Energierecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, das unter anderem das Regulierungsrecht, das Energiewirtschaftsrecht sowie das Energieumweltrecht bzw. das Recht der erneuerbaren Energien umfasst. Alle Bereiche des Energierechts unterliegen einem ständigen Wandel, angetrieben durch Entwicklungen im EU-Energierecht, technische Innovationen und nicht zuletzt die mittlerweile alle Bereiche des Energierechts beeinflussende Digitalisierung. Damit besitzt das Energierecht mittlerweile auch vielfache Bezüge zum IT-Recht und zum Datenschutzrecht.

Die nationale SPK-Förderrichtlinie wurde durch die Europäische Kommission genehmigt.

Die Europäische Kommission hat am 19. August 2022 die lang erwartete Genehmigung der nationalen Förderrichtlinie erteilt. Die Antragsformulare wurden bereits im Juli im Formular-Management-System (FMS) der DEHSt veröffentlicht (RGC berichtete). Das Ende der Antragsfrist wurde noch nicht veröffentlicht – ist aber nach allgemeinen Informationen weiterhin für den 30. September 2022 vorgesehen.

Die DEHSt weist darauf hin, dass die Anträge auf Strompreiskompensation erst dann rechtswirksam eingereicht werden können, wenn die Antragsfrist bekannt gegeben wurde. Dies ist in Vorbereitung, jedoch noch nicht umgesetzt. Antragsberechtigte Unternehmen sollten die Anträge zur Strompreiskompensation vorbereiten, bis zum Einreichen jedoch die Veröffentlichung der Frist durch die DEHSt abwarten, um einen rechtswirksamen Antrag sicherzustellen.

Die DEHSt hat auf ihrer Webseite zwei Leitfäden zur Strompreiskompensation zur Verfügung gestellt – einen für Antragstellende „zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten“ und einen für Wirtschaftsprüfer*innen zur Prüfung dieser Anträge (RGC berichtete).

Zu diesem Thema veranstalten wir ein RGC-Fokus-Webinar am 12. September 2022, in dem wir Sie in kompakten 1,5 Stunden zu den Neuerungen der Strompreiskompensation und den Änderungen des Antragsverfahrens informieren. Zur Anmeldung zu unserem RGC-Fokus gelangen Sie hier.

Autorinnen:  Lena Ziska
                        Sandra Horn

Rechtsanwältin Yvonne Hanke von RGC befasst sich bereits seit Ende 2021 mit der Energie(-preis-)krise. In ihrem Vortrag gibt sie Handlungsempfehlungen für das Vorgehen bei (geplanten) Abschaltungen und Möglichkeiten zum vertraglichen Umgang mit diesem Thema aus ihrer umfangreichen Beratungserfahrung.

Wir freuen uns sehr, Sie am 8. und 9.9. endlich wieder persönlich in Hannover begrüßen zu dürfen. Bei unserem Kanzleiforum werden wie üblich sowohl externe Referenten, als auch Experten aus unserem RGC-Team zu Wort kommen. Diese möchten wir Ihnen zuvor bereits vorstellen.

Yvonne Hanke ist seit rund zehn Jahren als Rechtsanwältin im Energierecht tätig und berät vornehmlich zu Fragen von Gasmangel, Energieverträgen und Energieinsolvenzen.

In ihrem Vortrag wird Sie Yvonne Hanke – wie schon zuvor in unseren Mandantenbriefings – zur Gas- bzw. Energiemangel-Thematik auf den aktuellen Stand bringen. Schwerpunkte werden sicherlich vor allem die Gasumlagen sowie mögliche Reduzierungen seitens der BNetzA sein.

Darüber hinaus wird Frau Hanke das Thema auch von der vertragsrechtlichen Seite beleuchten: Welche Strategien sollten Industrieunternehmen bei künftigen Vertragsverhandlungen wählen? Wie ist mit dem Umstand des geringer werdenden Verhandlungsspielraumes umzugehen? Auf welche Aspekte ist vor dem Hintergrund des Gasmangels besonders zu achten?

Wir freuen uns sehr auf diesen und viele weitere spannende Vorträge auf unserem Kanzleiforum am 9.9.2022!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link.

