Aktuell sind Ansätze zu lesen, die besagen, dass Crypto-Mining eine Form der Energiespeicherung der Zukunft sein könnte. Aber was ist damit gemeint? Und würde das auch in Deutschland funktionieren?
Aktuell wird insbesondere in den USA vermehrt diskutiert, ob das sog. Crypto-Mining als Methode zur Energiespeicherung geeignet ist, vgl. bspw. hier.
Wir erläutern die Hintergründe und den rechtlichen Rahmen in Deutschland für ein entsprechendes Geschäftsmodell, z.B. für ausgeförderte Anlagen oder bei negativen Börsenpreisen.
Was ist Crypto-Mining?
Der Mining-Prozess bezeichnet die Überprüfung und Bestellung von Transaktionen im Hinblick auf blockchainbasierte Peer-to-Peer-Kryptowährungen. Diese Kryptowährungen, wie bspw. Bitcoin, haben normalerweise keine zentrale Autorität und sind open source. Um Crypto-Mining zu betreiben, nutzen die sog. Miner Mining-„Rigs“, d.h. Hardware, die neue Transaktionsblöcke generiert, die der Kryptowährungs-Blockchain hinzugefügt werden. Um neue Blöcke zur Kette hinzuzufügen, müssen die Miner schwierige mathematische Probleme in einer bestimmten Reihenfolge lösen. Für Miner gibt es üblicherweise zwei Anreize: Eine Belohnung für das Lösen von Blöcken und Transaktionsgebühren. Je höher die Rechenleistung, desto höher im Regelfall die Chance auf einen beträchtlichen Erlös.
Dieses Mining verbraucht erhebliche Energiemengen, dabei steigt der Energiebedarf konsequenterweise mit zunehmender Rechenleistung an. Server für das Crypto-Mining werden daher bevorzugt an Orten angesiedelt, an denen der Strompreis gering ist.
Wie kann Crypto-Mining Energie „speichern“?
Der aktuell diskutierte Ansatz funktioniert ähnlich wie die Umformung von überschüssigem Strom in Wasserstoff durch Einsatz einer Elektrolyse. Das heißt, in Zeiten von Stromüberschüssen bzw. bei negativen Strompreisen wird der Strom nicht ins Netz eingespeist, sondern zum stromintensiven Crypto-Mining eingesetzt. So werden vom Betreiber des Mining-Rigs in bestimmtem Zeiten Coins erzeugt, sodass der eigentlich „überschüssige“ Strom wirtschaftlich verwertet, anstatt einfach abgeregelt, werden kann.
Wie stellt sich dies in der deutschen Rechtslage dar?
Grundsätzlich ist ein „Mining-statt-Abregeln“-Ansatz auch in Deutschland möglich.
Wer z.B. einen eigenen Crypto-Mining-Server an seine Wind- oder PV-Anlage anschließt, kann den Strom darin nach deutschem Recht voraussichtlich EEG-Umlage- und stromsteuerfrei bzw. -reduziert einsetzen. Betreibt ein Dritter den Server, so wäre mit der vollen EEG-Umlage von 3,7 ct/kWh im Jahr 2022 zu rechnen (allerdings wurde die Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023 im Koalitionsvertrag angekündigt, RGC berichtete hier). Stromsteuer würde voraussichtlich nicht anfallen, wenn einige weitere Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind, z.B. eine bestimmte räumliche Nähe zwischen EE-Anlage und Crypto-Server. Da Wind und Sonne üblicherweise kostenfrei zur Verfügung stehen, würden sich daher in vielen Fällen die Kosten künftig im Wesentlichen auf die Investitions- und Betriebskosten für die Stromerzeugungsanlage beschränken.
Damit dürfte das Crypto-Mining zum Beispiel für nicht oder ausgeförderte Anlagen ein spannendes Geschäftsmodell der Zukunft darstellen. Problematisch sind unserer Ansicht nach nur die Regelungen zum Redispatch 2.0, die weiterhin nicht bei Abregelung einer Anlage die Umleitung des Stroms in einen Batteriespeicher oder eine sonstige zusätzliche Verbrauchseinrichtung erlauben.
Schließlich kann das Modell grundsätzlich auch mit Börsenstrom gefahren werden, z.B. in Zeiten negativer Strompreise. Ob der Markt dies künftig hergeben wird, ist allerdings aktuell unklar.
Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich weiterverfolgen und bei Gelegenheit weiter berichten.
Autorin: Dr. Franziska Lietz