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Im vergangenen Jahr begann die vierte Handelsperiode im Europäischen Emissionshandel (EU ETS) mit einer Laufzeit von 2021 bis 2030. Über Neuerungen, die diese Handelsperiode mit Blick auf die Strompreiskompensation mit sich bringt, informieren wir Sie am 19. Juli 2022.

Nach Informationen der zuständigen Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) soll die finale Förderrichtlinie zur Ausgestaltung der Strompreiskompensation ab 2021 in Kürze – noch im Frühsommer 2022 – veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung dieser Förderrichtlinie bildet dann auch den Startschuss für den Antrag auf Strompreiskompensation betreffend das Abrechnungsjahr 2021.

Die vierte Handelsperiode (2021-2030) bringt hinsichtlich der Strompreiskompensation einige Veränderungen mit sich, so bspw. die Einführung eines Gegenleistungssystems, die Förderfähigkeit von Stromlieferverträgen ohne CO2-Kosten und die Aufnahme eines „Super-Caps“. Zum Entwurf der neuen Förderrichtlinie berichteten wir bereits hier.

In dem RGC-Fokus bereiten unsere Kolleginnen Lena Ziska und Sandra Horn die Neuerungen in 1,5 Stunden auf und bringen Sie auf den aktuellen Stand.

Interessant ist die Veranstaltung vor allem für Unternehmen aus beihilfeberechtigten Sektoren und Teilsektoren. Diese ergeben sich aus Anhang I der Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021“.

Autorinnen: Lena Ziska
                       Sandra Horn


Die Durststrecke ist vorbei, endlich wieder ein RGC-Kanzleiforum live!

Und das wird allerhöchste Zeit. Denn einerseits haben wir Sie persönlich hier bei uns in Hannover schmerzlich vermisst. Und andererseits stehen Sie vor der Aufgabe, Ihr Unternehmen bestmöglich durch die Energiekrise zu führen, dies erst recht, nachdem gestern die 2. (Alarm-)Stufe des Gas-Notfallplans ausgerufen wurde. Dabei können Sie wie gewohnt auf schnelle und praxisorientierte Hilfe von RGC setzen. Auf unserem 17. RGC-Kanzleiforum „Gas in der Krise“ am 9. September 2022 in Hannover bereiten wir Sie und Ihr Unternehmen für den Ernstfall einer Gasmangellage vor!


Unsere Themen: 
mit welchen politischen und regulatorischen Maßnahmen zur Krisenbewältigung  zu rechnen ist, Elektrifizierung mit Wind und PV, Überlegungen zur Gasautarkie, Transformation von industrieller Prozesswärme und Strategie/To Do´s der Industrie für das Worst-Case-Szenario.

Unsere externen Referenten: Lars Bobzien (Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, angefragt), Nadja Kampf und Jürgen Nordlohne (Pöppelmann GmbH & Co. KG Kunststoffwerk-Werkzeugbau), Eva Schreiner (VEA), Prof. Dr.-Ing. Richard Hanke-Rauschenbach (Leibniz Universität Hannover)
und Carsten Herber (K+S AG, angefragt).

Bei unseren Live-Kanzleiforen darf unser traditionelles Come-Together natürlich nicht fehlen. Füllen Sie mit uns am Vorabend unseres Kanzleiforums Ihre persönlichen Speicher bei Musik, BBQ-Buffet & Drinks im Acht & Siebzig auf. Musikalisch knüpfen wir an unsere Einweihungsparty in der Drostestraße an. Dort hat uns Robin Gierschik, ein aufstrebender Singer & Songwriter, absolut begeistert. Außerdem haben wir einen bekannten DJ engagiert.

Das Kanzleiforum ist Bestandteil unseres Klima-Netzwerks „RGC-Praxisforum Zukunft“. Für die Netzwerkmitglieder ist die Teilnahme an unserem Forum garantiert und wir kommen noch einmal gesondert auf Sie zu.

Alle anderen Interessenten sollten sich schnellstmöglich anmelden, da die Plätze begrenzt und erfahrungsgemäß sehr begehrt sind. Zur Anmeldung mit weiteren Informationen zur Veranstaltung geht es hier. Die Teilnahmegebühr haben wir auf den Selbstkostenpreis von 289,00 € zzgl. USt. begrenzt.

Im Tagungshotel ist ein Zimmerkontingent unter dem Stichwort „RITTER GENT COLLEGEN“ zu reduzierten Tarifen reserviert. Das Hotel bittet um Nutzung dieses Buchungsformulars.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Hannover!

