Energiekostendämpfungsprogramm bis Ende das Jahres verlängert!

Als Teil des „wirtschaftlichen Abwehrschirms“ der Bundesregierung wird das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) bis Ende 2022 verlängert.

Die Bundesregierung spannt einen Abwehrschirm auf, um die schwersten Folgen der Energiepreiskrise für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abzuwehren, RGC berichtet hier. In diesem Abwehrschirm sollen das EKDP und das angekündigte KMU-Programm für den Mittelstand in den Maßnahmen für eine Gas- und Strompreisbremse aufgehen. Wie die genaue Ausgestaltung aussehen soll, wird noch erarbeitet. Geplant ist zudem, dass der Abwehrschirm zukünftig auch Branchen außerhalb der KUEBLL-Listen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließen wird.

Unternehmen können bereits jetzt, also vor der Veröffentlichung der Richtlinienverlängerung bis zum 31. Dezember 2022, Förderanträge für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022 stellen. Allerdings steht die Genehmigung der Europäischen Kommission noch aus, sodass die Zuschüsse erst bewilligt werden, wenn die Genehmigung vorliegt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

Sie haben Fragen oder wünschen Unterstützung bei der Antragstellung? Für die begünstigten Unternehmen übernehmen wir gern die Antragstellung zu einem Pauschalpreis und können dabei auf unsere vieljährige Erfahrung der BesAR-Antragstellung zurückgreifen. Bei Interesse wenden Sie sich gern an RA Jens Nünemann (nuenemann@ritter-gent.de) oder RAin Pia Weber (weber@ritter-gent.de).

Autoren: Pia Weber
                 Jens Nünemann