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VW wird nicht verpflichtet, schon bis zum Jahr 2030 aus der Verbrennungsmotorenproduktion auszusteigen und/oder individuelle CO2-Einsparziele umzusetzen.

Wie wir hier berichtet hatten, wurden gegen VW „Klimaklagen“ eingereicht. Im Lichte des Shell-Urteils des Bezirksgerichts in Den Haag und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz wurden diese Gerichtsverfahren von Seiten der Industrie aufmerksam verfolgt. Beantragt wurde, dass VW schon zum Jahr 2030, also 5 Jahre früher als es in den Zielsetzungen der EU bisher (noch) vorgesehen ist, aus der Produktion von Verbrennungsmotoren aussteigen muss. Außerdem sollte VW verpflichtet werden, ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 65 % im Vergleich zum Jahr 2018 zu senken.

Sowohl das LG Braunschweig (Az. 6 O 3931/21), als auch das LG Detmold (Az. 01 O 199/21) wiesen diese Klagen nun mit Urteilen vom 14.02.2023 bzw. 24.02.2023 ab. Die Entscheidungsgründe in den beiden Urteilen unterscheiden sich. Konsens besteht aber darin, dass sich VW mit seiner Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewege und keine Verpflichtungen zum Klimaschutz zu erfüllen habe, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Ähnliche Klagen scheiterten gegen Mercedes Benz vor dem LG Stuttgart (Az. 17 O 789/21, Urteil vom 13.09.2022) und gegen BMW vor dem LG München I (Az. 3 O 12581/21, Urteil vom 07.02.2023).

Unsere damalige Einschätzung, dass diese Klagen keinen Erfolg haben werden, war damit korrekt. Wir rechnen auch mit keinen anderen Ergebnissen in folgenden Instanzen.

Wir begrüßen es, wenn sich ein Unternehmen entscheidet, gesetzliche Klimavorgaben überzuerfüllen und wir unterstützen zahlreiche Unternehmen bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen täglich mit großem Einsatz und große Überzeugung. Eine Verurteilung zur Übererfüllung gesetzlicher Vorgaben ist mit dem Rechtsstaat jedoch nicht zu vereinbaren. Die Gesetze geben die von jedermann einzuhaltenden und zu beachtenden Leitlinien vor. Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen bei Einhaltung dieser Leitlinien keine Sanktionen, Risiken, Nachteile oder sonstige Verpflichtungen drohen. Anderenfalls würden die gesetzlichen Leitlinien ihre ordnende Wirkung und Funktion verlieren.

Außerdem ist es weder die Aufgabe der Unternehmen, noch der Gerichte, die Funktionalität der gesetzlichen Leitlinien zu hinterfragen. Dies ist die Aufgabe des Gesetzgebers, worauf das LG Stuttgart in seiner Entscheidung in dem oben angeführten Rechtsstreit gegen Mercedes Benz zutreffend hinweist. Allein der Gesetzgeber ist aufgerufen und nach unserer Ansicht auch den folgenden Generationen schuldig, die bestehenden Gesetze zu verschärfen, wenn die bisherigen gesetzlichen Leitlinien nicht genügen sollten, die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen.

Abschließend auch noch die Feststellung, dass wir – ebenfalls täglich – sehen, dass die Industrie ihre Verantwortung für das Klima sehr ernst nimmt und alle Unternehmen aus unserer Mandantschaft hierfür Maßnahmen ergreift und in die Transformation ihrer Unternehmen und eine klimaneutrale Zukunft massiv investieren.

Autor: Prof. Dr. Kai Gent

Ein Workshop, der sich für Ihr Unternehmen lohnen wird!