Ihr RGC-Team

In unserem brandneuen RGC-Podcast geht es nur um eins: Klimarecht. Wir wünschen viel Spaß beim Reinhören!

Unsere Video-Interviews unter dem Titel #RGCfragtnach kennen Sie ja bereits seit einigen Jahren. Wir haben uns überlegt, diese spannenden Inhalte für Sie nun auch im Podcast-Format auf Spotify zur Verfügung zu stellen.

In unserem RGC Klimarecht Podcast wird Rechtsanwältin Dr. Franziska Lietz künftig Interviews mit Experten und Mandanten führen sowie sonstige spannende Themen aus dem Klimarecht darstellen.

Die erste Folge mit Benedikt Gerber von eQuota zur THG-Quotenanrechnung für E-Flotten- und Ladesäulenbetreiber ist jetzt online.

Wir würden uns freuen, wenn Sie mal reinhören:

Der RGC Klimarecht Podcast | Podcast auf Spotify

Oder reinschauen:

Wie funktioniert die THG-Quotenanrechnung für E-Mobility? – Interview mit Benedikt Gerber von eQuota – YouTube.

Ihr

RGC-Team

Energate diskutiert am 25.05.2022 mit BNetzA, RGC und Branchenvertretern im Webtalk zu drängenden Fragen rund um einen möglichen Gasmangel.

Energieintensive Verbraucher beschäftigt gerade die Frage, kommt der Gasmangel und wenn ja, was tun? Oder etwas genauer: Auf welche Maßnahmen müssen sich energieintensive Unternehmen einstellen, wenn der Gasmangel Realität wird, werden zu knappe Gasmengen dann versteigert oder zugeteilt, wann ist mit einer Ausrufung der Alarmstufe oder sogar Notfallstufe durch die Bundesregierung nach dem Notfallplan Gas zu rechnen und unter welchen Bedingungen können Gasversorger gestiegene Beschaffungspreise an ihre Kunden weiterreichen?

Energate hat unsere Kollegin Frau RAin Yvonne Hanke für den 25. Mai 2022 ab 15.30 Uhr eingeladen, um diese und andere Fragen u.a. mit Herrn Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, und weiteren Gästen im energate-Webtalk zu diskutieren.
Weitere Informationen, Hinweise zur Anmeldung und den Link zur Veranstaltung finden Sie hier.

Ihr RGC-Team

In unserer Veranstaltung  am 26. April 2022 behandeln wir die BECV-Antragstellung unter Berücksichtigung des von der DEHSt veröffentlichten Leitfadens BEHG Carbon Leakage – Hinweise für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags. Wir freuen uns auf Sie!

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat Anfang April 2022 einen „Leitfaden BEHG Carbon Leakage“ veröffentlicht (RGC berichtete), in dem sie wertvolle Tipps für die Antragstellung auf Beihilfegewährung zur Abmilderung der BEHG-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel gibt. Kurz nach Veröffentlichung hat der Leitfaden bereits ein Update erhalten (RGC berichtete). 

Mit unserem RGC-Fokus am 26. April 2022 möchten wir Sie in kompakten 1,5 Stunden in die Systematik der Antragstellung einführen, Ihnen die maßgeblichen Voraussetzungen näher bringen und die wesentlichen dem Antrag beizufügenden Unterlagen benennen. Wir geben Praxistipps für die bei der Antragstellung notwendigen Vorbereitungen und klären Praxisfragen zu den beihilfefähigen Brennstoffen, wie z.B.:

Sind Brennstoffmengen, die für die Raumwärme verwendet werden, entlastungsfähig? Welche Brennstoffmengen sind abzugrenzen? Ist Diesel bzw. Benzin für Transportwege beihilfefähig? Wann sind Drittmengen abzugrenzen? Welche Brennstoffmengen aus dem KWK-Prozess dürfen berücksichtigt werden? Welche Anforderungen gelten für beihilfefähige Wärmemengen? Was ist ein Kompensationsgrad? Wann sind Gegenleistungen zu erbringen? Diesen und weiteren Praxisfragen gehen wir beim RGC-Fokus auf den Grund.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier. Im Nachgang zur Veranstaltung ist der RGC-Fokus auch als Video abrufbar.

Für die begünstigten Unternehmen übernehmen wir auch gern die komplexe Antragstellung zu einem Pauschalpreis und können dabei auf unsere vieljährige Erfahrung der BesAR-Antragstellung für über 120 Unternehmen zurückgreifen. Bei Interesse melden Sie sich gern unter: becv@ritter-gent.de.

