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Die EU-Kommission hat heute (20.07.2022) unter dem Motto „Save Gas for a safe winter“ ihren Gas-Notfallplan vorgestellt, der mögliche Maßnahmen zur Reaktion auf einen potenziellen Lieferstopp russischen Erdgases enthält.

Der EU-Gas-Notfallplan (RGC berichtete hier) enthält unter anderem folgende Maßnahmen:

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich – zunächst auf freiwilliger Basis – darum zu bemühen, den Gasverbrauch von 1. August 2022 bis 31. März 2023 um 15 Prozent zu reduzieren. Zum Vergleich wird dabei der Schnitt der vergangenen fünf Jahre im selben Referenzzeitraum herangezogen. Reduzieren sollen vor allem Haushaltskunden, die öffentliche Hand und die Industrie. Hier setzt die EU-Kommission auf Solidarität, sodass auch Mitgliedstaaten, die geringer von russischem Gas abhängig und daher von einer drohenden Gasmangellage weniger stark betroffen sind, ihren Gasverbrauch senken.

Die Mitgliedstaaten sollen bis September ihre nationalen Notfallpläne anpassen und darin ausführen, wie dieses Ziel erreicht werden soll.

Daneben schlägt die Kommission eine neue Verordnung des Rates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage vor, um auf diese Weise den Mitgliedstaaten die Senkung der Gasnachfrage um 15% von August 2022 bis März 2023 vorgeben zu können. Durch diese Verordnung könnte die Kommission unter bestimmten Umständen einen „Unionsalarm“ für die Versorgungssicherheit ausrufen, der die Mitgliedstaaten zur verbindlichen Senkung der Gasnachfrage verpflichtet.

Zudem enthält der EU-Gas-Notfallplan folgende Maßnahmen:

  • Die Mitgliedstaaten sollen der Industrie Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs schaffen. Hierfür könnten sich Auktionen oder Ausschreibungen eignen.
  • Geschützte Kunden wie Haushaltskunden oder Krankenhäuser haben auch weiterhin Priorität und sollen als letztes von einer Rationierung betroffen sein. Um deren Versorgung zu sichern, soll Energie in allen Sektoren eingespart und Gas nach Möglichkeit durch andere Energieformen – vorzugsweise erneuerbare oder weniger kohlenstoffintensive Energien – substituiert werden.
  • Sowohl bei der Beheizung als auch bei der Klimatisierung von Gebäuden soll ein sparsamer Umgang gepflegt werden.
  • Den Staaten wird aufgegeben, selbst Industriezweige festzulegen, die besonders geschützt sind und erst nachrangig abgeschaltet werden. Dabei sollen auch entsprechende Lieferketten berücksichtigt und aufrechterhalten werden.

Autorinnen: Sandra Horn
                       Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz

Die EU-Kommission hat angekündigt, diese Woche (KW 29) einen Entwurf eines Gas-Notfallplans vorzulegen.

Der Gas-Notfallplan soll Maßnahmen für einen möglichen Gasmangel in den kälteren Monaten enthalten.

Ziel des Gas-Notfallplans wird es sein, Gas einzusparen, um die Versorgungssicherheit auch im Herbst und Winter zu gewährleisten. Dafür werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, wie eine Begrenzung der Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden und Bürogebäuden auf 19 Grad Celsius. Daneben wird über Auktionen nachgedacht, mit denen finanzielle Anreize zum Verzicht auf den Gasverbrauch oder zur Substituierung durch andere Energieträger geschaffen werden.

Außerdem sollen in dem Gas-Notfallplan Regeln für eine mögliche Abschaltreihenfolge festgelegt sein. Berücksichtigt werden sollen beispielsweise die Relevanz einzelner Anlagen und die (gesellschaftlichen) Auswirkungen derer Abschaltung sowie Folgen einer Abschaltung in Bezug auf Lieferketten.

Autorinnen: Sandra Horn
                       Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch, den 13.07.2022, die „Verordnung zur befristeten Ausweitung des

Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Netzreserve“

(Stromangebotsausweitungsverordnung – StaaV) beschlossen, mit der Anlagen aus der Netzreserve

an den Strommarkt zurückkehren können.

