Fit for 55: EU ETS, EU ETS II, CBAM – Neues aus Europa

Sowohl das EU-Parlament, als auch der Rat der Umweltminister*innen haben weitere Vorschläge zum europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) auf den Weg gebracht.

Nachdem es in der Sitzung des EU-Parlaments vom 8. Juni 2022 keine Einigung für die Reform des europäischen Emissionshandelssystems gab (RGC berichtete hier), kam in den letzten Juni-Wochen wieder Bewegung in die Diskussion. Zunächst einigten sich die EU-Parlamentarier auf eine Position zur Revision der EU-ETS-Richtlinie und zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus „CBAM“ (Carbon Border Adjustment Mechanism). Anschließend beriet zudem der Rat der EU-Umweltminister*innen zu der Thematik.

Im Wesentlichen stehen nun folgende Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission zur Einigung aus:

Die EU-ETS-Richtlinie soll überarbeitet werden. Dabei soll nach dem Dafürhalten des EU-Parlaments bis 2030 das Treibhausgasminderungsziel für den EU-ETS von 61 auf 63 Prozent gegenüber 2005 angehoben werden (EU-Umweltrat: 61 %). Die Obergrenze der Gesamtemissionen („Cap“) soll insgesamt stärker gekürzt werden und zusätzlich eine einmalige Kürzung in zwei Schritten um insgesamt knapp 120 Mio. Zertifikate erfahren.

Besonders effiziente EU-ETS-Anlagen sollen von zusätzlichen kostenfrei zugeteilten Zertifikaten profitieren, während die Anzahl der Zertifikate für weniger effiziente Anlagen bei mangelnder Umsetzung der Maßnahmen aus dem Energieaudit o.ä. gekürzt wird. Für Sektoren, die unter den CBAM fallen (s. unten), soll die kostenfreie Zuteilung schrittweise abgesenkt werden, bis schließlich im Jahr 2032 keine kostenfreien Zertifikate mehr zugeteilt werden.

Für die Sektoren „Straßenverkehr und Gebäude“ soll ein separates Emissionshandelssystem, der EU-ETS II, im Jahr 2024 eingeführt werden, für den es eine Preisobergrenze von 50 Euro pro t CO2e gibt. Zudem sollen Prozessemissionen kleiner Industrieanlagen in diesen EU-ETS II einbezogen werden.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM soll zum 1. Januar 2023 mit einer bis Ende 2026 andauernden Übergangsphase starten. Der Anwendungsbereich soll gegenüber dem bisherigen Vorschlag (RGC berichtete hier) erweitert werden und neben weiteren Produkten wie organischen Chemikalien auch indirekte Emissionen erfassen.

Im nächsten Schritt sollen Verhandlungen des Umweltrates mit dem EU-Parlament mit dem Ziel der Einigung über einen endgültigen Rechtstext stattfinden.

Autorin: Sandra Horn