Reduzierung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge und Beschränkung der Förderung auf Privatpersonen in 2023
Die Kaufprämie für batterie- und brennstoffzellenbetriebene Elektroautos wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich reduziert, die Förderung für Plugin Hybride läuft Ende 2022 komplett aus. Zudem sollen ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen für eine Förderung antragsberechtigt sein – das bedeutet das Aus für Unternehmen.
Durch den Umweltbonus, eine Kaufprämie für bestimmte Elektrofahrzeuge, wurde bisher der Erwerb und das Leasing von batterie- und brennstoffzellenbetriebenen Elektroautos vom Bund mit bis zu 6.000 € und mit dem zusätzlichen sog. Herstelleranteil mit einem zusätzlichen Betrag von bis zu 3.000 € bezuschusst.
Ende November wurde für den Umweltbonus eine neue Förderrichtlinie bekannt gemacht. Die Neuerungen sind gerade für Unternehmen unerfreulich:
- Zunächst wird der Zuschuss des Bundes ab dem 1. Januar 2023 auf maximal 4.500 € reduziert. Die Hersteller schießen dann nur noch einen Betrag von 2.250 € dazu. Abhängig vom Bruttolistenpreis fallen die Förderbeträge noch einmal deutlich geringer aus.
- Ab dem 1. Januar 2023 fällt zudem die Förderung bei der Anschaffung von Plugin Hybriden ganz weg.
- Darüber hinaus wird die Mindesthaltedauer für bezuschusste batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge auf 12 Monate erhöht, was insbesondere bei Leasingfahrzeugen zu beachten ist.
- Die für Unternehmen brisanteste Neuerung: Ab dem 1. September 2023 werden ausschließlich Privatpersonen berechtigt sein, den Umweltbonus zu beantragen.
- Ab dem 1. Januar 2024 ist eine weitere Reduzierung des Umweltbonus vorgesehen, der dann auch nur noch bei einem Listenpreis von bis zu 45.000 € an Privatpersonen ausgezahlt wird.
Das maßgebliche Datum für die Antragsbewilligung ist das Datum des Förderantrags. Dieser setzt eine Fahrzeugzulassung voraus und ist bei dem BAFA zu stellen. Da die Lieferzeiten für Elektrofahrzeuge oft einige Monate betragen, empfehlen wir bei einer geplanten Anschaffung von batterie- und brennstoffzellenbetriebenen Elektroautos zu gewerblichen Zwecken, diese in Kürze anzugehen, um die Förderung noch zu erhalten. Das gilt auch, weil die Förderung auf Mittel in Höhe von 2,1 Milliarden aus dem Klima- und Transformationsfond beschränkt sind.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Autorinnen: Annerieke Walter
Sandra Horn