Ihr RGC-Team

Das OLG Nürnberg hat in einer aktuellen Entscheidung einen strengen Maßstab bei der anzuwendenden Sorgfalt sowie der wirksamen Delegation bei Compliance-Sachverhalten angelegt.

Ein Urteil aus dem Frühjahr diesen Jahres befasst sich mit der Haftung eines Geschäftsführers für Compliance-Verstöße eines Mitarbeiters. Zwar ging es hier konkret um einen Fall von untreuem Verhalten. Dennoch lassen sich die wesentlichen Gedanken auch auf Compliance-Verstöße im Bereich des Energie-, Umwelt- Klima- oder Arbeitsschutzrechtes übertragen. Dies könnte z.B. unzureichende oder falsche Meldungen im Hinblick auf Förderungen oder Privilegien betreffen.

In § 43 Abs. 1 GmbHG ist geregelt, dass der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden hat. Selbstverständlich kann der Geschäftsführer nicht jede einzelne anfallende Pflicht selbst erledigen bzw. die Erledigung überwachen. Aus diesem Grund hat er grundsätzlich die Möglichkeit zur Delegation von Pflichten. Das OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Endurteil v. 30.03.2022 – 12 U 1520/19) machte in seiner Entscheidung jedoch deutlich, dass an eine wirksame Delegation hohe Anforderungen bestehen.

Das OLG stellte diesbezüglich fest, dass Organisationspflichten und somit auch die Pflichten zur Einführung und Umsetzung von Compliance-Maßnahmen bzw. eines Compliance Management Systems direkt aus der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsführers folgen.

Zu den von einem Geschäftsführer geforderten „geeigneten organisatorischen Vorkehrungen“ zur Verhinderung von Pflichtverletzungen durch Mitarbeiter gehörten auch Kontrollmaßnahmen. Der Geschäftsführer müsse „sofort eingreifen, wenn sich Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten zeigen“.

Der Geschäftsführer könnte zwar auch diese Überwachungspflicht auf ihm unterstellte Mitarbeiter delegieren. Dann müsse er aber deren Aufgabenerfüllung beaufsichtigen und überwachen. Folglich bleibe der Geschäftsführer – auch bei mehrstufiger Delegation – quasi als Oberaufsicht verantwortlich.

Unterlässt der Geschäftsführer die Schaffung einer Unternehmensorganisation, die die Wahrung des Vier-Augen-Prinzips für schadensträchtige Tätigkeiten erfordert und eine angemessene Überwachung, kann dies dazu führen, dass er seine Pflichten nicht wirksam delegiert hat und er persönlich für hierdurch entstehende Schäden haftet.

Im Ergebnis kann man die vom OLG aufgezeigten Risiken nur mit einer durchdachten und sorgfältig aufgebauten Compliance-Organisation reduzieren. Insbesondere ein geeignetes IT-System zum Compliance-Management ist hierzu geeignet.

Für das Energie-, Umwelt- und Klimarecht bieten wir mit unserer RGC-Manager Websoftware eine praxisgerechte Lösung. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite www.rgc-manager.de. Sofern Sie an einer unverbindlichen und kostenfreien Demo unserer Software interessiert sind, wenden Sie sich an Herrn Füglein fueglein@ritter-gent.de.

Autorin: Dr. Franziska Lietz

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat in einer Pressemitteilung die Entgelte und Umlagen veröffentlicht, die ab dem 1. Oktober 2022 anfallen werden. Daneben stellt sie FAQ-Dokumente zu den verschiedenen Entgelten und Umlagen zur Verfügung. Gleichzeitig wurde von Bundeskanzler Olaf Scholz eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas bekannt gegeben.

Nachdem bereits die Höhe der Gasbeschaffungsumlage veröffentlicht wurde (RGC berichtete hier), legt die THE nun auch die weiteren Entgelte und Umlagen fest. Die offizielle Pressemitteilung der THE finden Sie hier.

Festgelegt werden unter anderem die Bilanzierungsumlage in Höhe von 5,70 EUR/MWh für SLP- bzw. 3,90 EUR/MWh für RLM-Kunden. Zudem wird neben dem Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas in Höhe von 0,45 EUR/MWh eine Konvertierungsumlage in Höhe von 0,38 EUR/MWh zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung erhoben.

Erstmals wird die Gasspeicherumlage auf Basis des § 35e EnWG in Rechnung gestellt – diese beträgt 0,59 EUR/MWh und dient der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen.

