Green Judgement, anstatt Green Deal! Bezirksgericht in Den Haag verurteilt Shell zur stärkeren CO2-Reduzierung!
Die Gerichte machen Druck beim Klimaschutz!
Shell wurde gestern von einem Bezirksgericht in Den Haag verurteilt, seine Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2019 um 45 Prozent zu verringern. Laut dem Gericht müsse Shell seinen Beitrag „im Kampf gegen gefährlichen Klimawandel“ leisten, denn es trage mit seinem Geschäft zu den „schlimmen“ Folgen des Klimawandels für die Bevölkerung bei und sei „verantwortlich“ für enorme Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen.
Nach dem schon als historisch eingeschätzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz kommt nun ein weiterer Paukenschlag der Justiz, die beim Klimaschutz eine zunehmend führende Rolle einnimmt. Erstmalig wurde ein Konzern dazu verpflichtet, die Klimaschutzziele aus dem Pariser Klimaabkommen mit konkreten Maßgaben umzusetzen. Shell konnte sich nicht erfolgreich damit verteidigen, bereits intern einen Plan beschlossen zu haben, die CO2-Emissionen im Vergleich zu 2016 bis 2030 um 20 %, bis 2035 um 45 % und bis 2050 schließlich um 100% zu verringern. Diese Pläne sind dem Gericht zu vage und nicht ausreichend.
Geklagt haben sieben Umweltverbände, die durch 17.000 Bürger unterstützt werden. Die Klage ist möglich, weil es in den Niederlanden eine Art Verbandsklagerecht in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention gibt, zu dem das Pariser Klimaabkommen zählt. Das deutsche Recht kennt ein solches Klagerecht nicht. Es handelt sich um ein Urteil erster Instanz und Shell hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.
Das Urteil aus Den Haag zeigt, dass die Industrie einen zügigen Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele leisten muss. Aber aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir, dass die deutsche Wirtschaft intensiv dabei ist, die Möglichkeiten von CO2-Reduzierungen zu ermitteln und sich bereits zahlreiche Projekte in der Planung befinden. Eine Verweigerungshaltung der Industrie im Hinblick auf den Klimaschutz gibt es hierzulande sicher nicht. Das Urteil sollte aber als Fingerzeig verstanden werden, diese Projekte auch schnellstmöglich umzusetzen. Schnellstmöglich muss dabei jedoch heißen, die Produktion auch in Deutschland und Europa zu erhalten. Dem Klimaschutz ist nicht geholfen, wenn Konzerne ihre Produktion ins Ausland mit geringeren Klimaschutzvorgaben verlagern oder zwangsweise ihre CO2-intensiven Spaten an russische oder chinesische Unternehmen veräußern müssen.
Ein vorbildliches Projekt planen z.B. BP, Evonik und weitere Unternehmen, indem sie federführend die Errichtung eines Wasserstoffnetzes mit dem Ziel der Dekarbonisierung vorantreiben. Details zu dem „GetH2-Projekt“ können Sie hierzu in unserem Mandanteninterview erfahren, welches als Video in unserer Mediathek kostenfrei bereitsteht.
Zudem können wir Ihnen nur erneut die Teilnahme an unserem Netzwerk „RGC-Praxisforum Zukunft: CO2-neutrale Gestaltung von Versorgungs- und Produktionskonzepten“ ans Herz legen, welches am 17. Juni 2021 mit einer kostenfreien Auftaktveranstaltung startet. Infos finden Sie hierzu auf unserer #RGC-TOPKlima-Webseite.