Das Osterpaket, das u.a. über die Zukunft der EEG-Umlage ab 2023 entscheidet, hat es in sich!
Das BMWK legt die wohl größte Beschleunigungsnovelle des EEG seit seinem Bestehen vor, will die meisten Energieumlagen im neuen Energie-Umlagen-Gesetz bündeln und bringt eine Vielzahl weiterer Gesetzesänderungen für Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Januar 2022 äußerst ambitionierte Klimaschutzsofortmaßnahmen angekündigt (unsere News dazu finden Sie hier). Diese Ankündigungen werden mit dem ersten Entwurf des sog. Osterpakets, das kürzlich veröffentlicht wurde, umgesetzt. Zu dem Entwurf geht es hier.
Die Inhalte des Osterpakets sind für die energieintensive Industrie höchst brisant. Zu den für unsere Mandantschaft wichtigsten Kernthemen werden wir schnellstmöglich Infoveranstaltungen anbieten. Erste ausgewählte Einzelheiten zum Gesetzespaket im Überblick:
- Das EEG wird umfangreich geändert, um den Ausbau von EE-Anlagen zu beschleunigen. Damit sollen bis 2030 80 Prozent des Strombedarfs in Deutschland gedeckt werden. Dazu zählen die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Solaranlagen und die Förderung innovativer Konzepte im Zusammenhang mit Wasserstoff und Speichern.
- Der EEG-Umlagemechanismus wird aus dem EEG entfernt, grundlegend geändert und in das neue Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) überführt. In diesem Gesetz werden zukünftig auch die KWKG- und Offshoreumlagemechanismen geregelt.
- Die EEG-Umlage soll zukünftig vollständig aus Haushaltsmitteln finanziert werden und als Strompreisbestandteil entfallen. Das bedeutet aber nicht, dass die EEG-Umlage komplett abgeschafft wird. Die Mechanismen des EnUG lassen es zu, dass die EEG-Umlage künftig wieder (anteilig) aufleben könnte. Für diesen Fall sollten Unternehmen, die auch nach dem geänderten Umlagemechanismus von ihr betroffen sein könnten, vorbereitet sein.
- Die Besondere Ausgleichsregelung, die infolge der EEG-Haushaltsfinanzierung maßgeblich für die Reduzierung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage sowie für den Fall, dass die EEG-Umlage wieder aufleben sollte, beantragt werden kann, wird ebenfalls in das EnUG überführt. Das Antragsverfahren wird angepasst.
- Dazu sind im EnUG Vorgaben für künftige Messkonzepte und den EEG-Bestandsschutz enthalten. Für wen das Messkonzept erforderlich bleibt und welche Eigenerzeuger ihren EEG-Bestandsschutz vorsorglich bewahren sollten, erklären wir Ihnen in Kürze bei unseren geplanten Veranstaltungen.
- Mit dem Osterpaket werden eine Vielzahl weiterer Vorgaben angepasst. Dazu zählen die Stromkennzeichnungsvorgaben, die Regelungen zu Herkunftsnachweisen und umfangreiche Anpassungen beispielsweise im KWKG, EnWG, der MaStRV und der EEV.
Autorinnen: Michelle Hoyer, LL.M.
Annerieke Walter