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Weiteres Klimapaket – Entwürfe für eine Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes und für ein Klimaschutzprogramm 2023 liegen vor

Nachdem sich die Ampel-Koalition zu einer Einigung beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchgerungen hat, sollen die nächsten Schritte für den Klimaschutz folgen. Das weitere Klimapaket ging bereits letzte Woche in die Ressortabstimmung.

Die Diskussion um eine Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) drehte sich um den geplanten Ausgleich der Co²-Reduktionen zwischen den einzelnen Wirtschaftssektoren. Auf diese wurde sich nun in Form einer „sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung“ geeinigt.

Zum Hintergrund:

Die Novelle des KSG ist Teil des Klimapaketes. Um das Ziel zu erreichen, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % zu senken, könne die derzeitig bestehende Lücke um bis zu 80 % durch die Maßnahmen des Klimaschutzprogrammes geschlossen werden, heißt es in dem Überblickspapier des BMWK zur zweiten Novelle des KSG.

Kernpunkt des bisherigen KSG ist die Festlegung einer zulässigen Höchstmenge von Treibhausgasemissionen für die jeweiligen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft). Bei Überschreitung der festgelegten Höchstmenge hat dies ein verpflichtendes Sofortprogramm für den entsprechenden Sektor zur Folge, das im Eintrittsfall vom zuständigen Bundesministerium festgelegt wird. Nach bisheriger Rechtslage würde ein solche Sofortprogramm den Verkehrssektor unter Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) treffen.

Das könnte sich unter dem Motto „Ausblick statt Rückblick“ nun ändern. Geplant ist eine mehrjährige Prognose als neues Instrument. Anstatt rückblickend nachzusteuern, sollen die erlaubten Emissionsmengen anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Entscheidend soll zuallererst die sektorübergreifende Summe der Gesamtemissionen in den Jahren 2021 bis 2030 sein. Eine Nachsteuerung soll stattfinden, wenn die Vorausschau anzeigt, dass eine Überschreitung stattfinden wird und der Expertenrat für Klimafragen diese Prognose feststellt. Die Pflicht zur Nachsteuerung kann aber pausiert werden, wenn die Bundesregierungen Maßnahmen beschließt, die nach der Prognose ausreichen, um die Gesamtmengen in den Jahren 2021 bis 2030 in Summe einzuhalten.

Doch wer soll im Rahmen der Nachsteuerung nun genau tätig werden? Für eine „volle Transparenz“ sollen alle Sektoren ihren Beitrag leisten müssen. Zur Vorbereitung des Maßnahmenbeschlusses der Bundesregierung haben alle zuständigen Bundesministerien, insbesondere diejenigen, deren Sektoren zur Zielverfehlung beigetragen haben, Maßnahmen vorzuschlagen. Damit wird sich von der ursprünglichen Regelung – dem eigenen Sofortprogramm für das entsprechende Ministerium – klar distanziert. Die Vorschläge, die auch sektorübergreifende Maßnahmen enthalten können, sind sodann innerhalb von drei Monaten nach Bewertung durch den Expertenrat für Klimafragen vorzulegen und spätestens innerhalb desselben Jahres durch die Bundesregierung zu beschließen.

Der Gesamterfolg des Klimapakets wird sich wohl erst durch das Zusammenspiel des neuen KSG, des GEG und des Klimaschutzprogramms beurteilen lassen. Alle Maßnahmen des Klimapakets befinden sich noch im Entwurfsstadium, dürften aber demnächst final beschlossen werden.