Aufgrund des aktuell erhöhten Risikos eines Energiemangels verfolgt die StaaV das Ziel, die

Verstromung von Gas zu reduzieren. Dafür sollen Kraftwerke aus der Reserve zur Stromerzeugung

herangezogen werden. Auf diese Weise wird die Erzeugung von Strom aus Kohle und Öl unter

bestimmten Umständen wieder ermöglicht.

Anlagen, die kein Erdgas zur Erzeugung von Strom verwenden und in der Netzreserve vorgehalten

werden, können am Strommarkt teilnehmen. Auch Anlagen, für die ab dem 31. Oktober 2022 das

Kohleverfeuerungsverbot gilt, werden in die Netzreserve überführt und erhalten die Möglichkeit, am

Strommarkt teilzunehmen.

Die Erlaubnis für die Teilnahme am Strommarkt ist befristet bis zum 30. April 2023 und gilt nur bei

Vorliegen der Alarm- oder Notfallstufe nach dem Notfallplan Gas.

Die Verordnung wurde auf Grundlage des gerade erst beschlossenen

Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes (RGC berichtete hier) beschlossen und tritt am Donnerstag,

den 14.07.2022, in Kraft.

Autorinnen: Sandra Horn
                       Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz

Die THE veröffentlicht auf ihrer Website einen Hinweis zum geplanten Gasauktions-Modell mit näheren Informationen.

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgefordert, das sog. „Gasauktions-Modell“ kurzfristig als neues Regelenergieprodukt einzuführen (RGC berichtete hier).

Hieran arbeitet THE nunmehr und veröffentlichte zum aktuellen Stand einen Hinweis. Darin teilt die THE mit, dass das neue Regelenergieprodukt einen Fokus auf die „Aktivierung von Abschaltpotenzialen von Industrieverbrauchern für den Regelenergieeinsatz“ legt. Industrieverbrauchern soll es so möglich sein, ihre Verbräuche zu reduzieren und die eingesparten, aber kontraktierten Gasmengen wieder freizugeben und über die Lieferanten zur Stabilisierung der Netze zu verwenden.

Eine detaillierte Produktbeschreibung soll im Sommer 2022 fertiggestellt werden. Das Regelenergieprodukt selbst wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2022 eingeführt.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie hier informieren. Darüber hinaus sollten Sie sich dringend die Zeit nehmen und an unserem 17. Kanzleiforum „Gas in der Krise“ am 8./9. September 2022 in Hannover teilnehmen. Dort bereiten wir Sie und Ihr Unternehmen für den Ernstfall einer Gasmangellage vor und geben Ihnen weitere strategische Praxistipps.

Autorinnen: Sandra Horn
                       Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine Vulnerabilitätsstudie zur Gasmangellage ausgeschrieben. Ziel der Studie ist die Analyse von Wertschöpfungsketten, um der BNetzA als Bundeslastverteilerin im Falle einer erforderlichen Gasabschaltung die Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Im Rahmen der Studie wird analysiert, welche gesellschaftlichen Auswirkungen Gasabschaltungen bei Industrieunternehmen haben.

Nach der Leistungsbeschreibung der BNetzA sollen die Güter und Dienstleistungen der Industrieunternehmen in zehn, den Grad der gesellschaftlichen Bedeutung widerspiegelnden Gruppen eingeteilt werden. Die höchste Bedeutung haben dabei die Kategorien „Gut zur Notfallversorgung geschützter Kunden“ und „unsubstituierbare kritische Güter und Dienstleistungen“, während die Kategorie „Luxusgut“ die geringste Bedeutung hat.

Die Leistungsbeschreibung sieht zwei Ansätze zur Analyse vor:

  • Analyse der Wertschöpfungsketten, an deren Ende Güter oder Dienstleistungen der beiden Kategorien mit der höchsten gesellschaftlichen Bedeutung stehen (Bottom-up),
  • Analyse der Wertschöpfungsketten, in denen besonders große Gasmengen verbraucht werden (Top-down).

Auf Grundlage dieser Analyse soll die Bedeutung der Wertschöpfungsketten vergleichbar gemacht werden, sodass der BNetzA die Festlegung einer Abschaltreihenfolge ermöglicht wird.

Angebote zur Durchführung der Studie können bis zum 26. Juli 2022 abgegeben werden. Erste Ergebnisse im Rahmen eines formlosen Berichts werden bis Ende August, das finale Ergebnis der Studie bis Ende Oktober erwartet.

