Energiepreisbremsen – Neues zu Selbsterklärungen und Versorger-FAQ
Das BMWK veröffentlicht und überarbeitet weitere Dokumente im Zusammenhang mit den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme.
Unternehmen, die eine Entlastung von mehr als 150.000 € pro Monat aus den Energiepreisbremsen in Anspruch nehmen möchten, können dies ihrem Energieversorger mittels einer Selbsterklärung zunächst bis zum 31.03. – danach unverzüglich – mitteilen. Das Muster einer solchen Erklärung ist auf der Seite des vom Bund Beauftragen (PwC) abrufbar und wurde inzwischen in eine Online-Eingabemaske überführt.
Da dieses Muster lediglich auf drei Entnahmestellen ausgerichtet ist und für alle anderen Fälle auf die Darstellung innerhalb einer selbst erstellten Excel-Datei verwiesen wurde, hat das BMWK nun eine Muster-Excel-Vorlage veröffentlicht, die der Selbsterklärung als Anlage beigefügt werden kann. In dieser können bis zu 50 Entnahmestellen angelegt werden. Die Datei ist hier abrufbar.
Daneben hat das BMWK die FAQ für Lieferanten (Gas und Wärme) überarbeitet. Die Neuerungen beziehen sich insbesondere auf den Umgang mit dem Formular zur Beantragung der Erstattung der Entlastung / Vorauszahlung, auf die Einstufung als Wärmeversorgungsunternehmen, auf die Ermittlung der Entlastungsbeträge in verschiedenen Konstellationen und auf Besonderheiten beim Lieferantenwechsel, bei der Abrechnung und beim Missbrauchsverbot.
Veranstaltungshinweis:
Zu den neuen Erkenntnissen, die sich in den vergangenen Wochen zu den Preisbremsen ergeben haben – insb. durch neue FAQ, neue Verordnungen/Gesetze etc. – sowie zu häufig aufgetretenen Problemfällen veranstalten wir am 26. April ein „Preisbremsen-Update“. Alle Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.
Für weitere Informationen zu den Energiepreisbremsen sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Informationen rund um unser Beratungsangebot zu den Preisbremsen (How-to-Veranstaltungen, individuelle Unternehmensworkshops) finden Sie hier.
Autoren: Sandra Horn und Yvonne Hanke