Shell-Vorstand wird von Aktionären wegen unzureichender Senkung von Emissionen verklagt
Mit der Klage der NGO ClientEarth gegen Shell kommt eine neue Form der Klimaklage zum Einsatz: Erstmals hat ein Aktionär eines Unternehmens eine sog. derivative Haftungsklage eingereicht.
ClientEarth ¬– eine gemeinnützige Umweltorganisation – verklagt den Vorstand von Shell vor dem High Court von England und Wales. Der Klimaplan des Unternehmens sei unzureichend, weil dieser den Risiken des Klimawandels nicht gerecht werde und so den langfristigen Wertgehalt des Unternehmens gefährde.
Es ist das erste Mal, dass gegen einen Vorstand eine derivative Haftungsklage eingereicht wurde. Der Unternehmensvorstand soll durch die Klage persönlich haftbar gemacht werden.
Dem Shell-Vorstand wird vorgeworfen, die Abkehr von fossilen Brennstoffen und den Übergang zur Klimaneutralität nicht in dem Maße zu verfolgen, wie es notwendig wäre, um das Unternehmen vor den Risiken des Klimawandels zu schützen.
Shell will die Produktion fossiler Brennstoffe noch jahrzehntelang fortsetzen, Hierdurch werde – so ClientEarth – das Unternehmen an Investitionen gebunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirtschaftlich werden. Dies gefährde die langfristige wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, könne Arbeitsplätze kosten und zu einem Wertverfall führen, durch den Aktionäre und Investoren erhebliche Geldbeträge verlieren. Auch Rentenfonds seien hiervon betroffen. Die Bemühungen um den Schutz des Planeten seien unweigerlich mit dem Ausmaß des wirtschaftlichen Risikos, das das Unternehmen eingeht, verbunden.
ClientEarth ist Anteilseigner des Unternehmens und kann daher im Wege der Aktionärsklage gegen die Verwaltungsratsmitglieder von Shell vorgehen. Diese Klage kann ein Aktionär quasi im Namen des Unternehmens erheben, um den Vorstand für ein vermeintlich gegen das Unternehmen begangenes Unrecht verantwortlich zu machen.
Ziel ist es, den Vorstand zu verpflichten, die Klimapläne zu verschärfen. Die Klage wird auf einen Verstoß des Vorstands gegen seine gesetzlichen Pflichten nach dem englischen Unternehmensgesetz gestützt, wonach dem Klimarisiko des Unternehmens angemessen zu begegnen ist.
Die Klage hat bereits von vielen anderen Investoren Unterstützung erhalten. Der High Court von England und Wales muss nun zunächst über die Zulassung der Klage entscheiden.
Ein Erfolg dieser Klage hätte weitreichende Folgen und würde ein erhebliches Druckmittel auf Vorstände vor allem britischer Unternehmen darstellen.
Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
Sarah Schönlau
Lena Ziska