Neue Förderaufrufe für klimafreundliche Nutzfahrzeuge
Das Verkehrsministerium fördert H2- und E-Nutz- und Sonderfahrzeuge mit bis zu 80%.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat aktuell neue Förderaufrufe für klimafreundliche Nutz- und Sonderfahrzeuge bekannt gegeben. Diese betreffen vor allem emissionslose H2/Brennstoffzelle-, Hybrid- und Elektronutzfahrzeuge sowie entsprechende Machbarkeitsstudien. Es sind hierbei Förderungen von bis zu 80% möglich.
Basis ist die „Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur“ (KsNI) und eine dazugehörige Änderungsrichtlinie vom 21. März 2022.
Konkret gefördert wird
die Anschaffung von Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen und umgerüsteten Dieselfahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle sowie Plug-In-Hybriden und hybrider Oberleitungsantriebe,
- die Beschaffung von Tank- und Ladeinfrastruktur,
- die Erstellung von Machbarkeitsstudien.
Zuwendungsberechtigt sind
- Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine,
- Leasinggeber oder Fahrzeugvermieter.
Als Höhe des Zuschusses wird angegeben
•
- 80 % der Investitionsmehrausgaben bei Fahrzeuganschaffungen,
- 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben bei Tank- und Ladeinfrastrukturanschaffungen,
- Machbarkeitsstudien werden mit 50 % bezuschusst.
Die Antragsfristen laufen jeweils vom 29.06.2022 bis 10.08.2022.
Weitere Informationen und Details finden Sie auf der Webseite des Förderaufrufes.
Autorin: Dr. Franziska Lietz