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Neue Klimaklage gegen das Klimaschutz-Sofortprogramm im Verkehrssektor


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vorgestern Klage gegen die Bundesregierung und ihr Klimaschutz-Sofortprogramm vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben.

Am Montag, 5. September, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH), vertreten durch Rechtsanwalt Remo Klinger, der bereits für eine Reihe von Klimaklagen im Auftrag der DUH verantwortlich zeichnet, Klage gegen das Klimaschutz-Sofortprogramm des Bundes erhoben.

Das Klimaschutz-Sofortprogramm, das Bundes-Verkehrsminister Wissing am 13. Juli 2022 vorgestellt hatte, verstoße gegen das Klimaschutzgesetz des Bundes: Nach dem Programm sollen in den Jahren zwischen 2022 und 2030 nicht wie geplant 271 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, sondern, wie die Bundesregierung selbst einräumte, lediglich 13 Millionen Tonnen.

Konkret fordert die DUH, dass ein neues und optimiertes Sofortprogramm erlassen werden müsse, welches nicht nur Versäumnisse des Vorjahres ausgleiche, sondern zukünftig erforderliche Reduzierungen konkret vorsehe. Diese könnten – so schlägt die DUH vor – bspw. ein Tempolimit von 100 km/h auf der Autobahn, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts sein, die Einsparung klimaschädlicher Subventionen wie bspw. der Dienstwagenpauschale, eine von der Fahrleistung unabhängige Pkw-Maut oder eine CO2-basierte Neuzulassungssteuer beim Autokauf sei.

Fraglich ist nun insbesondere, ob das OVG die Klage aufgrund einer Klagebefugnis der DUH als zulässig erachtet und sich sodann inhaltlich mit den Angriffspunkten auseinandersetzen wird.

Autorin: Dr. Franziska Lietz