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Aus gegebenem Anlass bieten wir Ihnen kurzfristig ein kostenfreies Webinar zur Gasmangellage an, das die rechtlichen Rahmenbedingungen und wichtige Handlungsempfehlungen für Industrieunternehmen darstellt.

Die Ukraine-Krise stellt deutsche Industrieunternehmen aktuell – neben weiteren drängenden Themen – vor eine zusätzliche Herausforderung: Was passiert, wenn die verfügbare Gasmenge nicht mehr zur Versorgung aller Gaskunden ausreicht? Welche Regelungen gelten nach EU- und nationalem Recht für die Gasknappheit? Wer wird noch versorgt, wenn anderen schon das Gas ausgeht? Und was ist Unternehmen in diesen Fällen zu raten?

Sollte es Schwierigkeiten beim Erdgasbezug geben, bedroht dies die Produktion insbesondere derjenigen Unternehmen, die z.B. zur Wärmeversorgung im Rahmen der Produktion auf den Einsatz von Erdgas angewiesen sind. Darüber hinaus wird in Deutschland derzeit auch ein großer Anteil des Strombedarfes über Erdgaskraftwerke gedeckt, deren Versorgung mit den aktuellen Entwicklungen ebenfalls im Risiko steht.

Uns erreichen derzeit etliche Anfragen, wie aus rechtlicher Sicht mit der Situation umzugehen ist. Um Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und Ihre drängendsten Fragen zu diskutieren, laden wir Sie zu unserem kostenfreien Webinar am 8.3. von 10-11 Uhr ein.

Hier geht’s Veranstaltung, weiteren Infos, Agenda und Online-Anmeldung.

Praxiswissen Klimarecht für jedes Unternehmen zum Einstieg und zur Vertiefung – prägnant in 3 Stunden!

Jedes Industrieunternehmen muss sich auf den Weg in die Klimaneutralität machen und dabei eine täglich zunehmende Anzahl von Klimavorgaben beachten. Unsere RGC-Kompakt-Veranstaltung hat das Ziel, Ihnen kurz und knapp in 3 Stunden einen Überblick über die wichtigsten Rechtsquellen des Klimarechts zu geben. Der perfekte Einstieg für Industrieunternehmen jeder Größenordnung in diese vielschichtige Materie! Aber wegen unserer typischen RGC-Praxistipps werden auch Klima-Profis vieles mitnehmen.

Wir haben für Sie die internationalen Grundlagen vom Kyoto-Protokoll als Meilenstein der Klimapolitik über den European Green-Deal und das Fit-For-55-Paket genauso aufbereitet, wie das deutsche Klimarecht, bei dessen Darstellung wir die konkreten Pflichten für die deutsche Industrie im Rahmen des ETS, des BEHG, den Vorschriften zur Eindämmung klimaschädlicher Gase (z.B. F-Gas-VO) und die THG-Quote im Fokus haben. Als aktuellste Entwicklung berichten wir zum Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung, das bis Ende 2022 abgeschlossen sein soll. Abgerundet wird dies mit einem Exkurs zur brandaktuellen Thematik der Klimaklagen.

Weitere Infos und die Anmeldung zu unserem RGC-Fokus finden Sie in dem Veranstaltungskalender unserer RGC Manager App und in unserem RGC-Portal.

3 Stunden, die sich für Sie lohnen werden. Wir freuen uns auf Sie!

Autoren: Dr. Franziska Lietz
                 Aletta Gerst

RGC beantwortet am 09.02.2022 Praxisfragen zu PV kurz und knapp in 1,5 Stunden

Wie hier berichtet, haben wir unser Veranstaltungsprogramm deutlich ausgeweitet, um den großen Informationsbedarf unserer Mandanten im Zusammenhang mit der industriellen CO2-Transformation und den neuen politischen Vorgaben zu decken.

Fast jeder unserer Mandanten denkt derzeit über die Errichtung von PV-Anlagen nach oder ist bereits in der konkreten Planungs- oder Umsetzungsphase. Zu den PV-Projekten erreichen uns täglich diverse Praxisfragen. Der Grund, weshalb wir unser Veranstaltungsjahr 09.02.2022 mit einem RGC-Fokus: Praxiswissen für industrielle PV-Projekte in 1,5 Stunden starten.

