Weihnachtsgrüße und Weihnachtsferien 2021
Wir möchten uns bei allen Mandanten und Kooperationspartnern für die erfolgreiche Zusammenarbeit im Jahr 2021 bedanken. Den Lesern unserer News wünschen wir frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mandantinnen und Mandanten!
Ein aufregendes Jahr liegt hinter und eine spannende Zukunft vor uns.
Unsere Rechtsberatung im Jahr 2021 stand ganz klar unter dem Stern des „Klimarechts“, vor allem des BEHG und seinen Verordnungen, aber auch der ETS und die THG-Quote haben unsere Mandanten – und damit natürlich auch uns – vermehrt beschäftigt.
Dies hat dann auch der JUVE Verlag direkt aufgegriffen, der uns in diesem Jahr erstmalig als „Kanzlei des Jahres für Energiewirtschaftsrecht“ ausgezeichnet und dabei auch unsere Vorreiterrolle im neuen Rechtsgebiet des Klimaschutzrechts hervorgehoben hat.
Aber auch sonst ist in unseren Rechtsgebieten wenig geblieben, wie es war. Vor allem auf Basis des EU-Green-Deals bzw. des Fit-For-55-Pakets wurden weitreichende Änderungen eingeleitet, sei es die anstehende Überarbeitung fossiler Subventionen, die EU-Taxonomie, die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie, neue Regelungen für die Wasserstofferzeugung im ganz aktuellen EU-Gaspaket etc.
Zum Ende des Jahres wartete dann auch noch der Koalitionsvertrag mit einigen „Überraschungen“ auf: Die Wichtigste hiervon ist mit Sicherheit die geplante Abschaffung der EEG-Umlage, die voraussichtlich die Versorgungskonzepte von vielen Industrieunternehmen im nächsten Jahr auf den Prüfstand stellen wird.
Eine weitere Entwicklung, mit der noch Mitte des Jahres nicht zu rechnen war, ist schließlich die Energiepreiskrise. In den letzten Wochen hatten unsere Mandanten und wir es deshalb vermehrt mit Vertragskündigungen durch Energielieferanten, Preisanpassungen und Versorgerinsolvenzen zu tun. Ein Trend, der uns vermutlich leider auch ins nächste Jahr begleiten wird.
Nicht zuletzt beobachten wir die Entwicklung, dass deutschland- und EU-weit ein immer stärkerer Fokus auf die Compliance mit Energie-, Umwelt- und Klimaschutzrecht gelegt wird. Dies sehen wir z.B. am Lieferkettengesetz oder der mangels Umsetzung jetzt unmittelbar wirksamen Whistleblower-Richtlinie, die beide für Transparenz sorgen und Compliance-Verstößen den Kampf ansagen sollen.
Aus diesem Grund werden wir im kommenden Jahr unsere erfolgreiche RGC-Manager-Websoftware bzw. den VEA-Rechtsmanager, die bereits jetzt mehrere hundert Mandanten aus Industrie und Mittelstand nutzen, weiter ausbauen. Nachdem bereits im Jahr 2021 die Funktion „Genehmigungskataster“ hinzugekommen ist, planen wir für 2022 die Entwicklung einer deutlich erweiterten Version, die unter anderem die Abbildung von Konzernstrukturen und ein umfassendes Berechtigungskonzept zulassen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest, ein paar ruhige Tage der Entspannung und ein in jeder Hinsicht erfreuliches neues Jahr! Auch wir werden nun in die Weihnachtsferien gehen und neue Kraft tanken und unsere Kanzlei bis zum neuen Jahr schließen. Ab dem 3. Januar 2022 sind wir in kleiner und ab dem 10. Januar 2022 in voller Besetzung wieder für Sie da.
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Ihr RGC Team