Über die weiteren Entwicklungen zur Gasmangellage werden wir Sie hier informieren. Darüber hinaus sollten Sie sich dringend die Zeit nehmen und an unserem 17. Kanzleiforum „Gas in der Krise“ am 8./9. September 2022 in Hannover teilnehmen. Dort bereiten wir Sie und Ihr Unternehmen für den Ernstfall einer Gasmangellage vor und geben Ihnen weitere strategische Praxistipps.

Autorinnen: Sandra Horn
                       Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz

In der dritten Folge unseres RGC Klimarecht Podcast spricht Dr. Franziska Lietz mit Yvonne Hanke über die aktuellen Entwicklungen bei der Gasmangellage. Was wurde am „Super-Energierechts-Donnerstag“ in der 47. Sitzung des Bundestages beschlossen?

Die 47. Sitzung des Bundestages war die letzte vor der Sommerpause. Deswegen hatte sie es wirklich in sich. Denn hier ging es um viele energierechtlich bedeutsame Gesetzgebungsvorhaben, von denen einige die aktuell drohende Gasmangelsituation adressieren. 

Dr. Franziska Lietz und Yvonne Hanke haben die Entwürfe gesichtet und die Debatte gestern abend für Sie verfolgt. Im RGC-Klimarecht-Podcast sprechen sie darüber, welche Regelungen verabschiedet wurden, was dies für industrielle Gasletztverbraucher in Deutschland bedeutet und welche weiteren Entwicklungen absehbar sind. 

Spotify: Der RGC Klimarecht Podcast: Folge 3: Aktuelles zur Energiekriese nach 47. Sitzung des Bundestages

Youtube: Der RGC Klimarecht Podcast Folge 3 – Youtube

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Reinhören und ein schönes Wochenende!

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beschreibt in einem am 20. Juni 2022 veröffentlichten Papier marktliche Instrumente, mit deren Hilfe insb. der industrielle Gasverbrauch reduziert werden soll und gibt dabei erstmals Näheres zum „Gasauktions-Modell“ bekannt.

Zunächst benennt und beschreibt die BNetzA in dem Papier das Instrument der Regelenergie:

Ist das Verhältnis zwischen abgenommenen und eingespeisten Gasmengen im Netz nicht ausgeglichen, setzt der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) Regelenergie ein, um auch während einer Gasmangellage Einspeisung und Verbrauch zum Ausgleich zu bringen.

Neben den existierenden Regelenergieprodukten, die insbesondere die kurz- oder langfristige Ausschreibung von Erdgasmengen an der Börse oder auf der Plattform von THE zum Inhalt haben (sog. Short Term Balancing Services oder Long Term Options), soll nun ein zusätzliches Regelenergieprodukt – das sog. Gasauktions-Modell – eingeführt werden.

Das Gasauktions-Modell (RGC berichtete hier) verfolgt das Ziel, industriellen Gasverbrauchern durch besonders flexible Produktparameter die Möglichkeit zu geben, ihre Verbräuche zu reduzieren und die so eingesparten Verbräuche über die Lieferanten zur Stabilisierung der Netze zu verwenden. Großverbraucher können hierbei ihre Bereitschaft anbieten, den Gasverbrauch zu selbst bestimmten Zeitpunkten zu reduzieren.

Notwendige Voraussetzung: U.a. über das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das am 24.06.2022 in die erste Lesung im Bundestag gestartet ist und bereits Mitte Juli in Kraft treten soll, sollen bereits abgeschlossene Gasverträge flexibilisiert werden (RGC berichtete hier). Mit dem Auktionsmodell soll dann ein Anreiz gesetzt werden, bereits kontrahierte Gasmengen wieder freizugeben.

Die Angebote der Reduzierungsbereitschaft sollen durch den Bilanzkreisverantwortlichen (Industriekunde oder Lieferant) über die Regelenergie-Plattform der THE eingestellt werden, sodass diese im Falle eines Engpasses abgerufen werden können.

Die BNetzA hat THE aufgefordert, das „Gasauktions-Modell“ kurzfristig – möglichst noch im Sommer 2022 – einzuführen. Die Kosten dieses Modells sollen in Form einer Umlage von den Bilanzkreisverantwortlichen getragen und so Bestandteil des Gaspreises werden.