In unserer Online-Veranstaltung beantworten wir Ihnen alle aus unserer Sicht wesentlichen Praxisfragen zu PV-Projekten. Wir behandeln insbesondere das Bau- und Genehmigungsrecht, den Einsatz von PV-Anlagen zur Eigenversorgung, die Optionen zur Förderung/Vermarktung von PV-Strom, die Steuerung der PV-Anlagen durch den Netzbetreiber sowie die notwendigen Vertragsgestaltungen. Zudem gehen wir natürlich auch auf Ihre individuellen Fragen ein, die Sie im Rahmen der Veranstaltung stellen können. Wir zeichnen unsere Veranstaltung auf, so dass Sie diese in unserer Mediathek jederzeit nochmals nacherleben können.

Weitere Infos und die Anmeldung zu unserem RGC-Fokus finden Sie in dem Veranstaltungskalender unserer RGC Manager App und in unserem RGC-Portal.

1,5 Stunden, die sich für Sie lohnen werden. Wir freuen uns auf Sie!

Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
                       Aletta Gerst

„Praxiswissen PV in 1,5 h“, „Klimarecht kompakt für die Industrie“ und „Die neuen Spielregeln durch Koalitionsvertrag, Klima-Sofortprogamm, Green Deal und Märkte“

Das Jahr 2022 wird als eines der Jahre mit den meisten energie- und klimarechtlichen Änderungen in die Geschichtsbücher eingehen. Unsere Mandanten sind einem noch nie dagewesenen CO2-Transformationsdruck ausgesetzt. Der Informationsbedarf ist immens. Wir reagieren hierauf mit einem deutlich ausgebauten Angebot für Praxisworkshops.

Wir starten wie folgt:

  • 09.02.2022 RGC-Fokus: Praxiswissen für industrielle PV-Projekte in 1,5 Stunden
    Viele unserer Industriemandanten möchten ihr Versorgungskonzept durch eine PV-Anlage ergänzen. Hierbei stellen sich eine ganze Reihe von Praxisfragen. Diese beantworten wir als RGC-Fokus prägnant in 1,5 Stunden.
  • 24.02.2022 Klimarecht kompakt für die Industrie (3 Stunden)

    Jedes Industrieunternehmen muss sich auf den Weg in die Klimaneutralität machen und dabei eine täglich zunehmende Anzahl von Klimavorgaben beachten. Unsere RGC-Kompakt-Veranstaltung hat das Ziel, Ihnen kurz und knapp in 3 Stunden einen Überblick über die wichtigsten Rechtsquellen des Klimarechts zu geben. Der perfekte Einstieg für Industrieunternehmen jeder Größenordnung in diese vielschichtige Materie!

  • 15.03.2022 Koalitionsvertrag, Green Deal und Märkte: Neue Spielregeln für Energie und Klima! (Tagesveranstaltung)

    Wir haben eine neue Bundesregierung und die Energiepreise spielen im bisher unbekannten Maße verrückt. Die Spielregeln, nach denen die Wirtschaft ihre Versorgungskonzepte ausrichten muss, verändern sich massiv. Hierauf muss sich jedes Unternehmen vorbereiten!
    In unserem Online-Workshop arbeiten wir für Sie die für die Wirtschaft wesentlichen Inhalte des Koalitionsvertrages und aus dem Green Deal der EU auf, Marktexperten wagen Prognosen zu den Energiepreisen, wir geben Ihnen zu den bevorstehenden Änderungen die üblichen RGC-Praxistipps und natürlich werden Mandanten von uns auch Einblicke in aktuelle Projekte geben.

    Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um die erste Veranstaltung unseres RGC-Klimanetzwerks in 2022.

Wir zeichnen all unsere Veranstaltungen auf, so dass die Teilnehmer diese im Nachgang in unserer Mediathek in der RGC Manager App und dem RGC Manager Portal nochmals nachverfolgen können.

Seien Sie dabei. Es lohnt sich!

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Dr. Franziska Lietz

Ein Lebensziel geht in Erfüllung!!

Vor mehr als 20 Jahren hat Prof. Gent in seinem Businessplan zur Gründung einer Spezialkanzlei für Energierecht das Lebensziel formuliert, einmal den JUVE-Award für das Energiewirtschaftsrecht zu gewinnen. Gestern hat sich dieses Lebensziel verwirklicht. RGC wurde in der Alten Oper in Frankfurt – moderiert von Kay-Sölve Richter – mit dem JUVE-Award 2021 „Kanzlei des Jahres für Energiewirtschaftsrecht“ ausgezeichnet! 

