Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen
Bundesnetzagentur gibt die Anforderungen an Gebote der nächsten Ausschreibungsrunde bekannt Für Strom aus Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen ab einer Größe von 750 Kilowatt wird die Höhe der Förderung nach dem EEG in Ausschreibungsverfahren festgelegt. Der in dieser Ausschreibung ermittelte anzulegende Wert bestimmt die Höhe des Zahlungsanspruchs (Marktprämie).
Das Ausschreibungsverfahren wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) jedes Jahr in zwei Gebotsrunden durchgeführt.
Für die nächsten Gebotstermine am 01.Juni 2020 hat die BNetzA auf ihrer Internetseite die Teilnahmevoraussetzungen bekannt gegeben.
Details dazu finden Sie hier und hier.
Die Ausschreibung findet trotz der Ausnahmesituation durch das Corona-Virus statt. Gebote sind fristgerecht einzureichen. Die BNetzA weist aber darauf hin, dass sie die Gebote voraussichtlich nur zeitlich verzögert prüfen kann und sie die Zuschlagsentscheidung erst nach Beruhigung der Lage im Internet bekanntgeben wird. Weitere Infos dazu finden Sie hier.