Einigung der EU-Staaten auf Reduzierung des Gasverbrauchs um 15 %
Am Dienstag haben sich die EU-Minister auf einen Gas-Notfallplan geeinigt. Die entsprechende Verordnung des Rates zur Senkung der Gasnachfrage wurde heute veröffentlicht. Ziel des Gas-Notfallplans ist es, den Gasverbrauch in Europa um 15 Prozent zu reduzieren (RGC berichtete). Die nun beschlossene überarbeitete Version sieht Ausnahmen für einzelne Länder vor und nimmt Deutschland stärker in die Pflicht.
Letzte Woche (20.07.2022) stellte die EU-Kommission ihren Gas-Notfallplan zur Vorbereitung auf potenzielle Lieferstopps russischen Erdgases vor (RGC berichtete). Dass eine entsprechende Vorbereitung dringend notwendig ist, zeigte zuletzt die erneute Reduktion der Gasmenge durch Gazprom auf nunmehr 20 Prozent der maximalen Kapazität der Pipeline Nord Stream 1.
Vor diesem Hintergrund kam es am Dienstag zu einer Einigung zwischen den EU-Energieministern. Der beschlossene Gas-Notfallplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihren Gasverbrauch zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 mit Maßnahmen ihrer Wahl um 15 % gegenüber ihrem Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre senken. Vorgeschlagen werden Maßnahmen, wie die Verringerung des Gasverbrauchs im Elektrizitätssektor, Maßnahmen zur Förderung der Umstellung auf andere Brennstoffe in der Industrie, nationale Sensibilisierungskampagnen, gezielte Verpflichtungen zur Verringerung der Wärme- und Kälteerzeugung und marktbasierte Maßnahmen, wie Versteigerungen zwischen Unternehmen. Ein Großteil der vorgeschlagenen Maßnahmen findet sich bereits im Notfallplan Gas von Deutschland.
Bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Nachfragereduzierung sollen die Mitgliedstaaten insbesondere auch die Auswirkungen einer Unterbrechung auf Lieferketten, die für die Gesellschaft kritisch sind, berücksichtigen. Nicht näher erläutert wird, was unter „kritisch“ zu verstehen ist.
Die entsprechende Ratsverordnung zur Senkung der Gasnachfrage sieht die Möglichkeit einer „Unionswarnung“ zur Versorgungssicherheit vor, nach deren Auslösung die Reduzierung der Gasnachfrage für die Mitgliedstaaten verpflichtend wird. Der Unionsalarm soll durch einen Beschluss des Rates auf Vorschlag der Kommission aktiviert werden können. Voraussetzung für den Vorschlag der Kommission ist ein erhebliches Risiko einer schwerwiegenden Gasknappheit oder einer außergewöhnlich hohen Gasnachfrage oder das Ersuchen von mindestens fünf Mitgliedstaaten, die bereits auf nationaler Ebene eine Warnmeldung abgegeben haben.
In Abweichung zu der vorherigen Version vom 20.07.2022 sieht der nun beschlossene Notfallplan einige Befreiungen und Möglichkeiten vor, eine Ausnahme von dem verbindlichen Reduktionsziel zu beantragen:
Mitgliedstaaten, die nicht an die Gasnetze anderer Mitgliedstaaten angeschlossen sind, wurden von den verpflichtenden Gasreduzierungen ausgenommen, da sie ohnehin nicht in der Lage wären, anderen Mitgliedstaaten signifikante Mengen an Pipelinegas bereitzustellen. Ebenfalls ausgenommen sind Mitgliedstaaten, deren Stromnetze nicht mit dem europäischen Elektrizitätssystem synchronisiert sind und die für die Stromerzeugung in hohem Maße auf Gas angewiesen sind. Andernfalls drohe eine Stromversorgungskrise.
Die Möglichkeit eine Ausnahme von dem verbindlichen Reduktionsziel zu beantragen, steht solchen Mitgliedstaaten zu,
- die nur über begrenzte Verbindungsleitungen zu anderen Mitgliedstaaten verfügen und nachweisen können, dass ihre Exportkapazitäten auf den Verbindungsleitungen bzw. der inländischen LNG-Infrastruktur ausgeschöpft werden, um Gas in die Partnerländer zu leiten;
- die ihre Zielvorgaben für die Befüllung von Gasspeichern überschritten haben, wenn ihre kritischen Infrastrukturen in hohem Maße von Gas als Rohstoff abhängig sind oder ihr Gasverbrauch im vergangenen Jahr im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre um mindestens 8 Prozent gestiegen ist.
Aufgrund der dargestellten Ausnahmen und dem Umstand, dass Deutschland viel energieintensive Industrie hat, muss Deutschland deutlich mehr Gas einsparen, als andere Länder, um Energiemangel-Probleme von der Industrie abzuwenden. Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, fordert eine Einsparung von etwa 20 Prozent. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sank der Gasverbrauch in Deutschland in den ersten fünf Monaten des Jahres bereits um über 14 Prozent.
Die Verordnung des Rates zur Senkung der Gasnachfrage soll vorerst ein Jahr gelten. Bis Mai 2023 wird die Kommission die Möglichkeit einer Verlängerung unter Berücksichtigung der Lage der Erdgasversorgung in der EU prüfen.
Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
Sandra Horn
Annika Rott