Wir sind unheimlich stolz auf jeden Einzelnen aus unserem Team, der in den  letzten und in diesem Jahr an diesem großartigen Erfolg mitgewirkt und RGC zu etwas ganz Besonderem gemacht hat. Danken möchten wir sowohl der JUVE-Redaktion als auch unseren Mandanten, die sich so positiv und begeistert zu uns geäußert haben. Einen großen Anteil zu diesem Erfolg haben auch unsere Kooperationspartner geleistet. Die längste Partnerschaft verbindet uns mit dem Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA).

Die renommierte JUVE-Redaktion für Wirtschaftskanzleien verleiht jährlich die JUVE-Awards. Diese „Oscars“ werden sowohl jungen vielversprechenden als auch langjährigen Akteuren verliehen, die in der jüngsten Vergangenheit mit einer besonders positiven und dynamischen Entwicklung überzeugt haben. Dazu erkundet die JUVE-Redaktion den Markt von Wirtschaftskanzleien und bewertet diese auf Basis von umfangreichen Recherchen bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern der Justiz. Mehr als 20.000 Gespräche werden pro Jahr geführt. Die JUVE-Redaktion arbeitet dabei strikt unabhängig, wie wir bestätigen können. 

Das JUVE-Handbuch wird kurzfristig veröffentlicht. Link und Inhalte werden wir hier mitteilen.

Autoren: RGC-Team

Im Fokus unserer Online-Veranstaltung am 02.12. steht die Versorgung von Mittelstand und Großindustrie mit grünem H2

Es ist soweit: der Termin und das vorläufige Programm für unser 16. RGC-Kanzleiforum Energie und Klima stehen fest. Das Kanzleiforum wird am 2. Dezember 2021 online von 9:15 bis 16:00 Uhr stattfinden. Anmeldung und Details finden Sie hier

Zentrales Thema ist die Versorgung von Mittelstand bis Großindustrie mit grünem H2. Wie Sie der Agenda entnehmen können, steht die Vorstellung von praktizierten H2-Projekten im Vordergrund. Wir möchten Ihnen hiermit Ideen und Denkanregungen für den H2-Einsatz in Ihrem Unternehmen geben. Dabei betrachten wir die drei H2-Versorgungsarten: Pipeline, Areal-/Standortversorgung und Tankstellen. 

Erfahren Sie, was gerade auf dem H2-Markt passiert, was diskutiert wird und was umsetzbar ist! 

Unsere geplanten Vorträge:  

  • H2-Markt und Nationale H2-Strategie
  • Technische Lösungen für den Einsatz von grünem H2 in Industrie und Verkehr 
  • Regulierung von H2-Netzen
  • GetH2Nukleus: Vom Erdgas- zum H2-Netz
  • H2-Recht für die Praxis
  • Erfahrungsbericht: H2-Projekte für den Mittelstand bis Großindustrie
  • Wegweiser für den Einkauf von grünem Strom
  • Green Steam: Wettbewerbsfähigkeit und Erfahrungen
  • Grüne H2-Mobilität: Wie ist der Stand? Was ist machbar?
  • Einsatz von H2-Gabelstaplern

 Die Teilnahmegebühr beträgt im Einzeltarif 179,00 € oder im Unternehmenstarif (bis zu 5 Teilnehmern) 399,00 €, jeweils zzgl. USt.

Das Kanzleiforum kann alternativ als Bestandteil unseres Klimanetzwerks „RGC Praxisforum Zukunft“ mit einer Vielzahl von Vorteilen gebucht werden. In unserem Klimanetzwerk arbeiten wir für die beteiligten Unternehmen alle praxisrelevanten Entwicklungen aus dem Energie-, Umwelt- und Klimarecht in drei Veranstaltungen pro Jahr auf. Im Fokus steht die CO2-neutrale Gestaltung von Versorgungs- und Produktionskonzepten. Die Auftaktveranstaltung unseres Netzwerks fand am 17. Juni 2021 mit über 300 Teilnehmern statt. Maria Drefs (drefs@ritter-gent.de) schaltet Ihnen gern kostenfrei die Videoaufzeichnung frei.

 Wir freuen uns auf Sie! 

Die von Prof. Gent moderierte Veranstaltung war ein großer Erfolg!

Wie wir hier berichtet hatten, durfte Herr Prof. Gent die 5. Jahresveranstaltung der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke am 22. September 2021 moderieren, die die Deutsche Energieagentur (dena) organisierte.