Wir haben eine neue Bundesregierung, die ihre ersten Entwürfe zu Energie- und Klimagesetzen vorgestellt hat. Die Energiepreise spielen im bisher unbekannten Maße verrückt. Die Spielregeln, nach denen die Wirtschaft ihre Versorgungskonzepte ausrichten muss, verändern sich hierdurch massiv. Dies gilt erst recht aufgrund der dramatischen geopolitischen Entwicklungen. Eine Gasmangellage ist nicht auszuschließen. Auf all diese Dinge müssen sich die Unternehmen vorbereiten!

In unserem Online-Workshop arbeiten wir für Sie die für die Wirtschaft wesentlichen Inhalte der nationalen Gesetzesvorhaben (inkl. des Entwurfs des neuen Energie-Umlage-Gesetzes) und aus dem Green Deal der EU auf, Marktexperten wagen Prognosen zu den Energiepreisen. Wir geben Ihnen zu den bevorstehenden Änderungen die üblichen RGC-Praxistipps und natürlich werden Mandanten von uns auch Einblicke in aktuelle Projekte geben. Zusätzlich haben wir ins Programm einen Beitrag zur Gasmangellage aufgenommen.

Hier unsere Themen:

  • Koalitionsvertrag und Klima-Sofortprogramm: Pläne und konkrete Gesetzesvorhaben der neuen Bundesregierung
  • Know-How zum nationalen CO2-Handel
  • Carbon Contracts of Difference als zentrales Instrument zur Transformation der Industrie 
  • Die Eigenerzeugung: Weiter ein Erfolgsrezept!
  • Praxisbericht: Industrieversorgung aus einem (ausgeförderten) Windpark 
  • Märkte: Wo gehen die Energiepreise hin?
  • Strategien zum Energieeinkauf in verrückten Zeiten
  • Potenzielle Gasmangellage: Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Weitere Infos und die Anmeldung zu unserer Veranstaltung finden Sie in dem Veranstaltungskalender unserer RGC Manager App und in unserem RGC-Portal.

Wir freuen uns auf Sie!

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Lena Ziska

Praxiswissen Klimarecht für jedes Unternehmen zum Einstieg und zur Vertiefung – prägnant in 3 Stunden!

Jedes Industrieunternehmen muss sich auf den Weg in die Klimaneutralität machen und dabei eine täglich zunehmende Anzahl von Klimavorgaben beachten. Unsere RGC-Kompakt-Veranstaltung hat das Ziel, Ihnen kurz und knapp in 3 Stunden einen Überblick über die wichtigsten Rechtsquellen des Klimarechts zu geben. Der perfekte Einstieg für Industrieunternehmen jeder Größenordnung in diese vielschichtige Materie! Aber wegen unserer typischen RGC-Praxistipps werden auch Klima-Profis vieles mitnehmen.

Wir haben für Sie die internationalen Grundlagen vom Kyoto-Protokoll als Meilenstein der Klimapolitik über den European Green-Deal und das Fit-For-55-Paket genauso aufbereitet, wie das deutsche Klimarecht, bei dessen Darstellung wir die konkreten Pflichten für die deutsche Industrie im Rahmen des ETS, des BEHG, den Vorschriften zur Eindämmung klimaschädlicher Gase (z.B. F-Gas-VO) und die THG-Quote im Fokus haben. Als aktuellste Entwicklung berichten wir zum Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung, das bis Ende 2022 abgeschlossen sein soll. Abgerundet wird dies mit einem Exkurs zur brandaktuellen Thematik der Klimaklagen.

Weitere Infos und die Anmeldung zu unserem RGC-Fokus finden Sie in dem Veranstaltungskalender unserer RGC Manager App und in unserem RGC-Portal.

3 Stunden, die sich für Sie lohnen werden. Wir freuen uns auf Sie!

Autoren: Dr. Franziska Lietz
                 Aletta Gerst

RGC beantwortet am 09.02.2022 Praxisfragen zu PV kurz und knapp in 1,5 Stunden

Wie hier berichtet, haben wir unser Veranstaltungsprogramm deutlich ausgeweitet, um den großen Informationsbedarf unserer Mandanten im Zusammenhang mit der industriellen CO2-Transformation und den neuen politischen Vorgaben zu decken.