Das VHP-Entgelt wurde auf 0,00148 EUR/MWh festgelegt und wird dem abgebenden und dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen in Rechnung gestellt.

Neben der Veröffentlichung der Entgelte und Umlagen hat die THE zwei FAQ-Dokumente zur Verfügung gestellt – eines für die Gasbeschaffungs- sowie die Gasspeicherumlage und ein zweites für die sonstigen Entgelte und Umlagen. Darin beantwortet die THE grundlegende Fragen zu den Entgelten und Umlagen, wie z.B. zum jeweiligen Hintergrund, zu Berechnungsmethoden und zur Art und Weise der Erhebung.

Zudem gab Bundeskanzler Olaf Scholz bekannt, dass die Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19% auf 7% für die Dauer der Erhebung der Gasbeschaffungsumlage, also bis März 2024, gesenkt werde. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Ablehnung der EU, die Gasbeschaffungsumlage komplett von der Mehrwertsteuer zu befreien. Letzteres sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas sei hingegen möglich, sodass diese nun umgesetzt wird.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz
                       Sandra Horn

Nadja Kampf und Jürgen Nordlohne von der Pöppelmann GmbH & Co. KG Kunststoffwerk-Werkzeugbau werden in ihrem Vortrag darstellen, wie die Versorgung eines Industriestandortes mit Erneuerbaren Energien in der Praxis aussehen kann.

Unser Kanzleiforum, das dieses Jahr zum ersten Mal wieder live und in Farbe am 8. und 9. September stattfindet, ist übrigens nicht nur wegen der praxisnahen Vorträge für uns ein Highlight des Jahres. Auch die Abendveranstaltung am 8. September (dieses Mal in der Veranstaltungslocation des acht&siebzig, gelegen am Maschsee in Hannover) mit gutem Essen und gutem Wein (wer möchte) ist eine schöne und entspannte Gelegenheit, bei der Mandanten und Berater ins Gespräch kommen können.

Vorab stellen wir Ihnen mit unseren News unsere Referenten vor. Nadja Kampf und Jürgen Nordlohne vom Unternehmen Pöppelmann GmbH & Co. KG Kunststoffwerk-Werkzeugbau werden uns dieses Mal mit einem Praxisvortrag unterstützen.

Nadja Kampf ist nach Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und Studium zur Rechtsfachwirtin seit 2013 bei Pöppelmann in der Rechtsabteilung und später in der Abteilung Compliance, Versicherungen & Risikomanagement tätig, dort insbesondere mit dem Schwerpunkt Energierecht.

Jürgen Nordlohne ist nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und dem Studium der Betriebswirtschaftslehre seit über 20 Jahren für das Unternehmen Pöppelmann tätig. Nach den Positionen Assistent der Geschäftsführung sowie Leiter Controlling hat er aktuell die Leitung des Bereiches Compliance, Versicherungen & Risikomanagement inne.

Die Referenten stellen zunächst – gemeinsam mit unserem RGC-Team – die praktischen Herausforderungen für ein Unternehmen der Kunststoffindustrie dar, eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien zu realisieren.

Ein erster Schwerpunkt des Vortrages ist der Bau von eigenen PV-Anlagen. In praktischer ebenso wie rechtlicher Hinsicht stellen sich Fragen der Realisierung der Netzanbindung oder Zusammenrechnung von Anlagen. Zudem wird angesprochen, wie sich die kürzliche Änderung vieler rechtlicher Rahmenbedingungen, insb. die Abschaffung der EEG-Umlage und die Änderung der EEG-Förderregelungen auf industrielle PV-Konzepte auswirken.

Den zweiten Schwerpunkt bildet die Nutzung von Windkraft für ein Industrieunternehmen. Hier erfolgt eine Bewertung bzw. ein Vergleich der Optionen der Anbindung oder Errichtung von eigenen Anlagen und Strombezug per Direktleitung oder Zukauf von Windstrom via PPA.

Wir freuen uns sehr auf diesen und viele weitere spannende Vorträge auf unserem Kanzleiforum am 9. September 2022!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link.

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Dr. Franziska Lietz
                 RGC-Team


Eva Schreiner, Rechtsanwältin und Leiterin des Hauptstadtbüros des Bundesverbandes der Energieabnehmer, VEA, befasst sich in ihrem Vortrag mit den Möglichkeiten der Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme.