Abzuwarten bleibt, welche weiteren Rahmenbedingungen gelten und ob der Anreiz hoch genug ist. Wir halten Sie hierzu selbstverständlich an dieser Stelle unterrichtet und unterstützen Sie bei Fragen rund um die Abgabe von Geboten.

Ein weiterer wichtiger Hinweis lässt sich dem Schreiben entnehmen: Die Börse EEX will nach aktuellem Stand auch bei Eintritt einer Gasmangellage den Betrieb des Spothandels fortführen, sodass eine marktbasierte Organisation bestehender Lieferverpflichtungen weiterhin möglich bleibt.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie hier informieren. Darüber hinaus sollten Sie sich dringend die Zeit nehmen und an unserem 17. Kanzleiforum „Gas in der Krise“ am 8./9. September 2022 in Hannover teilnehmen. Dort bereiten wir Sie und Ihr Unternehmen für den Ernstfall einer Gasmangellage vor und geben Ihnen weitere strategische Praxistipps.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz
                       Sandra Horn

Margining-Finanzinstrument als Absicherung der Energieunternehmen im Rahmen des Schutzschilds ist gestartet – Energiepreisbeihilfen für energieintensive Unternehmen lassen weiter auf sich warten.

Die stark gestiegenen Erdgas- und Strompreise stellen für viele Unternehmen eine besondere Belastung dar. Wie wir bereits hier berichtet haben, hat die Bundesregierung Anfang April ein Paket mit fünf Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Neben dem bereits gestarteten KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 und dem Bund-Länder-Bürgschaftsprogramm (RGC berichtete) ist nun die dritte Maßnahme gestartet: das sog. Margining-Finanzierungsinstrument.

Energieunternehmen, die Strom, Erdgas und Emissionszertifikate an den Terminbörsen handeln, müssen sog. Marginings als Sicherheitsleistungen erbringen, um ihre Produktion zu steuern und abzusichern. Steigen die Preise, so steigen auch diese Sicherheitsleistungen. Die Preissteigerungen können für Energieunternehmen zu Liquiditätsproblemen führen. Die gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier.

Durch dieses Finanzinstrument werden Energieversorger unterstützt, sodass industrielle Verbraucher nur mittelbar davon profitieren. Denn durch die Unterstützung sollen weitere Ausfälle von Versorgungsunternehmen verhindert und insgesamt eine Erhöhung der Versorgungssicherheit angestrebt werden.

Die von der energieintensiven Industrie sehnlich erwarteten Energiepreisbeihilfen und das „Energiekostendämpfungsprogramm“, welches die Erdgas- und Stromkosten teilweise abdämpfen soll, sind hingegen noch nicht angelaufen. Sobald diese in den Startlöchern stehen, werden wir Sie in unseren RGC-News darüber informieren.

Autorinnen: Pia Weber
                       Yvonne Hanke

Wirtschaftsminister Robert Habeck hat in einer Pressemitteilung unter anderem die Einführung von Gasauktionen angekündigt, die ab dem Sommer stattfinden sollen. Worum geht es?

Es gibt derzeit viele aktuelle Entwicklungen zu der Frage, wie knappe Gasmengen im Falle einer Gasmangellage verteilt werden sollen.

Bis zum 16.5.2022 hatte die Bundesnetzagentur eine Datenabfrage bei Industriekunden mit einer Erdgas-Anschlusskapazität ab 10 MW im Hinblick auf eine mögliche Gasmangellage durchgeführt (RGC berichtete). In einem Schreiben vom 17.5.2022 hatte die BNetzA sodann angekündigt, dass diese Daten ab Herbst 2022 in der sog. Sicherheitsplattform Gas auf Grundlage des EnSiG gemanagt werden sollen. Bis dahin seien lediglich pauschale Reduzierungsentscheidungen möglich. Unsere Kritik an diesem Vorgehen war bislang, dass der Start einer solchen Verteilplattform erst im Herbst bei einer früheren Gasmangelsituation zu spät kommen könnte.