Fast jeder unserer Mandanten denkt derzeit über die Errichtung von PV-Anlagen nach oder ist bereits in der konkreten Planungs- oder Umsetzungsphase. Zu den PV-Projekten erreichen uns täglich diverse Praxisfragen. Der Grund, weshalb wir unser Veranstaltungsjahr 09.02.2022 mit einem RGC-Fokus: Praxiswissen für industrielle PV-Projekte in 1,5 Stunden starten.

In unserer Online-Veranstaltung beantworten wir Ihnen alle aus unserer Sicht wesentlichen Praxisfragen zu PV-Projekten. Wir behandeln insbesondere das Bau- und Genehmigungsrecht, den Einsatz von PV-Anlagen zur Eigenversorgung, die Optionen zur Förderung/Vermarktung von PV-Strom, die Steuerung der PV-Anlagen durch den Netzbetreiber sowie die notwendigen Vertragsgestaltungen. Zudem gehen wir natürlich auch auf Ihre individuellen Fragen ein, die Sie im Rahmen der Veranstaltung stellen können. Wir zeichnen unsere Veranstaltung auf, so dass Sie diese in unserer Mediathek jederzeit nochmals nacherleben können.

Weitere Infos und die Anmeldung zu unserem RGC-Fokus finden Sie in dem Veranstaltungskalender unserer RGC Manager App und in unserem RGC-Portal.

1,5 Stunden, die sich für Sie lohnen werden. Wir freuen uns auf Sie!

Autorinnen: Dr. Franziska Lietz
                       Aletta Gerst

Bereits zu Beginn der Legislaturperiode sollen rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für die Etablierung der Carbon Contracts for Difference geschaffen werden. Mit diesen Klimaschutzdifferenzverträgen sollen Mehrkosten von klimaneutralen Produktionsverfahren im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren bis zur Marktdurchsetzung von staatlicher Seite übernommen werden.

Carbon Contracts for Difference (CCfD) wurden bereits im Vertrag der Ampelkoalition als Klimaschutzdifferenzverträge angekündigt. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz werden sie als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie“ in Richtung Klimaneutralität bezeichnet. Sie sollen vorwiegend die heimische Grundstoffindustrie schützen und die „Wirtschaftlichkeitslücke“ von klimaneutralen Produktionsverfahren im Vergleich zu den gängigen Verfahren schließen.

Grundsätzlich handelt es sich bei den CCfD um speziell auf die energieintensive Industrie zugeschnittene Differenzverträge, welche die Mehrkosten ausgleichen, die durch Umstellung der Produktionsverfahren auf treibhausgasneutrale Verfahren entstehen. Die Dotierung der Verträge orientiert sich am EUA-CO2-Preis. Solange die treibhausgasneutrale Produktion teurer ist als das gängige Produktionsverfahren, wird die Differenz durch staatliche Institutionen ausgeglichen. Sobald der CO2-Preis für die Produktionskosten mit dem gängigen Verfahren höher liegt, als die Mehrkosten des treibhausgasneutralen Verfahrens, wird die Differenz an den ehemaligen Fördergeber rückerstattet.

Es ist das erste Förderprogramm, dass auch operative Kosten berücksichtigt. Ziel der CCfD ist es, teurere, aber technisch funktionale klimaneutrale Prozesse für Unternehmen marktfähig zu machen, Risiken zu minimieren und die Investitionen in langlebige Anlagen der Industrie vorzuziehen. Für wasserstoffbasierte Technologien sollen CCfD oder Hydrogen-Contracts for Difference ebenfalls eingesetzt werden.


Auf was müssen Unternehmen achten?