Am 8. und 9. September findet unser 17. RGC-Kanzleiforum statt – erstmals wieder live und vor Ort in Hannover. Wir freuen uns sehr, Sie endlich wieder persönlich bei uns begrüßen zu dürfen.

In unseren News möchten wir Ihnen in den Wochen vor der Veranstaltung schon einmal unsere Referenten vorstellen.

Eva Schreiner ist nach Stationen als Rechtsanwältin, Unternehmens- und Verbandsjuristin seit August 2019 Leiterin des Hauptstadtbüros des Bundesverbandes der Energieabnehmer, VEA. Damit vertritt sie die energiepolitischen Interessen des Verbandes und setzt sich für über 4.500 Mitgliedsunternehmen ein, die vorwiegend aus dem energieintensiven Mittelstand stammen. Zu ihrer Arbeit gehören das proaktive Anstoßen gesetzgeberischer Aktivitäten und Positionierungen in Gesetzgebungs- und Konsultationsverfahren. Die Teilnahme an Experten- und Gesprächsrunden in Politik, bei Behörden und anderen Verbänden ist selbstverständlich Teil ihrer Tätigkeit. Ihre Themengebiete sind die Energiepolitik und das Energierecht in seiner ganzen Breite.

In ihrem Vortrag geht es um die Möglichkeiten der Dekarbonisierung von industrieller Prozesswärme und die sich in diesem Zusammenhang stellenden politischen und rechtlichen Herausforderungen. Hierbei stellt sie unter anderem die VEA-Initiative zur Dekarbonisierung der Prozesswärme dar.

Wir freuen uns sehr auf diesen und viele weitere spannende Vorträge auf unserem Kanzleiforum am 9.9.2022!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link.

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Dr. Franziska Lietz
                 RGC-Team

Die von Wirtschaftsminister Habeck vorgelegten Verordnungsentwürfe betreffen zum einen kurzfristige, zum anderen mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, die Wärmeversorgung in den kalten Monaten sicherzustellen.

Der Verordnungsentwurf, der kurzfristig wirksame Maßnahmen enthält, soll direkt vom Bundeskabinett ohne weitere Beteiligung des Bundesrats/-tags beschlossen werden und vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023 gelten. Der Verordnungsentwurf richtet sich an Privathaushalte, die öffentliche Hand und an Unternehmen und sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor (nicht abschließend):

  • Privathaushalte: Vertragliche Verpflichtungen in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt, sodass Mieter, die weniger heizen möchten, hierdurch nicht gegen ihren Mietvertrag verstoßen. Zudem dürfen private Pools im Innen- und Außenbereich, die nicht gewerblich genutzt werden, vorerst nicht mehr beheizt werden.
  • Öffentliche Hand: In Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden wird eine Höchsttemperatur von 19 Grad – abhängig von der Art der Tätigkeit – vorgeschrieben (Ausnahme: Kliniken u.ä.). Zudem sind in öffentlichen Nichtwohngebäuden Boiler und Durchlauferhitzer für Waschbecken auszuschalten (Ausnahme: entgegenstehende Hygienevorschriften). Daneben soll die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern in der Regel ausgeschaltet werden. Eine Ausnahme gilt hier für Sicherheits- und Notbeleuchtung.
  • Unternehmen: Um Privathaushalten die Möglichkeit zu geben, weniger Gas zu verbrauchen, müssen Gasversorger und Eigentümer größerer Wohngebäude ihre Kunden und Mieter über den voraussichtlichen Energieverbrauch, die hiermit zusammenhängenden Kosten und Einsparpotenziale informieren. Beleuchtete Außenwerbung soll in der Zeit von 22 bis 6 Uhr abgeschaltet werden. Zudem wird die für Arbeitsräume privater Arbeitgeber geltende Mindesttemperatur auf die für die öffentliche Hand geltenden Grenzen abgesenkt.

