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Nationaler Wasserstoffrat nimmt Stellung zum EEG-Referentenentwurf

Der nationale Wasserstoffrat fordert eine verstärkte Förderung der Wasserstoffherstellung mittels Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen der Novelle des EEG.

Der Nationale Wasserstoffrat wurde auf Grundlage der im Juni 2020 vorgestellten Nationalen Wasserstoffstrategie berufen und hat jetzt seine Arbeit aufgenommen. Im nationalen Wasserstoffrat befassen sich insgesamt 26 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit Fragen des Einsatzes von Wasserstoff. Die Besetzung erfolgte durch das Bundeskabinett, zuvor konnten Institutionen Experten vorschlagen. Von den 26 Mitgliedern kommen 16 aus der Wirtschaft (z.B. Energieversorger, Industrie), vier Vertreter aus der Forschung und drei von Umweltverbänden.

Der nationale Wasserstoffrat (NWR) hat zum Referentenentwurf für das EEG 2021 Stellung genommen:

Darin stellt der NWR zunächst fest, dass die EEG-Novelle eine Chance biete, um für den schnell gebotenen Markthochlauf von Wasserstoff und seinen Anwendungen in Deutschland den geeigneten Rahmen zu setzen. Dem folgen einige konkrete Empfehlungen zur Förderung von Wasserstoff:

Es sei sinnvoll und notwendig, mittels Erhöhung der in § 1 EEG gesetzlich fixierten Ausbauziele und -pfade für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien den für Wasserelektrolyseanlagen notwendigen, zusätzlichen Strombedarf sicherzustellen.

Zudem solle der in Elektrolyseanlagen (inklusive der notwendigen Nebenanlagen) eingesetzten Strom für den Markthochlauf vollständig von der EEG-Umlage befreit werden. Eine Beschränkung auf die Wasserstofferzeugung aus Grünstrom will der NWR hier nicht, ausdrücklich soll die Stromherkunft für eine Privilegierung unbeachtlich sein. Eine solche Befreiung soll nach Auffassung des NWR aber nicht zur Mehrbelastung anderer Stromverbraucher und damit auch anderer strombasierter Energiewendetechnologien führen.

Es werden Regelungen gefordert, die Investitionssicherheit von 20 Jahren für Wasserstoffprojekte sicherstellen. Zudem soll die Wasserstoffherstellung als begünstigte Branche im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) genannt werden.

Schließlich äußert der NWR die Forderung, dass in der Zukunft ein flexibler Betrieb von Wasserelektrolyseuren angereizt werden soll.