CCfD sind nicht für energieeffizienzbezogene Maßnahmen heranzuziehen und gelten für verfahrenstechnische Umstellungen, die prozessbedingt anfallende Emissionen verhindern. Nach dem Eckpunktepapier des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden die CCfD branchenspezifisch ausgeschrieben, um eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu verhindern. Hierfür ist es von enormer Bedeutung, die derzeitigen spezifischen Produktionskosten z.B. in €/t Grundstoff zu bestimmen sowie die voraussichtlichen spezifischen Kosten nach der Umstellung auf klimaneutrale Verfahren. Hieraus können die CO2-Vermeidungskosten bestimmt werden, die für die Höhe der CCfD maßgeblich sind. Die Differenz zwischen den Vermeidungskosten und dem EUA-Preis ist der „Strike Price“ bzw. der Wert der CCfD. CCfD wurden noch nicht offiziell veröffentlicht und können bis dato nicht beantragt werden. Das Bundesministerium der Finanzen plante Juni 2021 allerdings bereits für 2022 ein Budget von 650 Mio.€ ein.

Wie kann GALLEHR+PARTNER® Ihnen behilflich sein?

Wir können bereits jetzt überprüfen, ob Ihr Unternehmen möglicherweise von den CCfD profitieren kann. Sollte dies der Fall sein, können Möglichkeiten der Dekarbonisierung erörtert, eine Bestandsanalyse durchgeführt und erste Berechnungen hinsichtlich aktueller und zukünftiger Kosten und Wirtschaftlichkeit vorgenommen werden.

GALLEHR+PARTNER® hat sich mit dem Anspruch, Lotse für die Industrie in eine wettbewerbsfähige und klimafreundliche Zukunft zu sein, als ein führender Anbieter von Klimaschutz-, Energieeffizienz- und nachhaltigen Energiebeschaffungs-Dienstleistungen etablieren können. Der Kundenstamm der Gallehr Sustainable Risk Management GmbH umfasst eine Vielzahl national und international renommierter, auch börsennotierter Unternehmen, vornehmlich aus dem Industrie-, Energieversorger-, Agrar- und Flugverkehrsbereich. Wir sind seit 2007 am Markt tätig und konnten unser Know-how mittels unserer erfahrenen, mittlerweile 25 Berater und Experten, sowie unserer Kooperationspartner bereits bei mehr als 150 Unternehmen erfolgreich einbringen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.gallehr.de.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an. 

„Diesen Beitrag hat unser Kooperationspartner, die  Gallehr Sustainable Risk Management GmbH, verfasst, die für die Inhalte verantwortlich ist und für Rückfragen gern zur Verfügung steht.“

Autor: Sebastian Gallehr

„Praxiswissen PV in 1,5 h“, „Klimarecht kompakt für die Industrie“ und „Die neuen Spielregeln durch Koalitionsvertrag, Klima-Sofortprogamm, Green Deal und Märkte“

Das Jahr 2022 wird als eines der Jahre mit den meisten energie- und klimarechtlichen Änderungen in die Geschichtsbücher eingehen. Unsere Mandanten sind einem noch nie dagewesenen CO2-Transformationsdruck ausgesetzt. Der Informationsbedarf ist immens. Wir reagieren hierauf mit einem deutlich ausgebauten Angebot für Praxisworkshops.

Wir starten wie folgt:

  • 09.02.2022 RGC-Fokus: Praxiswissen für industrielle PV-Projekte in 1,5 Stunden
    Viele unserer Industriemandanten möchten ihr Versorgungskonzept durch eine PV-Anlage ergänzen. Hierbei stellen sich eine ganze Reihe von Praxisfragen. Diese beantworten wir als RGC-Fokus prägnant in 1,5 Stunden.
  • 24.02.2022 Klimarecht kompakt für die Industrie (3 Stunden)

    Jedes Industrieunternehmen muss sich auf den Weg in die Klimaneutralität machen und dabei eine täglich zunehmende Anzahl von Klimavorgaben beachten. Unsere RGC-Kompakt-Veranstaltung hat das Ziel, Ihnen kurz und knapp in 3 Stunden einen Überblick über die wichtigsten Rechtsquellen des Klimarechts zu geben. Der perfekte Einstieg für Industrieunternehmen jeder Größenordnung in diese vielschichtige Materie!

