Gasmangellage: Bundeskabinett beschließt Gasumlage
Die Bundesregierung hat am Donnerstagabend im Umlaufverfahren eine Verordnung zur Einführung der sog. Gas-Umlage beschlossen.
Mit der Gas-Umlage soll auf die Tatsache reagiert werden, dass aufgrund mangelnder russischer Gasimporte die Kosten für Erdgas stark steigen. Um nicht durch ein einseitiges Preisanpassungsrecht, wie in § 24 EnSiG vorgesehen, einzelne Gasverbraucher massiv zu belasten, hat sich die Bundesregierung nun dafür entschieden, eine sog. saldierte Preisanpassung auf Basis des § 26 EnSiG einzuführen und die entsprechende Verordnung nunmehr verabschiedet. RGC berichtete zum Referentenentwurf der Verordnung und zu dessen Inhalten im Detail hier.
Die Verordnung soll Mitte August in Kraft treten und ab dem 1. Oktober greifen. Vorher wird sie dem Bundestag noch zur Konsultation vorgelegt.
Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz „FAQs“ zur Gasumlage veröffentlicht. Darin geht es insbesondere auf die Notwendigkeit und Wirkweise der Umlage ein und beschreibt u.a. Entlastungsmöglichkeiten und die Berechnung der Höhe der Umlage.
Die genaue Höhe der Umlage soll vom Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH, am 15. August 2022 mitgeteilt werden.
Autorinnen: Yvonne Hanke
Dr. Franziska Lietz
Sandra Horn