Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Reduzierung von Verpackungsmüll

Der im Rahmen des europäischen grünen Deals angekündigte Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft aus dem März 2022 sieht strengere EU-Einheitliche Vorschriften zur Reduzierung von Verpackungsmüll vor. Bei einem auf dieser Basis von der EU-Kommission am 30. November 2022 vorgelegten Gesetzesvorschlag wird insbesondere auf Recycling und wiederverwendbare Verpackungen gesetzt.

Das übergeordnete Ziel der Änderungen ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018 (ohne Änderung der Rechtsvorschriften würde das Abfallaufkommen in diesem Zeitraum um ca. 22 Prozent wachsen).

Dies soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Produktion von überflüssigem Verpackungsmüll vermieden wird, geschlossene Recyclingkreisläufe verpflichtend werden und mehr wiederverwendbare Verpackungsoptionen genormt werden. Ziel ist es auch, den Bedarf an Primärrohstoffen zu senken und einen EU-weit funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe zu schaffen.

Geplante Änderungen sind hierbei im Einzelnen:

  • Recycling: Bis 2030 sollen alle Verpackungen wirtschaftlich recyclebar sein. Außerdem soll ein verpflichtender Anteil recycelter Kunststoffe bei der Herstellung neuer Kunststoffverpackungen eingeführt werden. So wird der Recyclingkreislauf gefördert und recycelter Kunststoff wird zu einem wertvollen Rohstoff. Zudem sollen die in Deutschland bereits existierenden Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen europaweit eingeführt werden.
  • Auch eine Kennzeichnungspflicht zur Unterstützung des korrekten Recyclings sieht der Vorschlag der Kommission vor. Jede Verpackung soll demnach mit einem europaweit einheitlichen Symbol versehen werden, aus dem hervorgeht, woraus sie gemacht ist und in welchen Abfallbehälter sie gehört. Die Abfallbehälter werden dann die gleichen Etiketten tragen.
  • Wiederverwendbare Verpackungsoptionen: Insbesondere für Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen sollen wiederverwertbare Verpackungsformate genormt werden.
  • Bestimmte Verpackungen werden nach dem Vorschlag der Kommission ganz verboten. So beispielsweise Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, Einwegverpackungen für Obst und Gemüse sowie Miniatur-Shampooflaschen und andere Miniaturverpackungen in Hotels.
  • Es soll außerdem strengere Vorschriften für die Herstellung, Verwendung und Kennzeichnung von biologisch abbaubaren Kunststoffen geben.

Gerade für deutsche Unternehmen besteht in den geplanten Änderungen eine Chance, da Deutschland im Bereich Recycling und wiederverwertbare Verpackungsoptionen bereits Vorreiter ist und einige Regelungen bei uns ohnehin bereits gelten (so das uns bereits bekannte Pfandsystem; es existieren außerdem bereits ambitionierte Recyclingquoten).

Durch die Regelungen wird eine Senkung der Abhängigkeit von Primärrohstoffen und damit von außereuropäischen Lieferanten erwartet, während der europäische Markt für recycelte Rohstoffe und neue innovative Verpackungslösungen gefördert wird.

Der Vorschlag der EU-Kommission über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird nun zunächst von dem Europäischen Parlament und vom Rat der EU im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beraten.

Weitere Informationen zum Gesetzesvorschlag hat die Kommission hier veröffentlicht.

Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
                       Sarah Schönlau