NEP Gas 2020 – 2030: BNetzA verlangt Änderungen und äußert sich zur Umstellung von Erdgasleitungen für den Wasserstofftransport

Die Bundesnetzagentur hat kürzlich ein Änderungsverlangen für den Netzentwicklungsplan Gas 2020 – 2030 an die Gasnetzbetreiber gerichtet. Dabei geht es u.a. auch um den Ausbau von Wasserstoffinfrastruktur.

Nachdem die Gasnetzbetreiber ihr Konsultationsergebnis zum Netzentwicklungsplan Gas 2020 – 2030 („NEP Gas“) veröffentlicht haben, hat die BNetzA Ende März ein Änderungsverlangen an die Gasnetzbetreiber gerichtet (Details dazu finden Sie hier).

Indem sie 175 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 7,83 Mrd. € absegnet, bestätigt sie den ganz überwiegenden Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen der Gasnetzbetreiber. Die bestätigten Maßnahmen umfassen insgesamt einen Leitungsausbau von 1.620 km und einen Verdichterausbau in Summe von 405 MW. Bei diesen Maßnahmen geht es unter anderem um geplante LNG-Anlagen, erforderliche Ausbaumaßnahmen für grüne Gase (Grüngasvariante), die Versorgung in Baden-Württemberg und die Versorgungssicherheit in den Niederlanden, der Schweiz und Italien.

Ein Diskussionspunkt war hingegen der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur. Zwar begrüßt die BNetzA, dass Wasserstoffprojekte im Rahmen der Netzentwicklungsplanung erstmalig betrachtet und ermittelt wurden. Bestätigt hat sie dabei jedoch nur 10 Projekte, die der Vorbereitung einer Wasserstoffinfrastruktur dienen und unmittelbar das Gasnetz berühren. Konkret soll dabei ermöglicht werden, dass 24 Gasleitungen bzw. Anlagen aus dem Erdgasnetz herausgenommen werden dürfen, um diese im zweiten Schritt für die Durchleitung von Wasserstoff zu nutzen.

Andere Vorhaben, die dem unmittelbaren Ausbau von Wasserstoffinfrastruktur dienen, hat die BNetzA im NEP Gas hingegen nicht berücksichtigt. Denn sie ist der Auffassung, dass diese Projekte kein unmittelbarer Bestandteil des NEP Gas sein können, weil der Ausbau von Wasserstoffinfrastruktur nicht in den Anwendungsbereich von § 15a EnWG fällt.  

Die Pressemitteilung der BNetzA zu ihrem Änderungsverlangen zum NEP Gas 2020 – 2030 finden Sie hier.