Der Verordnungsentwurf, der mittelfristig wirksame Maßnahmen enthält, bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024 gelten. Der Entwurf enthält im Wesentlichen folgende Maßnahmen (nicht abschließend):

  • Die Energieeffizienz von Heizungsanlagen soll gesteigert werden. Daher gilt für Gebäude eine Pflicht zur jährlichen Heizungsprüfung, sodass alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen einen entsprechenden Heizungscheck bis zum Ablauf der Heizperiode 2023/2024 durchführen müssen.
  • Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch min. 10 GWh/a beträgt und die ein Energieaudit nach dem EDL-G durchgeführt haben, sollen ab dem 1. Oktober 2022 die konkret identifizierten und als wirtschaftlich durchführbar bewerteten Energieeffizienzmaßnahmen durchführen.

Autorinnen: Yvonne Hanke
                       Dr. Franziska Lietz
                       Sandra Horn

Seit heute, 15.8.22, kennen wir die Höhe der sog. Gasumlage.

Die sog. Gasumlage, die die Mehrkosten der Gasimporteure auf die Gasletztverbraucher verteilen soll (RGC berichtete), wird 2,419 ct pro Kilowattstunde betragen.

Noch nicht abgeschlossen ist allerdings die Diskussion darüber, ob künftig auf die Gasumlage auch die Umsatzsteuer anfallen wird.

Die offizielle Pressemitteilung der THE finden Sie hier.

Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
                       Yvonne Hanke
                       Sandra Horn

Prof. Dr. Richard Hanke-Rauschenbach von der Leibniz Universität Hannover befasst sich in seinem Vortrag mit dem „Fuel Switch“ für die industrielle Prozesswärme.

In den nächsten Wochen läuft der Countdown zum 17. RGC-Kanzleiforum. Wir stellen Ihnen an dieser Stelle unsere Referenten und ihre spannenden Vortragsthemen vor. Den Anfang macht Prof. Dr. Richard Hanke-Rauschenbach von der Leibniz Universität Hannover:

Prof. Dr. Richard Hanke-Rauschenbach hat in Leipzig Energietechnik studiert und wurde 2007 in Magdeburg promoviert. Seit 2014 ist er Professor für elektrische Energiespeichersysteme und Leiter des Instituts für elektrische Energiesysteme der Leibniz Universität Hannover.

In seiner Forschung befasst er sich mit der Gestaltung und Betriebsführung von vernetzten Energie- und Stoffwandlungssystemen mit besonderem Schwerpunkt auf Wasserstoff. Derartige Systeme spielen sowohl im Kontext der Energiewende – insbesondere im Zusammenhang mit der Sektorenkopplung -, als auch im Bereich zukünftiger Antriebssysteme für Fahrzeuge und Flugzeuge eine wichtige Rolle. 

In seinem Vortrag „Prozesswärme: Weg von den Fossilen … hin zu – ja, was eigentlich?“ beleuchtet er die Möglichkeiten, die Unternehmen zum Energieträgerwechsel und damit zur Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns sehr auf diesen und viele weitere interessante Vorträge auf unserem Kanzleiforum am 9.9.2022!

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link.

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Dr. Franziska Lietz

In der vierten Folge unseres RGC Klimarecht Podcast spricht Dr. Franziska Lietz mit Eva Schreiner, VEA, über die Dekarbonisierung der industriellen Wärmeversorgung mit Dekarbonisierungsstrompreisen.

Bei der Wärmeversorgung in der Industrie besteht viel Potential, zum Klimaschutz beizutragen. Die Dekarbonisierung dieser Wärmeversorgung zu gestalten, ist daher sowohl Aufgabe der Unternehmen, als auch des Gesetzgebers bzw. der Politik. Wie kann eine solche Gestaltung aussehen, die die Belange der Wirtschaft ebenso wie des Klimaschutzes angemessen berücksichtigt? Welche Anreize können gesetzt werden und welche „low hanging fruits“ sind greifbar?

Mit Eva Schreiner vom Verband der Energieverbraucher (VEA) diskutiert Dr. Franziska Lietz über die verschiedenen Möglichkeiten der Dekarbonisierung der industriellen Wärmeversorgung, wie die Zukunft der dezentralen Eigenversorgung, Solarthermie und Wasserstoff. Außerdem geht es um das neue und spannende Thema Dekarbonisierungsstrompreise.

Hier reinhören auf Spotify: Dekarbonisierung der industriellen Wärmeversorgung mit Dekarbonisierungsstrompreisen Interview mit Eva Schreiner, VEA – Der RGC Klimarecht Podcast | Podcast auf Spotify

Ihr RGC-Team