aller im befristeten Krisenrahmen vorgesehenen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023
  • Anhebung des Höchstbetrages für begrenzte Beihilfen auf bis zu 4 Mio. Euro für Unternehmen aller Wirtschaftszweige
  • Erweiterung der Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen, die von den steigenden Energiekosten betroffen sind: Ein Überblick über die erweiterten Fördermöglichkeiten in Bezug auf Beihilfen für Mehrkosten aufgrund des außergewöhnlich starken Anstiegs der Erdgas- und Strompreise ist hier abrufbar. Ein Blick in die von der EU-Kommission veröffentlichten Tabelle macht deutlich, dass jedenfalls ab einem Fördervolumen von 4 Mio. € (über den gesamten Förderzeitraum) ein differenziertes Vorgehen von den europäischen Beihilfewächtern erwartet wird.

Daneben werden folgende Maßnahmen ermöglicht: 

  • Einführung neuer Maßnahmen, mit denen die Senkung der Stromnachfrage gefördert wird,
  • Erhöhung der Flexibilität von Liquiditätshilfen für Energieversorgungsunternehmen.

Zum geänderten TCF gelangen Sie hier (Stand 28.10.2022). Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Der nun gelockerte europäische Rahmen muss vom deutschen Gesetzgeber noch ausgefüllt werden. Das Kabinett will noch in dieser Woche erste Eckpunkte dazu beschließen. Wir halten Sie an dieser Stelle unterrichtet.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Pia Weber