Autorin: Lena Ziska

Am 8. April 2022 informierte die DEHSt zum BECV-Antragsverfahren.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat am 8. April 2022 zur Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) und der damit verbundenen Antragstellung auf Beihilfegewährung in einem kostenlosen Livestream mit bis zu 750 Teilnehmern informiert (RGC berichtete). Die Veranstaltung wurde nicht aufgezeichnet, die DEHSt hat aber angekündigt die Folien der Vorträge auf ihrer Internetseite zur Verfügung zu stellen. Das Antragssystem FMS soll spätestens bis zum 6. Mai 2022 verfügbar sein.

Nachdem die DEHSt einen sehr informativen Leitfaden zur BECV-Antragstellung veröffentlicht hat, blieb der Informationsgehalt der Veranstaltung hinter den Erwartungen an eine Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Knackpunkten zurück.

Wir möchten an dieser Stelle die allgemeinen Informationen der Veranstaltung nicht zusammenfassen, sondern den Blick auf die interessanten Ausschnitte lenken und haben zu diesem Zweck die Top 10 der nennenswerten Informationen für Sie zusammengestellt:

  • Die DEHSt verneint die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Es bleibt damit bei der Antragsfrist zum 30. Juni 2022. Alle Antragsunterlagen unterliegen der materiellen Ausschlussfrist und müssen für eine erfolgreiche Antragstellung vor Fristablauf bei der DEHSt eingegangen sein.
  • Die BECV macht keine Vorgaben zu geeichten Messungen. Sind geeichte Messgeräte vorhanden, sind diese zu nutzen. Sind geeichte Messgeräte nicht implementiert, müssen diese nicht eingebaut werden. Es kann auf sachgerechte Schätzungen (mit Sicherheitsaufschlag) zurückgegriffen werden.
  • Zur Berechnung der beihilfefähigen Wärmemenge aus KWK-Prozessen stellt die DEHSt eine Excel-Tabelle zur Verfügung.
  • Die DEHSt äußert sich trotz mehrfacher Nachfragen nicht zu der Frage, ob ein Unternehmen antragsberechtigt ist, welches selbst keinem beihilfeberechtigten Sektor/Teilsektor angehört, aber über eine (unselbständige) Tätigkeit verfügt, die über einen beihilfeberechtigten Sektor (4-Steller) verfügt. Die DEHSt bestätigt die Antragsberechtigung in dieser Konstellation für entsprechende „Teilsektoren“ (6-Steller oder 8-Steller), äußert sich jedoch nicht zu den „Sektoren“ (4-Stellern).
  • Es stehen noch Updates zum DEHSt-BECV-Leitfaden zu den Themen „Wirtschaftsprüfertestat“ und „Gegenleistungen“ aus. Nach Aussage der DEHSt liegen jedoch bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Leitfaden alle erforderlichen Angaben für das Wirtschaftsprüfertestat vor.
  • In den Vorjahren (z.B. 2020) getätigte Klimaschutzmaßnahmen sind nach Auffassung der DEHSt nicht anrechnungsfähig. Die Gegenleistungen müssen im beihilfeberechtigten Rechtsträger getätigt werden, allerdings nicht zwingend im beihilfeberechtigten Sektor.
  • Die erforderliche Investitionssumme (50 % bzw. 80 %) muss überschritten werden. Wird der erforderliche Schwellenwert nicht überschritten, wird der Antrag (ab 2024) abgelehnt. Außer es werden im Energiemanagementsystem Maßnahmen in einem geringeren Umfang als wirtschaftlich durchführbar identifiziert.
  • Biogene Teilmengen sind nicht beihilfefähig. Bei Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen entstehen bereits keine BEHG-Kosten. Bei Nichterfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen entstehen zwar BEHG-Kosten, aber es erfolgt keine BECV-Entlastung aufgrund von EU-Vorgaben.
  • Zur Feststellung einer erfolgreichen Dekarbonisierungsmaßnahme mit Blick auf eine Unterschreitung des Produkt-Benchmarks, stellt die DEHSt noch eine Excel-Tabelle zur Berechnung bereit.

Zu diesem Thema veranstalten wir ein RGC-Fokus-Webinar am 26. April 2022, in dem wir Sie in kompakten 1,5 Stunden zu den Details der Antragsvoraussetzungen und des Antragsverfahrens informieren. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Für die begünstigten Unternehmen übernehmen wir auch gern die komplexe Antragstellung zu einem Pauschalpreis und können dabei auf unsere vieljährige Erfahrung der BesAR-Antragstellung für über 120 Unternehmen zurückgreifen. Bei Interesse melden Sie sich gern unter: becv@ritter-gent.de.