Die Veranstaltung war ein großer Erfolg: Unter dem Motto „Wege zur Klimaneutralität in Unternehmen bestreiten“ tauschten sich über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den neuen Themen der Netzwerkinitiative sowie den Erfahrungen aus der Netzwerkarbeit aus.

Die offizielle Begrüßung erfolgte durch Ulrich Benterbusch, Leiter der Unterabteilung IIB Energieeffizienz, gasförmige Energieträger und Wärmenetze im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Berthold Goeke, Leiter der Unterabteilung IK III Klimaschutzpolitik im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Danach gab Steffen Joest in seiner Rolle als Leiter der Geschäftsstelle der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke einen Überblick über die Initiative, ihre Aktivitäten und die Neuerungen im Rahmen der Verlängerung. Anschließend beinhaltete das Programm der digitalen Veranstaltung vormittags und nachmittags jeweils fünf parallele, fachliche Workshops zu verschiedensten Aspekten der Netzwerkarbeit.

Ein Highlight der Jahresveranstaltung war erneut die digitale Ehrung von drei Netzwerken für ihre herausragende Netzwerkarbeit im letzten Jahr. Stellvertretend für das „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz-Netzwerk (4E-Netzwerk)“ nahm Harald Metzger von der Canon Production Printing Germany GmbH & Co. KG die Ehrung für innovative Netzwerkarbeit während der Corona-Pandemie entgegen. Für herausragende Öffentlichkeitsarbeit im Energieeffizienz-Netzwerk nahmen Gunnar Herrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH und Dr. Gregor Weber, Entwickler und Leiter der Netzwerke, stellvertretend für alle Netzwerke des „ecoistics EffNaNet Ford“ – Netzwerks die Ehrung entgegen. Abschließend wurde das „Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk Fernwärme 3.0“ des AGFW für „kontinuierliche Netzwerkarbeit, bereits in der dritten Runde“ ausgezeichnet. Bernd Bodlin von der Stadtwerke Gotha GmbH nahm stellvertretend für das Netzwerk und seine elf weiteren Teilnehmer die Urkunde entgegen.

Abgerundet wurde der Konferenztag mit zwei Impulsvorträgen zu den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Klimaschutz in Unternehmen in der EU sowie zur Novellierung des Bundesförderprogramms „Energieeffizienz in der Wirtschaft“. Anschließend verabschiedete der Moderator Prof. Dr. Kai Gent, der mit viel Engagement und Charme durch das spannende und lehrreiche Programm geleitet hatte, das Publikum in den Feierabend.

Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet. Nach dem Videoschnitt wird die Aufzeichnung u.a. auch in unserer Mediathek bereitgestellt.

Sie können sich zu dem Event mit erwarteten 300 Teilnehmern kostenfrei anmelden!

Viele unserer Mandanten sind in der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke engagiert, wie z.B. einem REGINEE-Netzwerk des VEA. Inhaltlich wurden die Effizienznetzwerke inzwischen um Themen wie Klimaschutz, Energiewende und Nachhaltigkeit erweitert.

Die dena veranstaltet zu den Netzwerken am 22. September 2021 die 5. Jahresveranstaltung mit interessanten Impulsvorträgen und abwechslungsreichen fachlichen Workshops. Dabei werden Klimaschutzthemen aufgegriffen, ohne dabei das Thema Energieeffizienz zu vernachlässigen.
Prof. Gent hat die Ehre, diese Veranstaltung zu moderieren. Den Ausschlag hat hierfür die führende energie- und klimarechtliche Beratung von Unternehmen gegeben, die auch die Redaktion des JUVE-Handbuchs für Wirtschaftskanzleien veranlasst hat, RGC für den JUVE-Award „Kanzlei des Jahres im Bereich Regulierte Industrie“ zu nominieren.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und es können sich auch Unternehmen anmelden, die (bisher) nicht Effizienz-Netzwerk angehörten. Unter dem folgenden Link finden Sie das Programm und die Anmeldung zur Veranstaltung.

Während der Veranstaltung haben Sie auch die Möglichkeit, im Rahmen der digitalen Messe mit Netzwerkakteuren und Unternehmen ins Gespräch zu kommen. Für Kurzentschlossene kann die dena auch noch kurzfristig weitere digitalen Messestände einrichten. Melden Sie sich bei Interesse gern unter info@effizienznetzwerke.org, wenn Sie Ihre Arbeit oder Ihr Unternehmen präsentieren möchten.