  • 15.03.2022 Koalitionsvertrag, Green Deal und Märkte: Neue Spielregeln für Energie und Klima! (Tagesveranstaltung)

    Wir haben eine neue Bundesregierung und die Energiepreise spielen im bisher unbekannten Maße verrückt. Die Spielregeln, nach denen die Wirtschaft ihre Versorgungskonzepte ausrichten muss, verändern sich massiv. Hierauf muss sich jedes Unternehmen vorbereiten!
    In unserem Online-Workshop arbeiten wir für Sie die für die Wirtschaft wesentlichen Inhalte des Koalitionsvertrages und aus dem Green Deal der EU auf, Marktexperten wagen Prognosen zu den Energiepreisen, wir geben Ihnen zu den bevorstehenden Änderungen die üblichen RGC-Praxistipps und natürlich werden Mandanten von uns auch Einblicke in aktuelle Projekte geben.

    Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um die erste Veranstaltung unseres RGC-Klimanetzwerks in 2022.

Wir zeichnen all unsere Veranstaltungen auf, so dass die Teilnehmer diese im Nachgang in unserer Mediathek in der RGC Manager App und dem RGC Manager Portal nochmals nachverfolgen können.

Seien Sie dabei. Es lohnt sich!

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Dr. Franziska Lietz

Ausstieg aus Verbrenner-Motoren und deutliche CO2-Reduktion bis 2030 gefordert.

Wie von uns hier berichtet, hatten Umweltverbände VW und weitere deutsche Automobilkonzerne aufgefordert, sich zu verpflichten, bereits bis zum Jahr 2030 aus den klimaschädlichen Verbrenner-Motoren auszusteigen. Das sind fünf Jahre früher, als es in den Zielsetzungen der EU vorgesehen ist. Außerdem sollen sie ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 2018 senken.

VW ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Es argumentiert u.a., 35 Milliarden Euro bis 2025 in die Elektromobilität investieren zu wollen. Außerdem habe sich das Unternehmen als erster Automobilhersteller 2018 klar zum Pariser Klimaabkommen bekannt. Es strebe zudem das Ziel an, bis spätestens 2050 bilanziell CO2-neutral zu.

Das genügte den Umweltverbänden nicht. Zwei Geschäftsführer von Greenpeace und eine Klimaaktivistin haben gegen VW Klage vor dem LG Braunschweig eingelegt. Die Klageforderungen sind die gleichen, wie im vorherigen Aufforderungsschreiben. Die Kläger begründen ihre Forderung damit, dass sie sich durch das Geschäftsmodell von VW in ihren Freiheits- und Eigentumsrechten bedroht sehen.

Die Klimaschützer äußern sich zum Ausgang des Verfahrens wegen des Shell-Urteils des Bezirksgerichts in Den Haag und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz optimistisch.

Objektiv betrachtet gibt es aber erhebliche Unterschiede zu den genannten Entscheidungen und der Klage vor dem LG Braunschweig. Die Klage gegen Shell vor dem Bezirksgericht in Den Haag war nur zulässig, weil es in den Niederlanden eine Art Verbandsklagerecht in Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention gibt, zu dem das Pariser Klimaabkommen zählt. Das deutsche Recht kennt ein solches Klagerecht nicht. Das Bundesverfassungsrecht hat die Verfassungskonformität eines Gesetzes überprüft und nicht über individuelle Forderungen geurteilt.

Sollte das LG Braunschweig die Klage gleichwohl als zulässig betrachten, müssten die Kläger nachweisen, dass „das Geschäftsmodell von VW“ tatsächlich kausal für die von ihnen behauptete Bedrohung ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte ist. Ob das gelingen kann, ist sehr fraglich.

