Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote im Verkehrssektor
Deutschland hat sich auf globaler und europäischer Ebene zu ambitionierten Klimaschutzzielen verpflichtet. Aufgrund der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor besteht Handlungsbedarf zu mehr Klimaschutz im Bereich Verkehr. Dies gilt insbesondere mit Blick auf das Ziel verringerter Treibhausgasemissionen auf 55% im Jahr 2030 (gegenüber 1990).
Um diese Zielerreichung im Verkehrssektor anzukurbeln, verpflichtet die Treibhausgasminderungs-Quote Unternehmen, die Kraftstoff in Verkehr bringen, die Treibhausgasemissionen ihres in Verkehr gebrachten Kraftstoffes um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Mittel zu diesem Zweck ist u.a. das Inverkehrbringen von erneuerbaren Energieerzeugnissen. Seit 2015 erfolgt die Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehr durch die Treibhausgasminderungs-Quote. Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 wurde der verpflichtende Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors auf mindestens 14 % für das Jahr 2030 vorgegeben. Deutschland will über diese Zielvorgabe sogar hinausgehen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote für Otto- und Dieselkraftstoffe vor. Die Treibhausgasminderungs-Quote wird bis zum Jahr 2026 auf 10 % und anschließend bis zum Jahr 2030 auf 22 % erhöht. Dadurch soll der Anteil erneuerbarer Energien des Verkehrssektors im Jahr 2030 die EU-Mindestvorgaben übersteigen.
Den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote finden Sie hier.