Autorin: Lena Ziska

Die DEHSt informiert zur Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) veranstaltet am Freitag, den 8. April 2022 von 10.00 bis ca. 14.30 Uhr in einer kostenlosen Informationsveranstaltung zur Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) und der damit verbundenen Antragstellung auf Beihilfegewährung.

Die BEHG-Kosten des nationalen Emissionshandels belasten Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel, Flugbenzin und Propangas. Ab 2023 folgen weitere Brennstoffe. Zu dieser Kostenlast ermöglicht die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) eine Beihilfe. Die Beihilfe muss mit einem jährlichen Antrag mit Frist zum 30. Juni von betroffenen Unternehmen beantragt werden. (RGC berichtete)

Die DEHSt möchte mit der Veranstaltung das Antragsverfahren erläutern, das dieses Jahr erstmals in Bezug auf die BEHG-Kosten des Jahres 2021 durchlaufen wird.

Die Vortragsthemen sind u.a.:

  • Einführung in die wesentlichen Regelungsinhalte der BECV
  • Einführung in das Antragsverfahren
  • Technische Voraussetzungen und Datenerfordernisse
  • Elektronische Kommunikation
  • Anforderungen ökologische Gegenleistungen

Zum Programm und dem Veranstaltungslink geht es hier.

Zu diesem Thema veranstalten wir ein RGC-Fokus-Webinar am 26. April 2022, in dem wir Sie in kompakten 1,5 Stunden zu den Details der Antragsvoraussetzungen und des Antragsverfahrens informieren. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Für die begünstigten Unternehmen übernehmen wir auch gern die komplexe Antragstellung zu einem Pauschalpreis und können dabei auf unsere vieljährige Erfahrung der BesAR-Antragstellung für über 120 Unternehmen zurückgreifen. Bei Interesse melden Sie sich gern unter: becv@ritter-gent.de.

Autorin: Lena Ziska


Der BDEW hat heute die Ausrufung der Frühwarnstufe im Hinblick auf eine drohende Energiemangellage gefordert.

In einer Pressemitteilung forderte der BDEW die Bundesregierung am 24.03. 2022 auf, die Notfallstufe im nationalen Notfallplan Gas auszurufen. Die Gründe hierfür schildert er in seiner Pressemitteilung.

Die sog. Notfallstufe ist die erste von drei möglichen Stufen, die der nationale Notfallplan Gas im Hinblick auf eine drohende Energiemangellage vorsieht (RGC berichtete). Alle drei Stufen müssen hoheitlich ausgerufen werden.

Laut Presseberichten hat das BMWi heute Nachmittag schon mitgeteilt, dass es diesen Schritt noch nicht gehen will.


Und was, wenn die Bundesregierung doch die Frühwarnstufe ausruft?

Gaslieferanten und Netzbetreiber müssen zunächst netzbezogene und marktbasierte Maßnahmen ergreifen (z.B. unterbrechbare Verträge nutzen), um einem drohenden Gasmangel entgegenzuwirken bzw. dessen Folgen abzufangen. Auf der Frühwarnstufe und der Alarmstufe genügen diese Maßnahmen noch, um alle Bedarfe zu decken. Erst auf der Notfallstufe wird das dann zu knappe Gut Gas ggf. hoheitlich verteilt (z.B. über Abschaltungen).

Darüber, was energieintensive Unternehmen nun zu veranlassen haben, sprechen wir mit Ihnen in unserem RGC-Fokus: Energieversorgung in der Krise – Kündigungen, Insolvenzen, Gasmangel. Weiter Informationen finden Sie hier.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz

Inhaltsreiche Vorträge im Klima-Netzwerk von RGC mit der Veranstaltung „Koalitionsvertrag, Klima-Sofortprogramm, Green Deal und Märkte: Neue Spielregeln für Energie und Klima!“.

Die Ereignisse im Energiemarkt und Klimarecht überschlagen sich, so dass zwischen der Aufstellung unserer Agenda und den Vorträgen am 15. März 2022 eine solche Dynamik entstand, dass wir weitere aktuelle Themen in unser prallgefülltes Programm eingebettet haben. Mit dabei waren:


Eva Schreiner
vom VEA zum „Koalitionsvertrag und Klima-Sofortprogramm“, Lena Ziska von RGC zum „Nationalen CO2-Handel“ und dem „Green Deal“, Sebastian Gallehr von GALLEHR + PARTNER zu Carbon Contracts of Difference, Aletta Gerst von RGC zu „Neuen Konzepten einer Eigenversorgung“, Anke Höller von Porsche mit einem Praxiseinblick in eine klimaneutrale Energieversorgung aus einem ausgeförderten Windpark, Fabian Koschoreck aus dem Portfoliomanagement der enercity AG zu den Hintergründen der aktuellen Energiepreisentwicklung, Paul Dicke vom VEA zu Energieeinkaufstrategien und Yvonne Hanke von RGC zu Praxistipps bei einer aktuell möglichen Gasmangellage.

