Bundesrat billigt Bundes-Klimaschutzgesetz und nationalen Zertifikatehandel für CO2

Die vom Bundestag am 15. November beschlossenen Gesetze wurden vom Bundesrat am 29. November 2019 gebilligt

Zum Bundes-Klimaschutzgesetz:

Deutschland muss seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern. Das Gesetz regelt hierzu unter anderem die folgenden Punkte:

  • Emissionsbudgets für die einzelnen Sektoren

Das Gesetz definiert, wieviel CO2 jeder Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Ab 2030 sollen die zulässigen Emissionswerte dann per Rechtsverordnung festgelegt werden.

  • Datenerhebung 

Die Emissionsdaten werden durch das Bundesumweltamt ermittelt. Veröffentlicht werden sie im März des Folgejahres. Dabei begleitet ein unabhängiger Expertenrat die Erhebung.

  • Sofortprogramm sofern Ziele nicht erreicht werden

Sofern ein Sektor seine vorgegebenen Ziele nicht erreicht, muss das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen, welches vom Expertenrat geprüft wird. 

Zum nationalen Zertifikatehandel für CO2 (Brennstoffemissionshandelsgesetz):

Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle oder Diesel handeln, müssen für den Treibhausgas-Ausstoß ihrer Produkte ab 2021 ein Zertifikat erwerben. Das Gesetz regelt hierzu unter anderem die folgenden Punkte:

  • CO2-Preis auf Verschmutzung

Der Preis startet mit zehn Euro pro Tonne. Bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro und ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte in einem Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro ersteigert werden. 

  • Begrenzte Gesamtmenge

Die Zertifikate-Menge wird den Klimazielen entsprechend begrenzt. Entscheidend sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind.

  • Nationales und europäisches System stehen nebeneinander

Der nationale Zertifikatehandel und das europäische Emissionshandelssystem stehen nebeneinander, wobei Doppelbelastungen ausgeschlossen werden sollen. Es sollen Anreize für klimaschonende, energiesparende und erneuerbare Energien-Technologien gesetzt werden

Inkrafttreten

Die Gesetze sollen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.