In den heutigen Zeiten ist es dennoch schwer vorherzusagen, welchen Beitrag die Gerichte zum Klimaschutz als „ Green Judgement“ leisten werden und welche rechtlichen Spielräume sie hierfür nutzen. Derartige Klagen müssen also ernst genommen werden.

Das zeigt auch die Klage des peruanischen Bergbauers Saúl Luciano Lliuya gegen RWE, welche es immerhin in die Beweisaufnahme beim OLG Hamm geschafft hat. Seit 2015 klagt Saúl Luciano Lliuya – unterstützt von Germanwatch – gegen RWE. Klagegrund: RWE heize mit seinem Kohlestrom die Erderwärmung buchstäblich an. Dadurch werde ein Gletschersee oberhalb seines Heimatortes (Huaraz) immer voller. Infolgedessen wachse das Risiko einer Überflutung – auch seines Hauses.

Es ist damit zu rechnen, dass die Klage gegen VW kein Einzelfall bleiben wird. Andere Automobilkonzerne und Industrieunternehmen aus anderen Branchen werden folgen. Ob das jedoch den Klimaschutz tatsächlich voranbringen wird, darf angezweifelt werden. Beim Klimaschutz handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Diese lässt sich nur mit technischem Fortschritt, Strategien und klaren politischen Vorgaben meistern. All das können Gerichte nicht liefern.

Schließlich werden durch die drohenden Klagen in den Unternehmen wichtige Kapazitäten und Ressourcen verbraucht, die besser zur klimafreundlichen Transformation, als zum Coaching mit Großkanzleien zur potenziellen Klageverteidigung eingesetzt werden sollten.

Autor: Prof. Dr. Kai Gent

Aufgrund der uns erreichenden vielen Nachfragen haben wir unser Programm ergänzt

Die Entwicklungen der Energiepreise sind dramatisch. Die ersten Versorger gehen insolvent. Andere Versorger verlangen Preisanpassungen. Andere geben keine Angebote mehr ab. Die Wirtschaft muss mit unerträglichen Mehrkosten rechnen.

Unsere Veranstaltungen leben von ihrer Aktualität. Daher ist es für uns ein Muss, Ihnen auf unserem Kanzleiforum Informationen und Tipps zum Umgang mit dieser schwierigen Situation zu geben. Wir haben daher das „Special Energiepreise“ ins Programm aufgenommen, obwohl der Themenschwerpunkt der Veranstaltung die Versorgung von Mittelstand bis Großindustrie mit grünem H2 ist.

Inhaltlich ist für das „Special Energiepreise“ geplant:

  • 13:00 Uhr Explodierende Energiepreise: Fakten, Ursachen, Prognosen
    Holger Fleckenstein, Uniper Market Solucions GmbH (angefragt)
  • 13:25 Uhr Rechtliche To-Do´s für Verträge und Versorger-Insolvenzen
    RGC-Team

Weitere Informationen und die Anmeldung zu unserem 16. Kanzleiforum Energie und Klima finden Sie hier.

Autoren: Prof. Dr. Kai Gent
                 Dr. Franziska Lietz

Die von Prof. Gent moderierte Veranstaltung war ein großer Erfolg!

Wie wir hier berichtet hatten, durfte Herr Prof. Gent die 5. Jahresveranstaltung der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke am 22. September 2021 moderieren, die die Deutsche Energieagentur (dena) organisierte.

Die Veranstaltung war ein großer Erfolg: Unter dem Motto „Wege zur Klimaneutralität in Unternehmen bestreiten“ tauschten sich über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den neuen Themen der Netzwerkinitiative sowie den Erfahrungen aus der Netzwerkarbeit aus.