In einer Pressemitteilung vom 19.6.2022 hat das BMWK nun weitere Maßnahmen, begründet mit der weiteren Zuspitzung der Gasversorgungssituation, angekündigt. Der Gasverbrauch müsse weiter gesenkt werden, um für den Winter ausreichende Gasspeicherfüllstände zu gewährleisten. Hierzu werden die folgenden Maßnahmen angekündigt:

  • Reduzierung des Gaseinsatzes zur Stromerzeugung / Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz

Der Entwurf eines Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetzes, der aktuell im parlamentarischen Verfahren ist, soll es u.a. ermöglichen, den Verbrauch von Gas zur Stromerzeugung zu sanktionieren oder sogar zu verbieten. Stattdessen sollen als Gasersatzreserve auf Abruf Kohlekraftwerke wieder verstärkt zum Einsatz kommen. Diese Gasersatz-Reserve soll befristet bis zum 31.03.2024 eingerichtet werden. Folge hiervon ist letztlich also eine Verzögerung des Kohleausstiegs. Zudem geht das Ministerium davon aus, dass durch die Reaktivierung von Kohlekraftwerken Gaskraftwerke aus dem Markt gedrängt werden.

Angekündigt wurde auch eine parallele Verordnung, mit der die Gasersatzreserve aktiviert werden soll, d.h. die die konkreten Modalitäten der Regulierung bzw. Sanktionierung vorgeben soll. Bislang enthalten die geplanten Regelungen noch keine ausdrückliche Herausnahme von Industrie-Eigenversorgungskraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung, welche wir aber für dringend erforderlich halten, um nicht noch zusätzliche Risiken bezüglich der Versorgungssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu erzeugen.

  • Einführung eines Gasauktionsmodells voraussichtlich im Sommer

Es soll ein Gasauktions-Modell an den Start gehen, welches Anreize zur Gaseinsparung für Industrieunternehmen schaffen soll, um das verfügbare Gas dann zum Einspeichern für mögliche Engpässe im Winter zu nutzen. Es sollen also diejenigen Unternehmen, die auf Gas freiwillig verzichten können, hierfür eine auf alle Verbraucher umgelegte Vergütung erhalten können. Dieser Mechanismus soll bereits im Sommer zur Verfügung stehen.

Zur genauen Ausgestaltung dieses Anreizmodells ist bislang noch wenig bekannt. Konkret soll ein Gas-Regelenergieprodukt geschaffen werden, welches an bestehende Regelenergieprodukte im Strommarkt angelehnt ist. Industriekunden sollen gemeinsam mit ihren Lieferanten auf freiwilliger Basis gegen eine rein arbeitspreisbasierte Vergütung ihren Verbrauch in Engpasssituationen reduzieren und Gas dem Markt zur Verfügung stellen können (sog. Demand-Side Management).

Wir begrüßen diesen Ansatz, denn unserer Ansicht nach sind marktbasierte Instrumente zum Umgang mit der Gasmangellage stets Zwangsmaßnahmen, wie bspw. Reduzierungsanordnungen vorzuziehen. Die Wirksamkeit wird allerdings stark von der konkreten Ausgestaltung abhängen.

  • Unterstützung der Einspeicherung durch die THE

Die THE als Haupt-Verantwortlicher nach dem novellierten EnWG für die Beschaffung von Gasmengen zur Einspeicherung soll weitere Kreditlinien zur Verfügung gestellt bekommen, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können.

Wir werden die Entwicklungen weiter für Sie verfolgen und an dieser Stelle regelmäßig dazu berichten.

Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
                       Yvonne Hanke

Russland hat heute angekündigt, die Gaslieferungen nach Deutschland über Nord Stream 1 um 60 % zu kürzen. Laut BNetzA sind die Gasflüsse aber noch stabil.

Die Darstellung Russlands, Wartungsarbeiten seien der Grund für die aktuelle Reduzierung der Liefermenge um 40 %, wird durch die BNetzA nicht bestätigt. Auf die heutige Ankündigung Russlands, die Gasflüsse insgesamt um 60 % zu reduzieren, gab die BNetzA bekannt, die Lage zu beobachten und die Auswirkungen zu prüfen. Derzeit läge der Gasfluss aber stabil bei 59,1 % und falle nicht weiter. Die Versorgungssicherheit in Deutschland sei weiter gewährleistet.

Sobald sich etwas Neues ergibt, unterrichten wir Sie an dieser Stelle.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz