Neues Instrument zum Green Deal: EU plant CO2-Entnahmezertifizierung

Am 30.11.2022 stellte die EU-Kommission einen Vorschlag für ein erstes EU-weites freiwilliges System zur Klassifizierung von CO2-Entnahme-Maßnahmen vor.

Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, ist im europäischen Green Deal vorgesehen, dass neben der Emissionsreduktion die unvermeidbaren Emissionen durch eine CO2-Entnahme ausgeglichen werden. Dafür wird CO2 aus der Atmosphäre entnommen und biologisch oder technisch gespeichert.

Laut der Pressemitteilung der EU-Kommission soll nun ein Zertifizierungssystem die Speicherung von CO2 finanziell attraktiver, quantifizierbarer und besser überprüfbar machen und sog. „Greenwashing“ verhindern. Hierfür hat die EU-Kommission eine neue Verordnung vorgeschlagen.

Nach der Verordnung sind antragsberechtigt vor allem Maßnahmen der BECCS- oder DACCS-Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2, der klimaeffizienten Landwirtschaft zur verbesserten CO2-Speicherung in Böden und Wäldern und die CO2-Speicherung in langlebigen Produkten wie holzbasierte Baumaterialien. Nicht umfasst ist die Abscheidung von fossilem CO2 zur Speicherung (CCS) oder Nutzung (CCU), weil dabei kein CO2 aus der Atmosphäre entnommen wird.

Die Prüfung von Zertifizierungen soll nach den folgenden Kriterien ablaufen:

  1. Quantifizierung der Maßnahmen
  2. Mehrwert gegenüber dem, was bereits besteht oder gesetzlich vorgeschrieben ist 
  3. Langfristige Speicherdauer 
  4. Nachhaltigkeit der Maßnahmen

Der Vorschlag durchläuft nun das europäische Gesetzgebungsverfahren und eine Expertengruppe soll die Details für die Zertifizierung der verschiedenen Arten von CO2-Speicher-Maßnahmen erarbeiten.

Bis dahin empfehlen wir bei tieferem Interesse die Seite zu Fragen und Antworten von der EU-Kommission.

Autorinnen: Milena Heine
                       Sandra Horn