Viele Fragen zum Recycling von Elektrofahrzeug-Batterien derzeit ungelöst

Das Recycling von sog. Traktionsbatterien wird mehr und mehr zum drängenden Problem und findet jetzt auch Eingang um die Diskussionen über die Novelle des BattG und der Batterierichtlinie.

Da die Elektromobilität weiter Fahrt aufnimmt (aktuell besonders im Bereich der Elektrofahrräder), könnte in einigen Jahren in Europa ein großes neues Entsorgungsproblem anstehen: Wohin mit all den ausgedienten Batterien, die regelmäßig deutlich kürzer genutzt werden können, als die Elektrofahrzeuge selbst?

Im deutschen Recht regelt das Batteriegesetz (BattG) die Thematik. Dieses wird voraussichtlich bald novelliert. Der aktuelle Referentenentwurf widmet sich schwerpunktmäßig der bestehenden Konkurrenz zwischen den Gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS) und den herstellereigenen Rücknahmesystemen (hRS). Im Rahmen der Diskussion um diesen Entwurf werden jedoch auch die sog. Traktionsbatterien zunehmen thematisiert. 

Im geltenden BattG fallen die Batterien von Elektrofahrzeugen nicht unter die Kategorie der „Fahrzeugbatterien“ (dies sind nur solche zur Unterstützung in Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb), sondern stellen ebenso wie bspw. Stationäre Batteriespeicher sog. „Industriebatterien“ dar. 

An der geltenden Fassung des BattG wird vor allem kritisiert, dass es trotz des drohenden Anfalls von großen Mengen gleichartiger Traktionsbatterien für deren Rückgabe kein geregeltes Rücknahmesystem und keine Rückgabepflicht der Besitzer der ausgedienten Batterien gebe. Darüber hinaus gebe es keine spezifischen Vorgaben zum Öko-Design von Industriebatterien oder zu deren Sammlung. Gefordert wird daher bereits die eigenständige Kategorisierung der E-Fahrzeug-Batterien, gesonderte Sammelvorgaben, wie z.B. mit einem Pfandsystem, sowie strenge Sammelquoten. Von Umweltverbänden wird darüber hinaus u.a. eine gesonderte Sammelquote für Lithiumbatterien gefordert. 

Diese Fragen werden auf EU-Ebene von der Batterierichtlinie erfasst, die sich ebenfalls aktuell in einem Novellierungsprozess befindet. 2020 soll ein Entwurf vorgelegt werden, der ebenfalls Regelungen zu dieser Problematik enthalten soll. In diesem Rahmen hatte die Bundesregierung u.a. die Einführung einer Sammelquote für Industriebatterien auf EU-Ebene als Vorschlag eingebracht (vgl. hier).