Die offizielle Begrüßung erfolgte durch Ulrich Benterbusch, Leiter der Unterabteilung IIB Energieeffizienz, gasförmige Energieträger und Wärmenetze im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Berthold Goeke, Leiter der Unterabteilung IK III Klimaschutzpolitik im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Danach gab Steffen Joest in seiner Rolle als Leiter der Geschäftsstelle der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke einen Überblick über die Initiative, ihre Aktivitäten und die Neuerungen im Rahmen der Verlängerung. Anschließend beinhaltete das Programm der digitalen Veranstaltung vormittags und nachmittags jeweils fünf parallele, fachliche Workshops zu verschiedensten Aspekten der Netzwerkarbeit.

Ein Highlight der Jahresveranstaltung war erneut die digitale Ehrung von drei Netzwerken für ihre herausragende Netzwerkarbeit im letzten Jahr. Stellvertretend für das „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz-Netzwerk (4E-Netzwerk)“ nahm Harald Metzger von der Canon Production Printing Germany GmbH & Co. KG die Ehrung für innovative Netzwerkarbeit während der Corona-Pandemie entgegen. Für herausragende Öffentlichkeitsarbeit im Energieeffizienz-Netzwerk nahmen Gunnar Herrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH und Dr. Gregor Weber, Entwickler und Leiter der Netzwerke, stellvertretend für alle Netzwerke des „ecoistics EffNaNet Ford“ – Netzwerks die Ehrung entgegen. Abschließend wurde das „Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk Fernwärme 3.0“ des AGFW für „kontinuierliche Netzwerkarbeit, bereits in der dritten Runde“ ausgezeichnet. Bernd Bodlin von der Stadtwerke Gotha GmbH nahm stellvertretend für das Netzwerk und seine elf weiteren Teilnehmer die Urkunde entgegen.

Abgerundet wurde der Konferenztag mit zwei Impulsvorträgen zu den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Klimaschutz in Unternehmen in der EU sowie zur Novellierung des Bundesförderprogramms „Energieeffizienz in der Wirtschaft“. Anschließend verabschiedete der Moderator Prof. Dr. Kai Gent, der mit viel Engagement und Charme durch das spannende und lehrreiche Programm geleitet hatte, das Publikum in den Feierabend.

Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet. Nach dem Videoschnitt wird die Aufzeichnung u.a. auch in unserer Mediathek bereitgestellt.

Sie können sich zu dem Event mit erwarteten 300 Teilnehmern kostenfrei anmelden!

Viele unserer Mandanten sind in der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke engagiert, wie z.B. einem REGINEE-Netzwerk des VEA. Inhaltlich wurden die Effizienznetzwerke inzwischen um Themen wie Klimaschutz, Energiewende und Nachhaltigkeit erweitert.

Die dena veranstaltet zu den Netzwerken am 22. September 2021 die 5. Jahresveranstaltung mit interessanten Impulsvorträgen und abwechslungsreichen fachlichen Workshops. Dabei werden Klimaschutzthemen aufgegriffen, ohne dabei das Thema Energieeffizienz zu vernachlässigen.
Prof. Gent hat die Ehre, diese Veranstaltung zu moderieren. Den Ausschlag hat hierfür die führende energie- und klimarechtliche Beratung von Unternehmen gegeben, die auch die Redaktion des JUVE-Handbuchs für Wirtschaftskanzleien veranlasst hat, RGC für den JUVE-Award „Kanzlei des Jahres im Bereich Regulierte Industrie“ zu nominieren.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei und es können sich auch Unternehmen anmelden, die (bisher) nicht Effizienz-Netzwerk angehörten. Unter dem folgenden Link finden Sie das Programm und die Anmeldung zur Veranstaltung.

Während der Veranstaltung haben Sie auch die Möglichkeit, im Rahmen der digitalen Messe mit Netzwerkakteuren und Unternehmen ins Gespräch zu kommen. Für Kurzentschlossene kann die dena auch noch kurzfristig weitere digitalen Messestände einrichten. Melden Sie sich bei Interesse gern unter info@effizienznetzwerke.org, wenn Sie Ihre Arbeit oder Ihr Unternehmen präsentieren möchten.