Wir bedanken uns bei den Referenten für die informativen Vorträge und den auf Themenvielfalt bedachten Präsentationen! Wir bedanken uns auch bei den Teilnehmern für das tolle Feedback! Und wir freuen uns auf die anstehenden Netzwerkveranstaltungen und den Austausch mit Ihnen!

Wir zeichnen all unsere Veranstaltungen auf, so dass die Teilnehmer diese im Nachgang in unserer Mediathek in der RGC Manager App und dem RGC Manager Portal nochmals nachverfolgen können.

Möchten auch Sie Teil unseres Klima-Netzwerks werden? Dann steigen Sie gern mit ein.

Im Netzwerk „RGC-Praxisforum Zukunft“ arbeiten wir für die beteiligten Unternehmen regelmäßig alle praxisrelevanten Entwicklungen aus dem Energie-, Umwelt- und Klimarecht auf und bieten ihnen die Möglichkeit zum Wissensaustausch.

Welche Leistungen sind in der Jahresgebühr des RGC-Praxisforums Zukunft enthalten?

  • Drei Veranstaltungen pro Jahr: Zwei Onlineworkshops + unser traditionelles RGC Kanzleiforum.
  • Zugang zu unseren Rechtsregistern mit Aktualitätendienst für die Bereiche Energie- und Umweltrecht in der RGC Manager APP.
  • 50 % Rabatt auf alle Fachvideos und Tutorial aus der RGC-Mediathek.
  • Geplante Themen: PV-Projekte, BEHG/BECV, H2-Versorgung von Mittelstand und Großindustrie, Brennstoffwechsel BHKWs, Nutzung von EE, Redispatch 2.0, E-Mobilität, langfristiger Bezug von erneuerbaren Energien (ppa´s), BImSchG usw.
  • Teilnahmebescheinigung.

Zur Anmeldung geht es hier. Weitere Veranstaltungen finden Sie hier.

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Lena Ziska

Ein Workshop, der sich für Ihr Unternehmen lohnen wird!

Wir haben eine neue Bundesregierung, die ihre ersten Entwürfe zu Energie- und Klimagesetzen vorgestellt hat. Die Energiepreise spielen im bisher unbekannten Maße verrückt. Die Spielregeln, nach denen die Wirtschaft ihre Versorgungskonzepte ausrichten muss, verändern sich hierdurch massiv. Dies gilt erst recht aufgrund der dramatischen geopolitischen Entwicklungen. Eine Gasmangellage ist nicht auszuschließen. Auf all diese Dinge müssen sich die Unternehmen vorbereiten!

In unserem Online-Workshop arbeiten wir für Sie die für die Wirtschaft wesentlichen Inhalte der nationalen Gesetzesvorhaben (inkl. des Entwurfs des neuen Energie-Umlage-Gesetzes) und aus dem Green Deal der EU auf, Marktexperten wagen Prognosen zu den Energiepreisen. Wir geben Ihnen zu den bevorstehenden Änderungen die üblichen RGC-Praxistipps und natürlich werden Mandanten von uns auch Einblicke in aktuelle Projekte geben. Zusätzlich haben wir ins Programm einen Beitrag zur Gasmangellage aufgenommen.

Hier unsere Themen:

  • Koalitionsvertrag und Klima-Sofortprogramm: Pläne und konkrete Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung
  • Know-How zum nationalen CO2-Handel
  • Carbon Contracts of Difference als zentrales Instrument zur Transformation der Industrie 
  • Die Eigenerzeugung: Weiter ein Erfolgsrezept!
  • Praxisbericht: Industrieversorgung aus einem (ausgeförderten) Windpark 
  • Märkte: Wo gehen die Energiepreise hin?
  • Strategien zum Energieeinkauf in verrückten Zeiten
  • Potenzielle Gasmangellage: Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Weitere Infos und die Anmeldung zu unserer Veranstaltung finden Sie in dem Veranstaltungskalender unserer RGC Manager App und in unserem RGC-Portal.

Wir freuen uns auf Sie!

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Lena Ziska