Praxiswissen für Unternehmen zum Beihilfeantrag gemäß BECV

Wir haben unser RGC BEHG-Video-Tutorial um ein weiteres Video erweitert. Zu den Grundlagen des nationalen Emissionshandels und den To-do’s für Industrie und Inverkehrbringer schließt sich nun ein neues Video zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) an.

Eine Vielzahl von Unternehmen kann die CO2-Mehrbelastungen durch den nationalen Emissionshandel nicht an ihre Kunden weitergeben. Das gilt insbesondere für die Unternehmen, die in einem starken internationalen Wettbewerb stehen. Sie müssen über die BECV eine Entlastung erfahren, weil ansonsten ihre Abwanderung ins Ausland droht (sog. Carbon Leakage).

Die BECV gibt Unternehmen die Möglichkeit, eine Beihilfezahlung zum Ausgleich ihrer CO2-Belastungen zu beantragen. In unserem neuen Video zeigen wir Ihnen, welche Unternehmen antragsberechtigt sind, wie hoch die Entlastung ausfällt und geben Ihnen Tipps zum Antragsverfahren. Wer seine CO2-Kosten und die potenzielle Beihilfe ermitteln möchte, kann hierfür unseren RGC-BECV-RECHNER nutzen.

Das BEHG-Video-Tutorial setzt sich aktuell aus folgenden Videos zusammen:

Teil 1: Die Grundlagen des nationalen Emissionshandels
Teil 2: Welche To-do‘s gibt es für Inverkehrbringer?
Teil 3: Welche To-do’s gibt es für Industrie und Gewerbe?
Teil 4: Praxiswissen für Unternehmen zum Beihilfeantrag gemäß BECV (NEU)

Weitere Infos zu unserem BEHG-Tutorial und zur Anmeldung finden Sie hier.

Wenn Sie auch Interesse an unserem Netzwerk „RGC-Praxisforum Zukunft“ haben und diesem zu einer Jahrespauschale beitreten, wird Ihnen ein Rabatt i.H.v. 50% auf unsere Fachvideos und Tutorials gewährt.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Ihre individuelle Beratung zur Verfügung! Bei Interesse melden Sie sich gern bei Rechtsanwalt Prof. Dr. Kai Gent (gent@ritter-gent.de) oder Rechtsanwältin Lena Ziska (ziska@ritter-gent.de).

In der Klimapolitik geht es momentan Schlag auf Schlag. Als Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz, hat das Bundesumweltministerium (BMU) überraschend schnell einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes vorgelegt, welches bereits heute im Kabinett behandelt werden soll. Der Entwurf sieht neue und die Verschärfung alter Klimaziele vor, welche insbesondere die Energiewirtschaft und Industrie vor neue Herausforderungen stellen dürften.

Nicht einmal zwei Wochen sind vergangen, seitdem das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Klimaschutzgesetz veröffentlicht hat. Die Richter erklärten das Gesetz für teilweise verfassungswidrig, da es keine hinreichenden Maßgaben für Emissionsreduktionen ab dem Jahr 2031 enthalte. Dies führe zu einer Verletzung der Freiheitsrechte der jüngeren Generation, da die Gefahren des Klimawandels lediglich verschoben würden und die Einhaltung der Klimaziele dann nur noch mit sehr kurzfristigen und einschneidenen Maßnahmen erreichbar sei. Die Karlsruher Richter forderten den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf und gaben ihm bis Ende 2022 Zeit, das Klimaschutzgesetz zu überarbeiten (RGC berichtete).

Schon in der letzten Woche zeichnete sich allerdings ab, dass die Politik offensichtlich nicht vorhat, die vom Gericht gesetzte Frist auszureizen. Wie wir bereits hier berichtet haben, hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Klimapolitik ordentlich aufgewirbelt. Von nahezu allen Parteien kamen Vorschläge für Nachbesserungen, welche möglichst auch noch vor dem Sommer durch den Bundestag gebracht werden sollten, denn im September ist Bundestagswahl und der Klimaschutz ist eines der Spitzenthemen im Wahlkampf.

Nun hat das Bundesumweltministerium (BMU) bereits einen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem neue nationale Treibhausgas-Minderungsziele von 2031 bis 2040. Im Jahr 2031 sollen die Emissionen im Vergleich zu 1990 um 68 Prozent reduziert sein und im Jahr 2040 um 88 Prozent. Die daraus abzuleitenden zulässigen Jahresemissionsmengen für die einzelnen Sektoren soll die Regierung 2024 festlegen.

Die neuen zulässigen Jahresemissionsmengen für die einzelnen Sektoren bis 2030 sind in der Anlage des Entwurfes aufgeführt. Denn neben den neuen Emissionsminderungszielen sieht der Gesetzentwurf auch eine Verschärfung des bisherigen Emissionsminderungsziels 2030 von 55 Prozent auf mindestens 65 Prozent vor. Hierzu werden die einzelnen Sektoren unter Berücksichtigung der CO2-Vermeidungskosten unterschiedlich stark herangezogen.

Die Energiewirtschaft hat bei dieser neuen Berechnung die Hauptlast zu tragen. Die zulässige Emissionsmenge des Energiesektors beträgt im Jahr 2030 nur noch 108 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Das ist eine Verringerung des CO2-Budgets um knapp 40 Prozent im Vergleich zu der bisher vorgesehen Emissionsmenge von 175 Millionen Tonnen. Die Energiewirtschaft muss ihre derzeitige Emissionsmenge von 221 Millionen Tonnen dementsprechend bis 2030 mehr als halbieren. Letztes Jahr konnte der Energiesektor seinen CO2-Ausstoß immerhin um 14,5 Prozent reduzieren, was wohl auf die Abschaltung der ersten Stein- und Braunkohlekraftwerke zurückzuführen war.

Auch die Industrie muss „den Gürtel enger schnallen“. Statt 140 Millionen Tonnen sollen nach dem Entwurf im Jahr 2030 nur noch 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zulässig sein, eine Reduktion um fast 16 Prozent.

Im Verkehr wird die zulässige Emissionsmenge im Jahr 2030 um etwa 10 Prozent von 95 auf 85 Millionen Tonnen reduziert. 2020 erreichte der Sektor bereits eine Reduktion um 11,4 Prozent, wobei insbesondere die Corona-Pandemie einen großen, aber leider nur kurzfristigen Beitrag geleistet haben dürfte. Kleinere Reduktionen sind im Landwirtschafts- und Gebäudesektor vorgesehen. Die Landwirtschaft darf 2030 nur noch 56 statt 58 Millionen Tonnen und der Gebäudesektor noch 67 statt 70 Millionen Tonnen emittieren. Im Abfallsektor wird die erlaubte Menge um eine Million Tonnen von 5 auf 4 Millionen Tonnen reduziert.

Die zulässigen Jahresemissionsmengen der Sektoren für den Zeitraum von 2041 bis 2045 sollen im Jahr 2034 festgelegt werden. Im Jahr 2045, nicht wie bisher vorgesehen im Jahr 2050, soll die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. „Netto“ bedeutet, dass natürliche Senken wie Wälder und Moore, in denen CO2 gespeichert werden kann, hinzugerechnet werden. Hierzu sind in dem Gesetzentwurf konkrete Ziele für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft vorgesehen. Bis 2045 soll mithilfe der natürlichen Senken eine Treibhausgasminderung um 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent erreicht werden. Wie bereits im Beitrag zum EU-Klimagesetz erläutert, wird die Einbeziehung von Kohlenstoffsenken in Klimaziele aufgrund der damit einhergehenden Unsicherheiten allerdings kritisch gesehen.

Eine ambitionierte Reduktion der Treibhausgasemissionen ist dringend notwendig, denn laut Wissenschaft darf Deutschland insgesamt nur noch 6,7 Milliarden Tonnen CO2 ausstoßen, sofern das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen eingehalten werden soll. Ohne eine Reduzierung der derzeitigen Treibhausgasemissionen wären die 6,7 Milliarden Tonnen CO2 bereits im Jahr 2029 erreicht.

Vorerst bleibt abzuwarten, ob sich das Kabinett auf den Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums einigen kann und ob der öffentlichkeitswirksamen Verschärfung der Klimaziele ebenso schnell konkrete Maßnahmenpakete folgen.

Dennoch sollten Unternehmen schon jetzt handeln und eigene Maßnahmen treffen. Input werden wir Ihnen hierzu in unserem neuen Netzwerk „RGC-Praxisforum Zunft: Co2-neutrale Versorgungs- und Produktionskonzepte“ geben! Über Details hierzu berichten wir kurzfristig.